…seine schlechte finanzielle Zwangslage, welche ihn überdies zu seinem Fehlverhalten verleitet hat, das zwischenzeitige Wohlverhalten sowie die nunmehr an den Tag gelegte Schuldeinsicht gegenüber. Auch angesichts des angegriffenen Gesundheitszustandes und der Sorgepflicht sowie der derzeitigen schlechten Einkommens- und Vermögenslage (die Quoten für ein Schuldenregulierungsverfahren sind…
…der Forderung zur Gänze. Aus der Sicht der K. AG sei die Forderung uneinbringlich bzw. die Einbringlichkeit gefährdet gewesen. Zum Bilanzstichtag hätten konkrete Risiken (schlechte Vermögenslage) bestanden, dass die Forderung uneinbringlich werde. Es liege eine Besserungsvereinbarung vor, die aus Sicht der K. AG einen Forderungsverzicht…
…wenn er geläutet hat, habe sie sich möglicherweise im Keller aufgehalten. Auf Vorhalt, dass die derzeitige schlechte Vermögenslage und die Überschuldung auch zustande gekommen sein könnten dadurch, dass tatsächlich Gewinne aus den Teilnahmen an Pferderennen, aus den Verkäufen von Araberpferden und Islandpferden im strafrelevanten Zeitraum…
…die ihm drohende Gefahr konkret zu behaupten und zu bescheinigen, sofern sie nicht offenkundig ist. Die Gefahr muss konkret bezeichnet sein; allgemeine Behauptungen, wie etwa der bloße Verweis auf die schlechte Vermögenslage, reichen nicht aus (Jakusch in Angst², EO, § 42 Rz 62a). Sofern die Aufschiebung…
…Versteigerungsverfahren eingeleitet worden ist. Der Umstand, dass der Bw. für drei Kinder sorgepflichtig ist und die laut Grundbuchsauszug schlechte Vermögenslage, rechtfertigen nach Ansicht des Referenten in Ausübung des Ermessens einen Nachlass der verleibenden Haftungsbetrages von einem Drittel, sodass sich der Haftungsbetrag um € 17.006…
…dem Betrag liegen, der als Vorweggewinn dem Kommanditisten gewährt wird. Die Akzeptanz einer solchen Verlustverteilung zum Nachteil des Komplementärs bei laufend negativen Betriebsergebnissen bzw. im Hinblick auf die äußerst schlechte Vermögenslage der KEG (Konkurs wurde mangels Vermögens mit Beschluss des Landesgerichtes .... am 21. Feber 2002…
…im gegenständlichen Finanzstraffall genannten Personen gewartet hat, berechtigen zu Abschlägen in Höhe von jeweils 4.000,00 €. Die schlechte Vermögenslage des Bw bei geringem Einkommen sowie das nunmehr eröffnete Konkursverfahren lassen einen weiteren Abschlag um die Hälfte zu, sodass sich eine Geldstrafe von 8…
…des Bw. und wusste über dessen Vermögenslage bestens Bescheid, insbesondere, dass dessen Verschuldung bereits so hoch war, dass selbst unter Berücksichtigung einer hypothekarischen Besicherung seiner Verbindlichkeiten er als Kreditnehmer für einen weiteren Kredit nicht mehr vertrauenswürdig genug war. Diese seine schlechte Vermögenslage hat Bw. schon…
…000,00 zu verringern, wovon im Hinblick auf seine schlechte Einkommens- und Vermögenslage ein weiterer Abschlag von € 20.000,00 auf € 30.000,00 vorzunehmen wäre. Der teilweise zögerliche Verfahrensablauf ist mit einem Abschlag um ein Fünftel zu berücksichtigen, weshalb sich eine Gesamtstrafe…
…verleitet hat, weshalb - auch unter Bedachtnahme aus spezial- und generalpräventive Aspekte - in gesamthafter Erwägung der Ausgangswert doch auf € 30.000,00 abzumildern wäre. Die derzeitig äußert schlechte Einkommens- und Vermögenslage des Beschuldigten - wie von ihm dargestellt - ist mit einem Abschlag um die Hälfte, seine…
…HL als gewerbsmäßig - aus. Die Sorgepflicht wäre mit einem Abschlag um € 5.000,00, die derzeitige schlechte Einkommens- und Vermögenslage mit einem Abschlag um die Hälfte zu bedenken, weshalb ansich das Ausmaß der erstinstanzlichen Geldstrafe zu bestätigen wäre. Nicht außer Acht gelassen werden darf…
…einem weiteren Abschlag auf € 54.000,00. In keiner Weise hat der Erstsenat die nunmehrige ungünstige finanzielle Situation des Täters berücksichtigt. Diese - wie vorgetragen - äußerst schlechte Einkommens- und Vermögenslage des R sind im gegenständlichen Fall überdies mit einem Abschlag um die Hälfte zu berücksichtigen…
…sodass in gesamthafter Überlegung der obige Ausgangswert doch auf € 50.000,00 abzumildern ist. Die gegebene schlechte Einkommens- und Vermögenslage ist mit einem weiteren Abschlag um die Hälfte zu bedenken. Die verbleibende Geldstrafe von € 25.000,00 beträgt somit lediglich etwa 17 % des…
…Argumente der Ausgangswert auf € 20.000,00 abzuschwächen ist. Das Zurücktreten der Spezialprävention infolge der Betriebseinstellung und dem derzeitigen Wegfall der geschäftlichen Betätigung des Beschuldigten ist mit einem Abschlag auf € 16.000,00 zu berücksichtigen. Die derzeitige schlechte Einkommens- und Vermögenslage des E…
…Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 50 Tagen verhängt worden. Selbst nach den in der bekämpften Entscheidung angeführten Strafzumessungsgründen erscheine die Strafe wesentlich überhöht. Zudem hätte bei der Strafbemessung auch die schlechte Einkommens- und Vermögenslage des Bw. berücksichtigt werden müssen. Es werde daher der Antrag gestellt…
…Mehrzahl der deliktischen Angriffe (§ 33 Z 1 StGB) gegenüber. Diese Strafzumessungsgründe schlagen insgesamt mit einem Abschlag von insgesamt 6.000,00 € zu Buche. Berücksichtigt man weiters die derzeitige schlechte Einkommens- und Vermögenslage des Beschuldigten sowie dessen angegriffenen Gesundheitszustand, so wäre der sich nach den…
…der erforderlichen Generalprävention der obige Ausgangswert dennoch auf € 10.000,00 zu verringern ist. Die zeitweiligen Stockungen des Finanzstrafverfahrens schlagen mit einem Abschlag von einem Fünftel zu Buche. Die schlechte Einkommens- und Vermögenslage der Beschuldigten ist mit einem Abschlag um die Hälfte zu berücksichtigen…
…angegriffene Gesundheitszustand der Beschuldigten einen Abschlag auf € 2.000,00; ebenso schlagen die nunmehrige schlechte Einkommens- und Vermögenslage der Beschuldigten sowie die überlange Verfahrensdauer (die Einleitung des Verfahrens mit zeitweisen Stillständen erfolgte bereits am 26. März 2001) mit einem Abschlag von jeweils der Hälfte…
…eine leichte Erhöhung des obigen Ausgangswertes auf € 12.000,-- ergibt. Der Zeitablauf schlägt sich mit einer Verringerung um die Hälfte des obigen Zwischenwertes auf € 6.000,-- zu Buche. Die äußerst schlechte Einkommens- und Vermögenslage des Beschuldigten rechtfertigt eine nochmalige Verringerung um die Hälfte…
…könne. Gegen diesen Bescheid wurde berufen und unter anderem ausgeführt, dass auf Grund eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses der durch die schlechte Zahlungsmoral einiger Kunden entstanden sei die sofortige Entrichtung der Abgabenverbindlichkeiten mit erheblichen Härten verbunden sei. In der nächsten Zeit werde es auf Grund einer Entspannung…