…Als Vorstandsmitglied der AG erhielt der Bw. neben seinen regelmäßigen Bezügen einmal jährlich eine "unternehmungszielerreichungsabhängige" Bonifikation. Anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses zur AG erhielt der Bw. beendigungskausale Bezüge (gesetzliche und freiwillige Abfertigung) von in Summe S 6.712.891,65, wovon nach einer Anfrage gemäß …
…bildet ebenso wenig ein unternehmerspezifisches Risiko wie eine Kürzung der Bezüge bei einer negativen allgemeinen Wirtschaftsentwicklung und die Bezahlung eines zu geringen Lohnes führen grundsätzlich nicht zur Nichtanerkennung des Dienstverhältnisses. Die Auszahlung von regelmäßigen Bezügen wurde ebenso festgestellt und durch Vorlage der Konten entsprechend dokumentiert…
…laufender gleichbleibender (wenn auch nicht unbedingt erforderlich monatlicher) GF-Bezug zu entnehmen (vgl. obige Aufstellung). Ein einnahmenseitiges Unternehmerrisiko ist bei den gegenständlichen regelmäßigen GF-Bezügen in den Streitjahren i.H.v. ca. 70.000 S monatlich jedenfalls nicht zu ersehen. An der gegenständlichen Eingliederung des…
…gleichbleibender (wenn auch nicht unbedingt erforderlich monatlicher) GF-Bezug zu entnehmen (vgl. obige Aufstellung). Ein einnahmenseitiges Unternehmerrisiko ist bei den gegenständlichen regelmäßigen GF-Bezügen in den Streitjahren i.H.v. ca. 80.000 S monatlich jedenfalls nicht zu erkennen auch steht dem Gesellschafter-GF jedenfalls…
…Jahresabschlüssen ist unstrittig ein laufender über mehrere Jahre fast identer GF-Bezug zu entnehmen (vgl. obige Aufstellung). Ein einnahmenseitiges Unternehmerrisiko ist bei den gegenständlichen regelmäßigen GF-Bezügen in den Jahren 1998 bis 2000 i.H.v. jährlich rd. 700.000 S jedenfalls nicht zu erkennen…
…gleichbleibender (wenn auch nicht unbedingt erforderlich monatlicher) GF-Bezug zu entnehmen (vgl. obige Aufstellung). Ein einnahmenseitiges Unternehmerrisiko ist bei den gegenständlichen regelmäßigen GF-Bezügen in den Streitjahren i.H.v. ca. 80.000 S monatlich jedenfalls nicht zu erkennen auch steht dem Gesellschafter-GF jedenfalls…
…mehrere Jahre gleichbleibender GF-Bezug zu entnehmen (vgl. obige Aufstellung). Ein einnahmenseitiges Unternehmerrisiko ist bei den gegenständlichen regelmäßigen GF-Bezügen in den Jahren 1998 bis 2001 i.H.v. jährlich 360.000 S jedenfalls nicht zu erkennen (vgl. VwGH-Erkenntnis vom 17.10.2001, 2001…
…seien in den Streitjahren die Sozialversicherungsbeiträge von der Bw. getragen worden. Die im gegenständlichen Fall vorliegende regelmäßige Auszahlung der GF-Bezüge sowie die Bezahlung der SV-Beiträge des GF durch die Bw. führe zudem dazu, dass das Unternehmerwagnis nicht in der Sphäre des GF getragen…
…auch in § 6 des GF-Anstellungsvertrages vereinbart wurde. Ein einnahmenseitiges Unternehmerrisiko ist bei den gegenständlichen regelmäßigen GF-Bezügen in den Jahren 1996 bis 2000 i.H.v. 1.680.000 S jedenfalls nicht zu erkennen (vgl. VwGH-Erkenntnis vom 17.10.2001, 2001/13/0097…
…fest, dass im Prüfungszeitraum an den Alleingesellschafter-Geschäftsführer der Bw regelmäßige Bezüge ausbezahlt worden seien: | Jahr | Gesamtbetrag | Auszahlung | 1999 | S 600.000 | 12 x S 50.000 | 2000 | S 730.000 | 10 x S 50.000…
