…das Schriftstück diesem am 15. Juni 2006 zugestellt. Beweiswürdigung: Der relevante Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus dem von der belangten Behörde vorgelegten Abgabenakt zu Zahl 900/nnnnn/2001 und 910000/xxxxx/2006, insbesondere der darin enthaltenen Zustellnachweise. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 85b Abs. 3 Zollrechts-Durchführungsgesetz …
…laut Zustellverfügung diesem am 18. Juli 2006 zugestellt. Beweiswürdigung: Der relevante Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus dem von der belangten Behörde vorgelegten Abgabenakt zu Zahl 900/nnnnn/2001 und 910000/zzzzz/2006, insbesondere der darin enthaltenen Zustellnachweise. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 85b Abs. 3 Zollrechts-Durchführungsgesetz …
…des Zustellbevollmächtigten als Empfänger. Vielmehr scheint lediglich der Bw. als Bescheidadressat und als Empfänger auf. Die Zustellung erfolgte an den Bw. und wurde daher nicht rechtswirksam. Die Bezeichnung eines unrichtigen Empfängers kann nach der vorherrschenden Rechtsauffassung nicht iS des § 7 ZustG saniert werden (Ritz, BAO…
…Bestätigung durch die steuerliche Vertretung hat die HC die Zustellvollmacht für die Berufungswerberin. Dessen ungeachtet wurde der angefochtene Bescheid vom 25. Mai 2004 aber an die steuerliche Vertretung der Berufungswerberin zugestellt. Gemäß § 9 Abs. 3 ZustellG, BGBl. 200/1982, idF BGBl. I Nr. 10/2004…
…nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…
…zu Handen des Finanzamtes Graz-Stadt zugestellt. Eine Aufforderung an den Bw., einen inländischen Zustellbevollmächtigten zu benennen, widrigenfalls eine Zustellung durch Hinterlegung erfolgen werde, erfolgte nicht. Mit Antrag vom 21. November 2005 brachte der steuerliche Vertreter des Bw. einen Antrag auf Aufhebung des Umsatzsteuerbescheides für…
…wenn er unzulässig ist, wovon im Falle einer rechtsunwirksamen Zustellung der angefochtenen Berufungsvorentscheidung auszugehen ist. Diese Formalentscheidung hat aber im Übrigen die Berufung und die Berufungsentscheidung nicht berührt und sie hatte keinen Einfluss auf die erfolgte Abweisung. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu…
…nicht jedoch das entsprechende Original zugeht. Eine durch Missachtung einer bestehenden Zustellungsvollmacht rechtsunwirksame Zustellung an den Vollmachtgeber selbst kann demnach auch nicht dadurch geheilt werden, dass dem Zustellungsbevollmächtigten der Inhalt des behördlichen Schriftstückes via Telefax zur Kenntnis gebracht wird (SWK 2005, S 379). Im vorliegenden…
…75.782,26 Euro und für 2007 in der Höhe von 54.004,07 Euro wurden der I.........., z.H. MW.,Adr.. zugestellt. Damit liegt aber eine rechtsunwirksame Zustellung vor, weil die I.......... durch die Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungs GmbH WP. (kurz: P.),Adr... vertreten war…
…rechtsunwirksame Zustellung vor, weil die Fa. I........ durch die BF.., vertreten war, was auch aus der Korrespondenz der BF. mit Abgabenbehörde vom 20.02.2008 und umgekehrt der Abgabenbehörde mit BF. vom 29.02.2008 unmissverständlich hervorgeht. Es liegt daher zu allen Bescheiden eine rechtsunwirksame…
…Dr. A noch Steuerberater Dr. R für die ehemalige Dr. K - Dr. A GesBR zustellbevollmächtigt und rechtswirksame Zustellungen der Grundlagenbescheide 1995 deshalb bislang nicht erfolgt seien. Am 4. November 1999 beauftragte der Bw. die Fa. E WTH GmbH mit der Wahrnehmung seiner steuerlichen Interessen. Aus…
