…1 Z 1 VStG ist daher im Streitfall kein Raum. Der Aktenlage nach kommt der Beschwerdeführerin der Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit nicht zu. Vielmehr sind zwei noch nicht getilgte einschlägige rechtskräftige Schuldsprüche (Ermahnungen) aktenkundig und erschwerend zu berücksichtigen (vgl Wessely in Raschauer/Wessely (Hrsg), VStG2 …
…10 Jahre verstrichen sind, kann eine Strafe mit normativer Wirkung auch dann nicht ausgesprochen werden, wenn ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt (siehe VwGH vom 15.7.1998, 93/13/0287). Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass mit Zustellung der Einkommensteuerbescheide 1988 vom 22. Mai 1989…
…seit Beginn der Verjährungsfrist 10 Jahre verstrichen sind, kann eine Strafe mit normativer Wirkung auch dann nicht ausgesprochen werden, wenn ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt (siehe VwGH vom 15.7.1989, 93/13/0287). Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass mit Zustellung der Umsatz- und…
…verwendet haben, so wäre dies zwar grob ungehörig (und nach deutschem Steuerrecht vermutlich auch unzulässig) gewesen, es könne aber - mangels abgabenrechtlichen Tatbestandes in Österreich - zu keiner österreichischen Besteuerung (und damit Bestrafung) führen. Was (nur im unwahrscheinlichen Fall einen Schuldspruches) die Strafhöhe angehe, sei auszuführen, dass…
…zu § 116). Dies bedeutet, dass zwar für die Annahme der 10 Jahre betragenden Verjährungsfrist weder die (formelle) Einleitung eines Finanzstrafverfahrens noch ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren notwendig ist, dass aber jedenfalls die maßgebenden Hinterziehungskriterien der Straftatbestände von der Abgabenbehörde nachzuweisen sind (vgl. VwGH v. 26…
…im Zusammenhang mit den Abgabenansprüchen verfolgt wird. Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist, ist eine Vorfrage, für deren Beantwortung ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren nicht erforderlich ist. Nicht erforderlich ist, dass bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses alle beteiligten Gesamtschuldner die Abgaben hinterzogen haben (VwGH 16…
…einen Schmuggel in unterschiedlichen Beteiligungsformen begangen zu haben. Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist, ist eine Vorfrage, für deren Beantwortung ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren grundsätzlich nicht erforderlich wäre. Für die Beurteilung der Frage, ob im gegenständlichen Fall die zehnjährige Verjährungsfrist des § 74 Abs…
…Frage, ob eine Abgabe hinterzogen worden sei, um eine Vorfrage handle. Ein rechtskräftiger Schuldspruch im Abgabeverfahren sei demnach nicht erforderlich. Die Einstellung des Finanzstrafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde könne jedoch ein Indiz für das Nichtvorliegen einer Abgabenhinterziehung sein. Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen worden seien, setze…
…die Feststellung der Hinterziehung maßgeblich (VwGH 24.1.2001, 99/16/0243). Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist oder nicht, ist eine Vorfrage, für deren Beantwortung die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens oder gar ein rechtskräftiger Schuldspruch in einem Finanzstrafverfahren nicht erforderlich ist (vgl. Ritz, BAO5, …
…die Feststellung der Hinterziehung maßgeblich (VwGH 24.1.2001, 99/16/0243). Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist oder nicht, ist eine Vorfrage, für deren Beantwortung die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens oder gar ein rechtskräftiger Schuldspruch in einem Finanzstrafverfahren nicht erforderlich ist (vgl. Ritz, BAO5, …
…die Feststellung der Hinterziehung maßgeblich (VwGH 24.1.2001, 99/16/0243). Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist oder nicht, ist eine Vorfrage, für deren Beantwortung die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens oder gar ein rechtskräftiger Schuldspruch in einem Finanzstrafverfahren nicht erforderlich ist (vgl. Ritz, BAO5, …
…FinStrG). Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist, ist eine Vorfrage, für deren Beantwortung ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren nicht erforderlich ist (VwGH 31.08.2000, 99/16/0110). Es bedarf nicht einmal eines förmlichen Strafverfahrens (VwGH 26.04.1994, 90/14/0142). Die Anzeige…
…angefochten hatte, ist der ggstl. Entscheidung ein rechtskräftiger Schuldspruch – und damit eine fahrlässige Verkürzung der Parkometerabgabe – zugrunde zu legen. Der Entscheidung zugrunde zu legen ist auch die der Strafbemessung des Magistrats der Stadt Wien zugrunde liegende Sachlage. Beschwerdepunkt bezogen ist folgende Rechtslage anzuwenden: Gemäß § 19…
…sind, kann eine Strafe mit normativer Wirkung auch dann nicht ausgesprochen werden, wenn ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt (siehe VwGH vom 15.7.1989, 93/13/0287). Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass hinsichtlich des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung an Umsatzsteuer 1995 bis 1997 gemäß …
…des Fiskus gearbeitet haben. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat betreffend E als mildernd sein teilweises Geständnis, als erschwerend aber eine einschlägige Vorstrafe (am 15. Februar 1999 rechtskräftiger Schuldspruch vom 16. Oktober 1998 des Spruchsenates I beim Finanzamt Linz als Organ der Finanzstrafbehörde Linz, StrLNr…
…seit Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre verstrichen sind, kann eine Strafe mit normativer Wirkung auch dann nicht ausgesprochen werden, wenn ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt (siehe VwGH vom 15. Juli 1989, 93/13/0287). Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass für die unter Punkt 1.…
…Ob eine Abgabe hinterzogen ist, ist eine im Abgabenveranlagungsverfahren zu klärende Vorfrage. Nicht erforderlich ist daher für die Annahme der zehn Jahre betragenden Verjährungsfrist ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren oder die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens. Zum objektiven Tatbestand der Abgabenhinterziehung gehört, dass nach § 119 BAO die…
…Entrichtung, daher verringert sich der Strafrahmen um diese Beträge, was bei der Strafbemessung berücksichtigt wird. Für diese Zeiträume verbleibt allerdings ein rechtskräftiger Schuldspruch ohne Strafe. Der Strafrahmen betrug bisher € 16.636,32 und errechnet sich neu wie folgt: Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit…
…festgesetzt werden konnten." Ob eine Abgabe hinterzogen ist, ist eine im Abgabenveranlagungsverfahren zu klärende Vorfrage. Nicht erforderlich ist daher für die Annahme der zehn Jahre betragenden Verjährungsfrist ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren oder die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens. Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt eindeutige…
…vgl. Ritz, BAO5, § 207 Tz 15). Nicht erforderlich ist daher für die Annahme der zehn Jahre betragenden Verjährungsfrist ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren oder die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens. Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare bescheidmäßige Feststellungen über die Abgabenhinterziehung voraus…