…a FinStrG, begangen dadurch, dass er vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, und zwar Lohnabgaben für den Zeitraum Dezember 2003 in der Höhe von insgesamt € 1.592,60 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet (abgeführt) hat, als auch der Finanzordnungswidrigkeit nach §…
…Ausgleichszahlungen nach dem GSBG die Bestimmung des § 201 BAO anzuwenden ist, müssen solche Bescheide, mit denen die (gemäß § 4 erster Satz GSBG als selbst zu berechnende Abgaben geltenden) Beihilfen, Ausgleichszahlungen und Beträge festgesetzt werden, im Spruch die in den §§ 93 Abs. 2 und 198 Abs…
…gemäß § 33 Abs.3 FinStrG eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnende Abgabe (hier: die Umsatzsteuervorauszahlung) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet worden ist (lit.b) bzw. eine nicht bescheidmäßig festzusetzende Gutschrift zu Unrecht oder zu hoch geltend gemacht worden ist (lit.d). Gemäß …
…3 lit. b leg. cit. eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnende Abgaben (hier: Umsatzsteuervorauszahlungen) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet werden. Ein derartiger Verdacht von Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG hat im gegenständlichen Fall offensichtlich hinsichtlich der Voranmeldungszeiträume…
…dem zuständigen Finanzamt binnen Monatsfrist die Umstände anzuzeigen, die die Steuerpflicht begründen; bis zum 15. des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Kalendermonats hat er die Abgabe selbst zu berechnen und an das Finanzamt zu entrichten (Abs. 3 leg. cit.). Auch hat der Steuerschuldner gemäß § 6 Abs…
…Zusammenhang einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer zumindest bedingt vorsätzlich derartige selbst zu berechnende Umsatzsteuervorauszahlungen nicht spätestens jeweils am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet. Dabei wirkt aber strafbefreiend, wenn der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesen Zeitpunkten die Höhe der geschuldeten Beträge bekannt gegeben wird. Gemäß § 33 Abs…
…1997 bis November 2001 selbst zu berechnende Abgaben in Höhe von insgesamt € 15.685,27 [tatsächlich S 215.834,02], nämlich Lohnsteuern in Höhe von € 9.659,16 [S 132.912,93], Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschläge zu diesen inHv. 6…
…im Zeitraum von Oktober 2002 bis Jänner 2003 selbst zu berechnende Abgaben betreffend die Monate September bis Dezember 2002, nämlich Lohnsteuern in Höhe von € 16.750,14 sowie Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlägen zu diesen in Höhe von € 7.342,13…
…unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Dabei ist gemäß § 33 Abs. 3 leg. cit. eine derartige Abgabenverkürzung bewirkt, wenn beispielsweise bescheidmäßig festzusetzende Abgaben wie Umsatzsteuern zu niedrig festgesetzt wurden (lit. a) oder wenn selbst zu berechnende Abgaben wie Kapitalertragsteuern ganz…
…Zahlungsaufschub "zwei Jahre" nicht überschreiten; diese Frist beginnt bei selbst zu berechnenden Abgaben mit der Selbstanzeige, in allen übrigen Fällen mit der Bekanntgabe des Betrages an den Anzeiger zu laufen. Die Abgabe einer richtigen Umsatzsteuererklärung kann bei Einhaltung der im § 29 FinStrG normierten Voraussetzungen Straffreiheit…
…Monat ab Bekanntgabe des selbst zu berechnenden Betrages eingebracht ist, oder 2. wenn bei sinngemäßer Anwendung der §§ 303 bis 304 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Partei vorliegen würden. Abs. 4: "Innerhalb derselben Abgabenart kann die Festsetzung mehrerer Abgaben desselben Kalenderjahres …
…Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs.3 lit.b leg.cit. eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn selbst zu berechnende Abgaben …
…vorsätzlich unter Verletzung zur (rechtzeitigen) Abgabe von dem § 21 UStG 1972 bzw. 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt, wobei in Abs. 3 lit. b der genannten Gesetzesstelle erläuternd ergänzt wird, dass derartige Verkürzungen von selbst zu berechnenden Abgaben dann bewirkt sind…
…zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs.3 lit.b leg.cit. eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn selbst zu berechnende Abgaben…
…selbst zu berechnende Abgaben, nämlich a) als Geschäftsführerin der K GmbH betreffend die Lohnzahlungszeiträume Juni, Juli 2006, Jänner, November 2007, Februar bis Mai 2008 Lohnsteuern in Höhe von insgesamt € 6.567,94 und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschläge zu letzteren in Höhe…
…Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt. Dabei ist gemäß § 33 Abs.3 lit.b FinStrG eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnenden Abgaben…
…zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirken und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss halten. Dabei ist gemäß § 33 Abs.3 lit.b leg.cit. eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn selbst zu berechnende Abgaben…
…Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG die Abgabenverkürzung jeweils bewirkt, wenn die selbst zu berechnenden Abgaben…
…der vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, beispielsweise Vorauszahlungen an Umsatzsteuer, Lohnsteuern oder Dienstgeberbeiträge nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesen Zeitpunkten die Höhe der geschuldeten Beträge bekannt gegeben wird. Dies…
…zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat Februar 2003 in Höhe von € 14.576,00 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe; und weiters 2) selbst zu berechnende Abgaben nicht…