…und rechtswirksam gesetzt werden können und es sich gegenständlich aufgrund der Belehrungsmängel um ein mangelhaftes, amtswegig zu verbesserndes und daher ungültiges Verfahren und demzufolge auch ungültige und rechtsunwirksame Fristen handelt. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist durch die Begründung des diesbezüglichen Antrags auf diesen Umstand ausdrücklich…
…den Einkommensteuerbescheiden der Jahre 2003 bis 2007 des Finanzamtes Wien abermalsAndereBezirke zur Kennntnis gebracht worden. Für den Bescheid des Finanzamtes A habe die Rechtsmittelfrist niemals zu laufen begonnen. Die Bw beantragte die Zustellung des Bescheides des Finanzamtes A zu Steuernummer 1neu, Geschäftsherrin1 & atypisch stille Gesellschafter…
…16., 17. Bezirk zufolge der Betriebsprüfung festgestellt wurden, jedoch mangels Zustellung nicht rechtskräftig geworden sind und auch für diese nunmehr genannten Jahre 1990, 1995 und 1996 der seinerzeit gestundete (ausgesetzte) Betrag wiederum zur Fälligkeit vorgeschrieben wurden, die Vorschreibung der Stundungszinsen außer Ansatz zu lassen. Grundsätzlich…
…vom 27. Juli 2005 sei diese Berufung mit der Begründung, dass diese als Bescheid intendierte Erledigung des Finanzamtes vom 19. August 1998 mangels eines konkreten Bescheidadressaten und einer rechtskräftigen Zustellung als Nichtbescheid keinerlei Rechtswirkung entfalten könnte, als unzulässig zurückgewiesen worden. Mit Bescheid vom 8. Jänner…
…Feststellungsverfahren erlassenen, gegenüber dem Bw. wegen mangelhafter Zustellung aber rechtsunwirksam gebliebenen Grundlagenbescheiden zu Unrecht Bindungswirkung für dessen Einkommensteuerveranlagungsverfahren angenommen und dadurch die abgeleiteten Einkommensteuerfestsetzungen mit Rechtswidrigkeit belegt hat. Aus den vorstehenden Erwägungen waren diese rechtswidrigen Einkommensteuervorschreibungen aber dessen ungeachtet rechtswirksam und damit grundsätzlich bindend. Dies…
…in § 192 BAO normierte Bindungskraft zwischen Grundlagen- und abgeleiteten Bescheiden besteht nur dann, wenn der Grundlagenbescheid rechtswirksam ergangen ist. Fehlt es wie im Anlassfall an einer wirksamen Zustellung der Feststellungsbescheide, so sind damit diese als Grundlagenbescheide intendierten Erledigungen dem Bw. gegenüber rechtlich nicht existent geworden…
…in § 192 BAO normierte Bindungskraft zwischen Grundlagen- und abgeleiteten Bescheiden besteht nur dann, wenn der Grundlagenbescheid rechtswirksam ergangen ist. Fehlt es wie im Anlassfall an einer wirksamen Zustellung der Feststellungsbescheide, so sind damit diese als Grundlagenbescheide intendierten Erledigungen dem Bw. gegenüber rechtlich nicht existent geworden…
…in § 192 BAO normierte Bindungskraft zwischen Grundlagen- und abgeleiteten Bescheiden besteht nur dann, wenn der Grundlagenbescheid rechtswirksam ergangen ist. Fehlt es wie im Anlassfall an einer wirksamen Zustellung der Feststellungsbescheide, so sind damit diese als Grundlagenbescheide intendierten Erledigungen dem Bw. gegenüber rechtlich nicht existent geworden…
…des § 1 Abs. 1 Z. 1 GrEStG zu subsumieren und es liege daher gegenständlich - entgegen der Ansicht der Bw. (die sich auf Dorizal/Takacs berufe) - keine rechtsunwirksame Sicherungsübereignung vor. Gemäß § 10 Abs. 1 GrEStG seien solche Erwerbsvorgänge bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat…