…seine schlechte finanzielle Zwangslage, welche ihn überdies zu seinem Fehlverhalten verleitet hat, das zwischenzeitige Wohlverhalten sowie die nunmehr an den Tag gelegte Schuldeinsicht gegenüber. Auch angesichts des angegriffenen Gesundheitszustandes und der Sorgepflicht sowie der derzeitigen schlechten Einkommens- und Vermögenslage (die Quoten für ein Schuldenregulierungsverfahren sind…
…ziffernmäßig dargestellt worden. Keinesfalls sei nur pauschal auf eine schlechte Vermögenslage verwiesen oder seien nur allgemeine Behauptungen gemacht worden. Darüber hinaus seien die genannten Zahlen auch durch Vorlage des Jahresabschlusses bescheinigt worden. Zusammengefasst bestehe somit aus folgenden Gründen unstrittig die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer…
…der Forderung zur Gänze. Aus der Sicht der K. AG sei die Forderung uneinbringlich bzw. die Einbringlichkeit gefährdet gewesen. Zum Bilanzstichtag hätten konkrete Risiken (schlechte Vermögenslage) bestanden, dass die Forderung uneinbringlich werde. Es liege eine Besserungsvereinbarung vor, die aus Sicht der K. AG einen Forderungsverzicht…
…wenn er geläutet hat, habe sie sich möglicherweise im Keller aufgehalten. Auf Vorhalt, dass die derzeitige schlechte Vermögenslage und die Überschuldung auch zustande gekommen sein könnten dadurch, dass tatsächlich Gewinne aus den Teilnahmen an Pferderennen, aus den Verkäufen von Araberpferden und Islandpferden im strafrelevanten Zeitraum…
…den ***35*** zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich gar nicht mehr verfügen konnte. Die "Vermögensmehrung" der "***1***" in Höhe des wertlosen Teiles der Forderung ist wirtschaftlich gesehen schon durch die schlechte Vermögenslage der Gesellschaft selbst zustande gekommen. Dieselbe rechtliche Beurteilung gilt auch hinsichtlich der Forderungen von ***47***…
…ist. Die Gefahr muss konkret bezeichnet sein, allgemeine Behauptungen, wie etwa der bloße Verweis auf die schlechte Vermögenslage, reichen nicht aus. Sofern die Aufschiebung einer Exekution zur Sicherstellung überhaupt in Betracht kommt, ist bei einer Sicherstellungsexekution jedenfalls eine Gefahr für den Aufschiebungswerber nicht offenkundig, weil…
…nämlich die finanziellen Auswirkungen der Exekution zur Sicherstellung auf den Betrieb der Beschwerdeführerin ziffernmäßig dargestellt worden. Keinesfalls sei nur pauschal auf eine schlechte Vermögenslage verwiesen oder seien nur allgemeine Behauptungen gemacht worden. Darüber hinaus seien die genannten Zahlen auch durch Vorlage des Jahresabschlusses bescheinigt worden. …
…in Zahlung genommenen Schecks am 14.07.2003 und am 21.07.2003, schlechte Vermögenslage der Schuldner und schwierige Rechtsverfolgung im Ausland) hätte eine Wertberichtigung zwingend bereits im Jahr 2003 erfolgen müssen. Der Beschwerde angeschlossen ist ein mit 26.04.2007 datiertes Schreiben einer italienischen…
…die ihm drohende Gefahr konkret zu behaupten und zu bescheinigen, sofern sie nicht offenkundig ist. Die Gefahr muss konkret bezeichnet sein; allgemeine Behauptungen, wie etwa der bloße Verweis auf die schlechte Vermögenslage, reichen nicht aus (Jakusch in Angst², EO, § 42 Rz 62a). Sofern die Aufschiebung…
…die ihm drohende Gefahr konkret zu behaupten und zu bescheinigen, sofern sie nicht offenkundig ist. Die Gefahr muss konkret bezeichnet sein; allgemeine Behauptungen, wie etwa der bloße Verweis auf die schlechte Vermögenslage, reichen nicht aus (Jakusch in Angst², EO, § 42 Rz 62a). Sofern die Aufschiebung…
…07.7.1978, 1265/77). Die Tatsache, dass jemand aus einer schlechten Vermögenslage heraus die rechtskräftig über ihn verhängte Geldstrafe nicht bezahlen könne und deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müsse, stellt für sich allein noch keinen gnadenwürdigen Grund dar (VwGH 15.02.1984, 83/13/0166…
…die ihm drohende Gefahr konkret zu behaupten und zu bescheinigen, sofern sie nicht offenkundig ist. Die Gefahr muss konkret bezeichnet sein; allgemeine Behauptungen, wie etwa der bloße Verweis auf die schlechte Vermögenslage, reichen nicht aus (Jakusch in Angst², EO, § 42 Rz 62a). Sofern die Aufschiebung…
…Versteigerungsverfahren eingeleitet worden ist. Der Umstand, dass der Bw. für drei Kinder sorgepflichtig ist und die laut Grundbuchsauszug schlechte Vermögenslage, rechtfertigen nach Ansicht des Referenten in Ausübung des Ermessens einen Nachlass der verleibenden Haftungsbetrages von einem Drittel, sodass sich der Haftungsbetrag um € 17.006…
…dem Betrag liegen, der als Vorweggewinn dem Kommanditisten gewährt wird. Die Akzeptanz einer solchen Verlustverteilung zum Nachteil des Komplementärs bei laufend negativen Betriebsergebnissen bzw. im Hinblick auf die äußerst schlechte Vermögenslage der KEG (Konkurs wurde mangels Vermögens mit Beschluss des Landesgerichtes .... am 21. Feber 2002…
…im gegenständlichen Finanzstraffall genannten Personen gewartet hat, berechtigen zu Abschlägen in Höhe von jeweils 4.000,00 €. Die schlechte Vermögenslage des Bw bei geringem Einkommen sowie das nunmehr eröffnete Konkursverfahren lassen einen weiteren Abschlag um die Hälfte zu, sodass sich eine Geldstrafe von 8…
…des Bw. und wusste über dessen Vermögenslage bestens Bescheid, insbesondere, dass dessen Verschuldung bereits so hoch war, dass selbst unter Berücksichtigung einer hypothekarischen Besicherung seiner Verbindlichkeiten er als Kreditnehmer für einen weiteren Kredit nicht mehr vertrauenswürdig genug war. Diese seine schlechte Vermögenslage hat Bw. schon…
…000,00 zu verringern, wovon im Hinblick auf seine schlechte Einkommens- und Vermögenslage ein weiterer Abschlag von € 20.000,00 auf € 30.000,00 vorzunehmen wäre. Der teilweise zögerliche Verfahrensablauf ist mit einem Abschlag um ein Fünftel zu berücksichtigen, weshalb sich eine Gesamtstrafe…
…der Relevanz einer zu beachtenden Generalprävention ein Abschlag von € 20.000,00 vorzunehmen ist. 18.8. Zusätzlich strafmindernd zu berücksichtigen ist die glaubwürdig dargestellte sehr schlechte Einkommens- und Vermögenslage des gesundheitlich beeinträchtigten Beschuldigten, welchem aber eine Sorgepflicht für seinen Sohn übertragen ist. 18.9…
…Gutschriften vermehrt hat. Im Ergebnis überwiegen somit deutlich die zum Teil gravierend mildernden Aspekte, weshalb in gesamthafter Abwägung der obigen Argumente der genannte Ausgangswert auf € 30.000,00 abgemildert werden kann. Bedenkt man nun weiters die schlechte Einkommens- und Vermögenslage des Finanzstraftäters, wie dargestellt…
…Ausgangswert auf € 13.000,00 abgemildert werden. Die Sorgepflichten schlagen mit € 1.000,00 zu Buche; die derzeitige äußerst schlechte Einkommens- und Vermögenslage berechtigt letztendlich noch zu einer Verringerung um die Hälfte, sodass sich letztendliche eine Geldstrafe von lediglich € 6.000,00…