…September 1987: [Grafik] Legende aus Anonymisierungsgründen: "S.L." steht für S.L.; "M-GmbH" steht für M-GmbH; Den vorstehenden Feststellungen der Betriebsprüfung zur Hinzurechnung von Bezügen gemäß § 7 Z 6 GewStG liegt der nachstehend geschilderte Sachverhalt zu Grunde: S.L. war bei der Bw1.…
…werden, er habe keinen Urlaubsanspruch und er trage Unternehmerrisiko, welches sogar die persönliche Haftung für Kreditfinanzierungen für die Gesellschaft umfasse. Darüberhinaus fehle das für ein arbeitnehmerähnliches Dienstverhältnis typische Kriterium der laufenden und regelmäßigen Entlohnung. Zur Beurteilung, ob ein Unternehmerrisikos vorliege, führte die Bw aus, dass…
…Steuerpflichtigen mit Bescheiden vom 11. April 2006 den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und den Zuschlag zu diesem Beitrag für die dem zu knapp unter 50% am Stammkapital beteiligten Geschäftsführer [Name] zugeflossenen Bezüge und sonstigen Vergütungen vor. Mit Berufung vom 4. Mai 2006 wendete sich…
… 86 EStG 1988 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag statt, wobei u.a festgestellt wurde, dass sich für die Bezüge der genannten Geschäftsführer und des Gesellschafters Nachforderungen an Dienstgeberbeiträgen (DB), sowie Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag (DZ) (vgl. Lohnsteuerakten) ergeben, die unter Heranziehung der nachfolgend dargestellten…
…tätig wurde. Bis zum März 1999 ergeben sich jedoch auf Grund der regelmäßigen Buchungen keinerlei Anhaltspunkte für eine erfolgsabhängige Entlohnung, welche einen Rückschluss auf die Tragung von Unternehmerrisiko zulässt. Es spricht nämlich gegen das Vorliegen eines Unternehmerrisikos, wenn Gesellschafter-Geschäftsführer für Zeiträume Bezüge erhalten, in…
…Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Steht Artikel 13 Abs. 1 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften nur dann der Besteuerung von Gehältern, Löhnen und anderen Bezügen, welche die Gemeinschaften ihren Beamten und sonstigen Bediensteten zahlen, in den Mitgliedstaaten entgegen, wenn die Europäischen Gemeinschaften…
…zu berücksichtigen. Wird ein sonstiger Bezug in einem Kalenderjahr vor Fälligkeit des ersten laufenden Bezuges ausgezahlt, ist dieser erste laufende Bezug in seiner voraussichtlichen Höhe auf das Kalenderjahr umzurechnen. Laufende Bezüge bilden den Gegensatz zu den sonstigen Bezügen. Das sind die regelmäßigen Zahlungen, die der…
…Es handle sich dabei um einen regelmäßigen Bezug, der kurze Zeit nach Ende des Jahres 2004 zugeflossen sei und gelte daher gem. § 19 EStG als im Jahr 2004 bezogen. Bei den sonstigen Bezügen der Gattin über brutto 240,00 € handle es sich um eine…
…weil es sich um monatlich zuordenbare Aufwendungen handelt, sei eine Zuordnung zu sonstigen Bezügen nicht ausgeschlossen (vgl VwGH 95/13/0070). - Nachdem die Einmalzahlung nicht für einen bestimmten regelmäßigen Lohnzahlungszeitraum erfolge, könne auch von einer Bindung an den Lohnzahlungszeitraum nicht ausgegangen werden (Hinweis auf VfGH…
…des VwGH für die Beurteilung der Frage, ob Einkünfte nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 vorliegen und DB- und DZ-Pflicht von Bezügen von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern gegeben sei, das Gesamtbild der Verhältnisse ausschlaggebend sei. Dabei spielten die Eingliederung in den Organismus…