…Bw. hatte die Umsatzsteuersondervorauszahlung für das Jahr 2000 nicht rechtzeitig gemäß § 21 Abs. 1 a UStG 1994 bis zum 15. Dezember dieses Kalenderjahres entrichtet. Das Finanzamt ging daher davon aus, dass im Folgejahr 2001 automatisch die Fälligkeit für die Entrichtung der normalen Umsatzsteuervorauszahlung am 15…
…Folge mit Bescheiden vom 14.9.2009 vorgeschrieben, wobei gemäß § 210 Abs.4 BAO eine Nachfrist bis 21.10.2009 gesetzt wurde. Die Entrichtung der Umsatzsteuerzahllasten für 01, 03, 04 und 06/2009 erfolgte mit strafbefreiender Wirkung. Gegen die Festsetzungsbescheide für 02 und 05/2009…
…bei der Überweisung vom 20. August 2007 bei der Entrichtung der Umsatzsteuer 06/07 in Höhe von 1.893,53 € abgezogen worden sei und nur mehr der Differenzbetrag in Höhe von 1.386,48 € rechtzeitig zur Fälligkeit 16. August 2007 der Umsatzsteuer 06…
…Abgabenbehörde diesbezüglich Kontakt aufnahm. Es ist wesentlich darauf hinzuweisen, dass eine unverzügliche Reaktion seitens der Bw. auf die Buchungsmitteilung vom 20. Jänner 2003 eine rechtzeitige Entrichtung der berufungsgegenständlichen U nicht mehr hätte bewirken können. Da das Verhalten der Bw. wohl vorwerfbar ist, aber leichte Fahrlässigkeit…
…Jänner 2003 zur Bezahlung der verkürzten Abgaben freigegeben, weshalb es an der Rechtzeitigkeit der Entrichtung als notwendige Voraussetzung zur Erzielung einer Straffreiheit aufgrund der Selbstanzeige gemangelt habe. Bei der Strafausmessung nach der Bestimmung des § 33 Abs.5 FinStrG wären zu berücksichtigen als mildernd die [finanzstrafrechtliche…
…dass der Bf über einen langen Zeitraum hinweg den grundsätzlichen abgabenrechtlichen Verpflichtungen, wie der zeitgerechten Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. zeitgerechten Entrichtung von Umsatzsteuern nicht nachkam. Dies lasse den Schluss zu, dass sich der Bf zumindest ein längeres Zahlungsziel verschaffen wollte und dabei den Eintritt von…
…an Umsatzsteuern gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sowie betreffend die Zahlungszeiträume Jänner bis März 2002 eine vorsätzlich nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgte Entrichtung von Lohnabgaben und Kammerumlagen gemäß § 49 Abs.1 lit. a FinStrG zu verantworten, wird infolge res iudicata…
…mit der verspätet erstatteten Anmeldung entrichtet wurden oder zumindest auf Grund von einem bis zu diesen Terminen rechtzeitig gestellten Zahlungserleichterungsansuchen ein zwei Jahre nicht übersteigender Zahlungsaufschub gewährt wurde und eine Entrichtung der selbstangezeigten Beträge entsprechend der gewährten Zahlungserleichterung erfolgt ist (VwGH 17.12.2003, 99…
…103/92, war G wegen Hinterziehung von Lohnabgaben betreffend 1990 nach § 33 Abs.2 lit.b FinStrG und vorsätzlicher nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit erfolgter Abfuhr bzw. Entrichtung von Lohnabgaben, also wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG, betreffend die Jahre…
…Steuererklärung (hier Umsatzsteuervoranmeldung) einzureichen, sondern es muss der zuständigen Behörde gegenüber auch in geeigneter Form offen gelegt werden, wer die Nicht- oder nicht rechtzeitige Entrichtung der Vorauszahlung ad personam zu verantworten hatte (siehe dazu Reger/Hacker/Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz mit Kommentar und Rechtsprechung, zu § 29…
