BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Raspotnig und Dr. Dock als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dir. Wilhelm Kranzl und Dr. Raphael Wimmer als weitere Mitglieder des Senates…
…längeren Zeitraum (ca. 3 Jahre) hinweg. Insgesamt erscheint somit im vorliegenden Fall eine Geldstrafe von nur knapp über 10% des Strafrahmens als tat- und schuldangemessen, war doch bei der Ausmessung der Geldstrafe gegenständlichenfalls auch besonders auf die schlechte wirtschaftliche Situation des Berufungswerbers, insbesondere dem Umstand…
…schon lange Zurückliegen der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten, als erschwerend hingegen der oftmalige Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum berücksichtigt wurde. Unter Zugrundelegung dieser Strafbemessungserwägung erscheint die aus dem Spruch ersichtliche Geldstrafe tätergerecht und schuldangemessen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 13. September 2005
…an sowie den Umstand an, dass mittlerweile volle Schadensgutmachung erfolgt ist, als erschwerend wurden hingegen die Tatbegehung durch einen längeren Zeitraum angesehen. Unter Zugrundlegung dieser Strafzumessungserwägungen erweist sich die aus dem Spruch der gegenständlichen Entscheidung ersichtliche Geldstrafe tätergerecht und schuldangemessen. Auch die gemäß § 20 Abs…
…000,-- (das sind 28,05 % des nunmehrigen Strafrahmens bzw. in der Gesamtheit der Strafen 28,95 % des gesamten Strafrahmens) noch tat- und schuldangemessen ist. Gleiches gilt auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei jedoch der Umstand der eher beengten derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Relevanz verbleibt…
…daher ausnahmsweise eine Geldstrafe von lediglich € 4.500,-- (das sind lediglich 9,87% des Strafrahmens!) und eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Wochen als tat- und schuldangemessen bzw. mit den geschilderten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Zweitbeschuldigten (sorgepflichtig für eine Tochter) in Einklang stehend zu verhängen…
…den gesetzlichen Strafrahmen und den festgestellten Strafzumessungsgründen, insbesondere den Milderungsgründen der (finanzstrafrechtlichen) Unbescholtenheit und der erfolgten Schadensgutmachung, erschienen die festgesetzten Strafen tat- und schuldangemessen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 15. September 2010, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde…
…kein Umstand zu werten gewesen. Im Hinblick auf diese Strafzumessungsgründe, sowie unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sei die verhängte Geldstrafe im untersten Bereich tat- und schuldangemessen gelegen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 31. Oktober 2011…
…welche sich gegen die Höhe der festgesetzten Strafe richtet. Es wird beantragt, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und eine tätergerecht und schuldangemessen höhere Strafe zu verhängen. Zur Begründung führt der Amtsbeauftragte aus, mit der bekämpften Entscheidung sei die beim Finanzamt Wien 8/16/17 steuerlich erfasste…
…erschwerend zu wertenden diversen Vorstrafen und des sich strafmildernd auswirkenden Umstandes der schwierigen finanziellen und persönlichen Situation und den sonstigen (gesetzlichen) Strafzumessungsgründen, die verhängten Strafen tat- und schuldangemessen seien. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die form- und fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 16. Dezember 2009…
…verwendet werden; die auf der Liegenschaft lastenden Gesamtverbindlichkeiten betragen ca. € 600.000,00 und stellen in etwa den Wert des Objektes dar) erweist sich nach Dafürhalten des Unabhängigen Finanzsenates die aus dem Spruch ersichtliche Geldstrafe tat- und schuldangemessen. Auch die gemäß § 20 Abs. 1…
…eingetreten sei. Beantragt wurde die ersatzlose Behebung des bekämpften Bescheides, in eventu die Abgabenforderung tat- und schuldangemessen auf € 30.000.- herabzusetzen. Der Unabhängige Finanzsenat setzte die Abgabenerhöhung in geringerer näher bezeichneter Höhe neu fest, im übrigen wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gegen diese…
…Geldstrafe um ein Viertel (€ 5.000,00) zu Buche schlägt, eine Geldstrafe in Höhe von € 15.000,00 als tat- und schuldangemessen auszusprechen. Eine weitergehende Herabsetzung der Geldstrafe war nicht angezeigt, da dann der Unwert des Handelns für andere potentielle Finanzstraftäter fast als…
…seinem Ausspruch der Sprache dahingehend abändern, dass die über die Beschuldigten verhängte Geldstrafe bzw. Ersatzfreiheitsstrafe Tat- und Schuldangemessen herabgesetzt werde", in eventu werde eine bedingte Nachsicht der Geldstrafe begehrt. Im Ergebnis liegen somit Anbringen zweier in erster Instanz - offenbar unzuständigerweise (siehe § 53 Abs.1 lit…
…geschieden, keine Sorgepflichten, weder persönliche Schulden noch Vermögen) erweist sich die aus dem Spruch der gegenständlichen Entscheidung ersichtliche Geldstrafe als tätergerecht und schuldangemessen. Auch die gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit zwingend zu verhängende Ersatzfreiheitsstrafe entspricht dem festgestellten Verschulden unter Berücksichtigung…
…2.000,00 unter Beachtung des Verböserungsverbotes gemäß § 161 Abs.3 FinStrG als tat- und schuldangemessen und den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des T entsprechend. Der solcherart ermittelte Geldstrafenbetrag entspricht der von der Verteidigung angestrebten Höhe. Eine bedingte Nachsicht dieser Geldstrafe, wie vom Verteidiger gefordert…
… als mildernd kein Umstand vor. Insgesamt erscheine somit eine Geldstrafe im Ausmaß von € 9.000,00, im Nichteinbringungsfall 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe als jedenfalls tat- und schuldangemessen. Die Kostenentscheidung stütze sich auf § 185 FinStrG, wonach der Bestrafte einen Pauschalbetrag von 10 % der verhängten Geldstrafe als…
…der verspäteten Abgabe glaubhaft machen habe können und dies zu einer Änderung der Betrachtungsweise geführt habe, sei die Strafe gegenüber der Strafverfügung herabgesetzt worden und erscheine die nunmehr verhängte Strafe schuldangemessen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung der Beschuldigten vom 7. Dezember 2006…
…in eventu die Abgabenforderung tat- und schuldangemessen auf € 30.000.- herabzusetzen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen in der im entscheidungsmaßgeblichen Zeitraum gültigen Fassung lauten: Artikel 202 ZK: (1) Eine Einfuhrzollschuld entsteht, a) wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet…