…27 Abs. 4 EStG 1988 liegen nur vor, wenn ein Differenzausgleich erfolgt, eine Stillhalterprämie geleistet wird, das Derivat selbst veräußert wird oder eine sonstige Abwicklung (Glattstellen) erfolgt. Zur Behandlung von Schadenersatz bei Substanzschaden, siehe Rz 6143. Rz 6174a: Die reine Ausübung einer Option bzw. die…
20.2.3.3 Private Zinssicherungsgeschäfte Rz 6178: Die tatsächliche Lieferung des Underlyings führt isoliert zu keiner Steuerpflicht, ein Zins-Swap auf den Zins einer Anleihe wirkt sich jedoch im Rahmen der Einkünfte aus der Überlassung von Kapital steuerlich aus (vgl. Abschnitt 20.2.3…
…31 EStG 1988 gelten. 2) Die Spekulationsfrist läuft gemäß § 124b Z 184 erster TS EStG 1988 bei diesen Anteilen stets bis zum 31.3.2012. 3) Die Veräußerung oder sonstige Abwicklung gilt gemäß § 124b Z 184 zweiter TS EStG 1988 bei diesen Anteilen ewig als…
…1. April 2012 entgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern und Derivaten im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 gilt aufgrund einer entsprechenden Übergangsbestimmung jede Veräußerung oder sonstige Abwicklung als Spekulationsgeschäft im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 in der Fassung vor dem Budgetbegleitgesetz 2011…
…27 Abs. 3 und 4 jede Veräußerung oder sonstige Abwicklung (beispielsweise Glattstellung oder Differenzausgleich) als Spekulationsgeschäft im Sinne des § 30 Abs. 1 in der Fassung vor dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010. Auf die Veräußerung oder sonstige Abwicklung nach dem 31. März 2012…
…4, die nach dem 31. März 2012 entgeltlich erworben worden sind; dies umfasst auch Kapitalanlagen im Sinne der Z 85. …" Dabei ist auf die Veräußerung oder sonstige Abwicklung nach dem 31. März 2012 bereits der besondere Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 und 2 anzuwenden…
…27 Abs. 3 und 4 jede Veräußerung oder sonstige Abwicklung (beispielsweise Glattstellung oder Differenzausgleich) als Spekulationsgeschäft im Sinne des § 30 Abs. 1 in der Fassung vor dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010. Auf die Veräußerung oder sonstige Abwicklung nach dem 31. März 2012…
…eingangsabgabenfreien Einbringung von landwirtschaftlichen Produkten, die gesamte sonstige Abwicklung hatte Herr H***** M***** vorgenommen. Diese Angabe wird vom Vorstand des Zollamtes Pamhagen (Cheflnsp ...) bestätigt. Laut Angabe von Herrn H***** M***** (Niederschrift vom 04.03.2003) hat er diese Vollmacht nicht verwendet, da er gegenüber dem…
…2001 statt. Im Zuge der Prüfung wurde der Bw. zur anonymen Anzeige befragt. In der dazu ergangenen Niederschrift vom 18. September 2002 (Arbeitsbogen Betriebsprüfung Rubrik "Niederschrift/Sonstige Einkünfte") bestätigt der Bw., dass er im Jahr 2001 Einnahmen in Zusammenhang mit Rechtsanwalt Dr. J. erhalten habe…
…Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers bejaht bzw. in Kauf nimmt, falls sich eine solche Bereicherung im Zuge der Abwicklung des Geschäftes ergibt. Der Beweggrund für die Bereicherung des Zuwendungsempfängers ist für das Vorliegen des Bereicherungswillens nicht weiter von Bedeutung (siehe ua. VwGH 27.4.2000…
…UStR werde beispielsweise die Beschaffung einer Ausfuhrbewilligung als sonstige Leistung angegeben, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr beziehe. Auch bei dieser Leistung stehe ebenso wie bei der Rückabwicklung der Mehrwertsteuer nicht direkt der Gegenstand, sondern vielmehr die Abwicklung der Ausfuhr des Gegenstandes im Vordergrund…
…Geschäftes ausgegangen sei. Der Verweis auf Missbrauch im Sinne des § 22 BAO in der Bescheidbegründung sei somit inhaltlich unrichtig und für die Bescheidbegründung irrelevant. Rechtliche Abwicklung der Transaktion In der Bescheidbegründung werde weiters angeführt, dass A.P. die Haftung für den Leasingvertrag übernehme. Dies sei…
…blieb die in Portugal ansässige H-Lda der rechtliche Arbeitgeber des Bf., die auch für die monatliche Abwicklung der Payroll in Portugal sorgte. Der Bf. hatte lediglich bis 31.12.2009 einen Wohnsitz in Österreich und ist somit in den Jahren 2012 und 2013 nur…
…die Abgabenbehörde im Endergebnis von einer Fremdüblichkeit des Geschäftes ausgegangen sei. Der Verweis auf Missbrauch im Sinne des § 22 BAO in der Bescheidbegründung sei somit inhaltlich unrichtig und für die Bescheidbegründung irrelevant. Rechtliche Abwicklung der Transaktion In der Bescheidbegründung werde weiters angeführt, dass A.P…
…Bw. mit dem Käufer der Liegenschaft auf den Abgeltungsbetrag von S 3 Mio. geeinigt. Der Familienfrieden wäre damit wieder hergestellt und zur Abwicklung ein Treuhänder eingesetzt, und die Löschungsquittungen dem Käufer erst nach Erhalt des Ablösebetrages ausgefolgt worden. Vom steuerlichen Vertreter wurde u.a. folgende…
…Geschäftes ausgegangen sei. Der Verweis auf Missbrauch im Sinne des § 22 BAO in der Bescheidbegründung sei somit inhaltlich unrichtig und für die Bescheidbegründung irrelevant. Rechtliche Abwicklung der Transaktion In der Bescheidbegründung werde weiters angeführt, dass A.P. die Haftung für den Leasingvertrag übernehme. Dies sei…
…bzw. nicht unter die einkommensteuerpflichtigen Einkünfte im Sinne des § 2 Abs.3 EStG 1988 fällt, erstmals zur Sprache, als die Betriebsprüfung die Steuerpflicht des vereinnahmten Entgeltes als sonstige Einkünfte behauptet. Schriftlich findet sich die Finderlohnargumentation erstmals in der Stellungnahme des Wirtschaftstreuhänders Dr. N. vom 17…
…auch keine Vereinbarung über Mindestumsätze oder eine Ausfallshaftung bei Nichterfüllung des Vertrages glaubhaft machen können. Aus dem vorgelegten Vertrag und der behaupteten Abwicklung habe keine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen festgestellt werden können. Auch die fehlende Nutzung und die fehlenden Nachweise über nachhaltige Verkaufsversuche…
…offenbar gegen sie laufende Ermittlungen informiert worden. Es ist ihr weder ein Bescheid über die Einleitung des Strafverfahrens noch eine sonstige Mitteilung über anhängige Ermittlungen zugegangen. Auch insoweit verstößt das Vorgehen der belangten Behörde gegen gefestigte Rechtsgrundsätze. 5. Der gegenständlich angefochtene Bescheid ist laut dessen…
Allgemeines Mit dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 86/2024 vom 18. Juli 2024, wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG…