…erst am 11. Juli 2008 eröffnet worden. Zu diesem Zeitpunkt sei die Umsatzsteuer 2007 jedoch schon zu entrichten gewesen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung sei eine Haftungsinanspruchnahme möglich, wobei bereits leichte Fahrlässigkeit ausreichend sei. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten der Vertreter gehöre es gemäß § 80 Abs. 2 BAO…
…angefallenen Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung iSd. § 9 BAO angenommen werden darf (VwGH 15.5.1997, 96/15/0003). Zum tatbestandsmäßigen Verschulden reicht bereits fahrlässiges Handeln oder Unterlassen des Vertreters aus. Wurden Abgaben nicht entrichtet, weil der Gesellschaft im…
…seien, sei es Sache des gemäß § 80 BAO befugten Vertreters darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen habe können, dass die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet worden seien, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden dürfe. Es wäre in der Verpflichtung des Bw. gewesen…
…die Pflicht, rechtzeitig einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertretenen zu stellen (VwGH vom 18.11.1991, 90/15/0176). Bei festgestellter schuldhafter Pflichtverletzung spricht die Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben (VwGH vom 15.5.2003, 2003/17…
…Im Falle des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung spricht eine Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben durch die Pflichtverletzung und den Rechtswidrigkeitszusammenhang (vgl. für viele das Erkenntnis des VwGH vom 9.7.1997, 94/13/0281). Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehört es…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Aufgabe des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er den auferlegten Pflichten nicht entsprochen habe, insbesondere nicht habe Sorge tragen können, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf. Hat der Vertreter schuldhaft…
…hat, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung annehmen darf. Im Falle des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung spricht die Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben und den Rechtswidrigkeitszusammenhang. Zur Vertretung juristischer Personen können Vertreter sowohl durch Gesetz als auch durch Vertrag berufen sein, wobei…
…Abgabenschuldigkeiten des Vertretenen in voller Höhe, sondern in dem Umfang, in dem eine Kausalität zwischen der schuldhaften Pflichtverletzung des Vertreters und dem Entgang von Abgaben besteht. Reichten somit die vorhandenen liquiden Mitteln nicht zur Begleichung sämtlicher Schulden aus, so erstreckt sich die Haftung des Vertreters…
…96/15/0269). Werde Lohnsteuer nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, so sei nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ungeachtet wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Kapitalgesellschaft von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen. Es falle nämlich einem Vertreter im Sinne der §§ 80 ff BAO als Verschulden zur…
…9 BAO eindeutig ergibt, nur mehr in dem Umfang, in dem eine Kausalität zwischen der (schuldhaften) Pflichtverletzung des Vertreters und dem Entgang von Abgaben besteht. Reichen somit die liquiden Mittel nicht zur Begleichung sämtlicher Schulden und haftet der Vertreter nur deswegen, weil er die Abgabenforderungen…
…nicht mehr ausbezahlt wurden. Somit bestand aber auch keine Verpflichtung des Arbeitgebers mehr, für Dezember 2000 Lohnabgaben einzubehalten und abzuführen. Daher ist eine schuldhafte Pflichtverletzung des Bw. als Vertreter der GmbH in diesem Punkt nicht gegeben. Da somit die Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme des Bw…
…Ausführungen des Berufungswerbers für das Finanzamt nicht nachvollziehbar seien. Was die schuldhafte Pflichtverletzung des Berufungswerbers für die Nichteinbringung der Abgaben der DS GmbH betreffe, so sei darauf hinzuweisen, dass während des Zeitraumes 1996 bis ca. Mai 1997 von Seiten der DS GmbH bzw. ihrer Vertreter…
…eindeutig ergibt - nur in dem Umfang, in dem eine Kausalität zwischen der (schuldhaften) Pflichtverletzung des Vertreters und dem Entgang von Abgaben besteht. Reichten somit die liquiden Mittel nicht zur Begleichung sämtlicher Schulden und haftet der Vertreter nur deswegen, weil er die Abgabenforderungen nicht wenigstens anteilig…
…November 1998, 97/15/0115) ist es im Falle der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht Sorge getragen hat, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung annehmen darf. In der…
…der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Im gegenständlichen Fall sei die Uneinbringlichkeit der in Haftung gezogenen Abgaben bei der Primärschuldnerin nach dem Berufungsvorbringen zweifelsfrei gegeben. Eine weitere Voraussetzung zur Erfüllung des Tatbestandes des § 9 BAO sei eine schuldhafte Pflichtverletzung des Vertreters…
…andererseits im maßgeblichen Zeitraum aber noch Finanzamtszahlungen in genannter Höhe geleistet worden wären, sei es somit zu keiner Benachteiligung des Abgabengläubigers gekommen, und lägen damit auch keine dem Berufungswerber vorwerfbaren schuldhaften Vertreterpflichtverletzungen vor. In der gleichzeitig mit der Haftungsberufung vorgelegten Zahlungsaufstellung sind Überweisungen und Kontoabbuchungen…
…Hat der Geschäftsführer schuldhaft seine Pflicht, für die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, verletzt, so darf die Abgabenbehörde auch davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit war. Für den Kausal- und Risikozusammenhang zwischen schuldhafter Pflichtverletzung des Vertreters und Abgabenuneinbringlichkeit bei…
…Haftungsabgaben schuldhafte Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten als Vertreter der primärschuldnerischen Gesellschaft vorzuwerfen sind, und wenn ja, ob diese Pflichtverletzungen für die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der GmbH kausal waren. Für das Verschulden im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO reicht bereits leichte Fahrlässigkeit des Vertreters…
…zur Behauptungs- und Konkretisierungspflicht des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person im Haftungsverfahren und im Bezug auf den gesetzlichen Fälligkeitstag als maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt betreffend die Abfuhr von Selbstbemessungsabgaben ist die Abgabenbehörde erster Instanz auch insoweit zu Recht von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Bw. betreffend die Nichtabfuhr…
…die die schuldhafte Pflichtverletzung entkräften könnten. Nach Zitierung des § 95 Abs. 2 EStG führte das Finanzamt weiters aus, dass die Schuldhaftigkeit hinsichtlich der Heranziehung zur Haftung für die Kapitalertragsteuer damit zu begründen sei, dass der Bw. als Vertreterin der GmbH Kapitalerträge zugeflossen seien und sie…