…erläutert - kein Verspätungszuschlag, sondern ein Säumniszuschlag verhängt worden sei. 5.) Die Festsetzung eines Säumniszuschlages am 9. September 2009 in Höhe von € 82,97 für die nicht rechtzeitige Entrichtung der Umsatzsteuerschuld bis 17. August 2009 sei aus den angeführten Gründen zu Recht erfolgt. II. a…
…für die nachträgliche bzw. teilweise noch rechtzeitige Entrichtung der Vorzahlungen - siehe die obigen Ausführungen - keine oder nur vom Vater zu beschaffende Mittel zur Verfügung gestanden wären: So wäre auch bei frühestmöglicher Geltendmachung der genannten Umsatzsteuergutschriften ein Guthaben am Abgabenkonto am 15. August 1996 nicht mehr…
…d.h. es sei trotz unterlassener Verständigung bei rechtzeitiger Bezahlung von einer vorschriftsmäßigen Abgabe ausgegangen worden. Es sei daher die Gebührenschuld in Höhe von € 220,00 rechtzeitig beglichen worden. Die rechtzeitige Entrichtung der Gebühren sei mittels Bankeinzug mit der Berufung vorgelegt worden, jedoch in…
…d.h. es sei trotz unterlassener Verständigung bei rechtzeitiger Bezahlung von einer vorschriftsmäßigen Abgabe ausgegangen worden. Es sei daher die Gebührenschuld in Höhe von € 220,00 rechtzeitig beglichen worden. Die rechtzeitige Entrichtung der Gebühren sei mittels Bankeinzug mit der Berufung vorgelegt worden, jedoch in…
…d.h. es sei trotz unterlassener Verständigung bei rechtzeitiger Bezahlung von einer vorschriftsmäßigen Abgabe ausgegangen worden. Es sei daher die Gebührenschuld in Höhe von € 220,00 rechtzeitig beglichen worden. Die rechtzeitige Entrichtung der Gebühren sei mittels Bankeinzug mit der Berufung vorgelegt worden, jedoch in…
…Die Abgaben wären gemäß § 21 Abs 1 UStG spätestens am jeweiligen Fälligkeitstag 15.02.2007, 15.02.2008, 16.02.2009 und 15.02.2010 zu entrichten gewesen. Da eine rechtzeitige Entrichtung nicht erfolgt sei, seien die Säumniszuschläge gemäß § 217 Abs. 1 BAO vorzuschreiben gewesen…
…da die bis 28. November 2002 zuerkannte Zahlungsfrist nicht durch Zahlung genützt worden sei. Eine mit dem Finanzamt getroffene Zahlungsvereinbarung (Abtretungserklärung) vermöge die Grundsätze betreffend die rechtzeitige Entrichtung und Säumniszuschlagvorschreibung nicht zu durchbrechen. Fragen der sachlichen und persönlichen Unbilligkeit der Einhebung, die Verschuldensfrage und das…
…Gewinnausschüttung bedürfe es einer sorgfältigen Organisation um die rechtzeitige Entrichtung der Kapitalertragsteuer zu gewährleisten. Der Hinweis auf die Unkenntnis der tatsächlichen Fälligkeit lege nur den Organisationsmangel offen, der letztlich zur Festsetzung des ersten Säumniszuschlages führte. In einer rechtzeitig dagegen eingebrachten Berufung wurde im Wesentlichen vorgebracht…
…Entrichtung erst zwei Wochen nach Erstattung der Selbstanzeige erweist sich damit im gegenständlichen Fall als verspätet. Wenn in der Beschwerdeschrift gesundheitliche Gründe für die verspätete Entrichtung der geschuldeten Beträge vorgebracht werden, so ist darauf zu verweisen, dass gemäß § 29 Abs. 2 FinStrG die rechtzeitige Entrichtung…
…Höhe von € 437,-- wurde bereits am 13. Februar 2008 entrichtet und auf die Umsatzsteuer 2006 verrechnet. Da somit nachträglich von einer rechtszeitigen Entrichtung der von der Selbstanzeige umfassten Abgaben auszugehen ist (Frist dafür war der 20. März 2008), kommt dieser Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung zu…