…10 Jahre verstrichen sind, kann eine Strafe mit normativer Wirkung auch dann nicht ausgesprochen werden, wenn ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt (siehe VwGH vom 15.7.1998, 93/13/0287). Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass mit Zustellung der Einkommensteuerbescheide 1988 vom 22. Mai 1989…
…seit Beginn der Verjährungsfrist 10 Jahre verstrichen sind, kann eine Strafe mit normativer Wirkung auch dann nicht ausgesprochen werden, wenn ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt (siehe VwGH vom 15.7.1989, 93/13/0287). Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass mit Zustellung der Umsatz- und…
…zu § 116). Dies bedeutet, dass zwar für die Annahme der 10 Jahre betragenden Verjährungsfrist weder die (formelle) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens noch ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren notwendig ist, dass aber jedenfalls die maßgebenden Hinterziehungskriterien der Straftatbestände von der Abgabenbehörde nachzuweisen sind (vgl. VwGH v. 26…
…sind, kann eine Strafe mit normativer Wirkung auch dann nicht ausgesprochen werden, wenn ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt (siehe VwGH vom 15.7.1989, 93/13/0287). Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass hinsichtlich des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung an Umsatzsteuer 1995 bis 1997 gemäß …
…des Fiskus gearbeitet haben. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat betreffend E als mildernd sein teilweises Geständnis, als erschwerend aber eine einschlägige Vorstrafe (am 15. Februar 1999 rechtskräftiger Schuldspruch vom 16. Oktober 1998 des Spruchsenates I beim Finanzamt Linz als Organ der Finanzstrafbehörde Linz, StrLNr…
…seit Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre verstrichen sind, kann eine Strafe mit normativer Wirkung auch dann nicht ausgesprochen werden, wenn ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt (siehe VwGH vom 15. Juli 1989, 93/13/0287). Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass für die unter Punkt 1.…
…33 FinStrG hinterzogen ist, ist eine Vorfrage, es ist diesbezüglich nicht erforderlich, dass ein rechtskräftiger Schuldspruch in einem Finanzstrafverfahren erfolgt ist (z.B. VwGH 98/16/0391 vom 5.7.1999) oder ein Finanzstrafverfahren eingeleitet wurde (z.B. VwGH 5.7.1999, 98/16/0391…
…Urteil des Obersten Gerichtshofes neuerlich aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht verwiesen. Auf Grund des rechtskräftigen Schuldspruches des Landesgerichtes Leoben vom 2222 setzte das Landesgericht Leoben nunmehr mit Urteil vom 1111 die anteilsmäßigen Wertersatzstrafen hinsichtlich 438.396 Stangen Zigaretten…
…Urteil des Obersten Gerichtshofes neuerlich aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht verwiesen. Auf Grund des rechtskräftigen Schuldspruches des Landesgerichtes Leoben vom 2222 setzte das Landesgericht Leoben nunmehr mit Urteil vom 1111 die anteilsmäßigen Wertersatzstrafen hinsichtlich 438.396 Stangen Zigaretten…
…a FinStrG anhängigen Finanzstrafverfahrens (Einleitungsbescheid des Finanzamtes Linz zu SN 046-2000/00384-001 vom 24. Oktober 2000, rechtskräftiger Schuldspruch laut Erkenntnis vom 28. Juni 2001 bzw. Berufungsentscheidung des Berufungssenates I bei der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz in Folge einer Strafberufung des…
…91/13/0064). Dies bedeutet, dass zwar für die Annahme der 10 Jahre betragenden Verjährungsfrist weder die (formelle) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens noch ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren notwendig ist, dass aber jedenfalls die maßgebenden Hinterziehungskriterien der Straftatbestände von der Abgabenbehörde nachzuweisen sind (vgl. VwGH v…
…nicht sein konnte, ist - unabhängig von ihrer inhaltlichen Richtigkeit - letztere mangels nachfolgende Erhebung eines Einspruches in Rechtskraft erwachsen (vgl. § 145 Abs. 5 FinStrG). Ein rechtskräftiger Bescheid entfaltet aber die Wirkung, dass die mit ihm erledigte Sache, von den im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen abgesehen, nicht neuerlich…
…des Amtsbeauftragten übernommenen Ausgangswerte unrichtig sind. Denn wie aus dem Untersuchungsverfahren, dem Einleitungsbescheid vom 25.6.2002 und dem rechtskräftigen Schuldspruch des Spruchsenates vom 4.10.2006 (siehe oben) hervorgeht, liegt dem Strafverfahren eine Gesamtmenge von 600 Stangen Zigaretten zugrunde, sie inkludiert also auch die…
…HR Kurt Brühwasser, sowie der Schriftführerin Anna Benzmann durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung des Beschuldigten wird teilweise Folge gegeben und die hinsichtlich des Schuldspruches, der Kostenvorschreibung und der Verfahrenseinstellung unverändert bleibende Entscheidung des Erstsenates in ihrem Strafausspruch dahingehend abgeändert, dass die…
…Beschuldigten erfülle das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht. Es sei daher mit einem Schuldspruch vorzugehen gewesen. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis der Beschuldigten, als erschwerend hingegen keinen Umstand. Bei Bedachtnahme auf diese…
…Elisabeth Ebner durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung der Beschuldigten wird teilweise Folge gegeben und die im Übrigen unverändert bleibende Entscheidung des Erstsenates in Pkt.1 ihres Schuldspruches und in ihrem Strafausspruch dahingehend abgeändert, dass diese zu lauten hat: 1) Z ist…
…der Bw. festgestellten Mängel wurde gegen den Kommanditisten der Bw., Herrn M, ein Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung eingeleitet, wobei in erster Instanz ein Schuldspruch erging. Dagegen wurde Berufung eingelegt. Mit Entscheidung vom 22. Juni 2006 gab der UFS als Finanzstrafbehörde 2. Instanz der…
…habe. Diese Tatsache sei daher für die Finanzstrafbehörde neu, sodass es ihr Bestreben sein müsse, den Schuldspruch zu beseitigen, weil die Richtschnur für die Verfügung der Wiederaufnahme im Finanzstrafverfahren die gleiche wie im Abgabenverfahren sei. In beiden Verfahren sei dem Grundsatz der Rechtsrichtigkeit einer Entscheidung…
…sei, deren Gegenstand im Betrieb einer Kfz-Reparaturwerkstätte liege. Am 9. Februar 2005 sei das Konkursverfahren über das Vermögen der Gesellschaft der Konkurs eröffnet und nach rechtskräftiger Bestätigung des am 29. Juni 2005 angenommenen Zwangsausgleichs aufgehoben worden. Offensichtlich aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten habe der Bw…
…die Ergebnisse des Untersuchungsverfahrens, denen zufolge die Bw. als abgabenrechtlich Verantwortliche der vom 28. Oktober 2002 bis 30. Oktober 2003 (Auflösung der Gesellschaft infolge rechtskräftiger Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, FN 12 des Landesgerichtes Linz) bestehenden W KEG, StNr. 34, dadurch, dass sie trotz…