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UFSI FSRV/0005-I/03Erlassung eines "modifizierten" Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.07.2005

…Jänner 2003 in Rechtskraft erwachsen ist, verstößt der angefochtene Bescheid vom 5. Februar 2003 gegen den auch im Bereich des Finanzstrafgesetzes geltenden Grundsatz "ne bis in idem", weil mit ihm nicht neuerlich über die erledigte Sache entschieden werden konnte. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. …

UFSW FSRV/0101-W/03Zurückweisung einer Berufung wegen rechtskräftig entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.06.2005

…VwGH 7.8.2002, 2002/08/0120). Da bereits eine rechtskräftig entschiedene Sache vorliegt, war die Eingabe seitens der Finanzstrafbehörde zu Recht (als unzulässig eingebracht) zurückzuweisen. Ein inhaltliches Eingehen auf das weitere Beschwerdevorbringen war daher obsolet. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 29.…

UFSS RV/0369-S/04Erlöschen des Anspruches auf Familienbeihilfe, Zurückweisung wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2005

…oder nicht, nochmals zu entscheiden auch wenn, wie in diesem Verfahren, die Zeiträume Juni 2003 bis September 2003, Dezember 2003 bis Jänner 2004 sowie Juni 2004 bis September 2004 betroffen sind, aber die bereits rechtskräftig entschiedene idente Sache betreffen. Die eingebrachte Berufung war, soweit sie…

UFSZ1W ZRV/0118-Z1W/02Zurückweisung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.05.2005

…im Verfahren 1 noch gar nicht rechtswirksam abgesprochen war. Eine rechtskräftige Entscheidung im Verfahren 1 lag sohin im Zeitpunkt der Zustellung und damit des Wirksamwerdens des Zurückweisungsbescheides im Verfahren 2 nicht vor. Entschiedene Sache liegt nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. VwGH vom 15…

UFSW RV/0700-W/07Zurückweisung eines neuerlichen Antrages auf Gewährung von erhöhter Familienbeihilfe wegen entschiedener Sache.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2007

…Das mit dem Bescheid vom 2.9.2005 bereits rechtskräftig entschiedene Begehren ist ident mit dem Begehren, welchem der nunmehrige neuerliche Antrag zugrunde liegt. Abgesehen von der Identität des Begehrens liegt auch die Identität des Anspruch erzeugenden Sachverhaltes (rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades der…

UFSF RV/0014-F/03Wiederholungsverbot wegen res iudicate hinsichtlich Haftung für KESt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2005

…die strittige Gewinnausschüttung neu zu befinden. Dem stand das Wiederholungsverbot bzw. der Grundsatz der rechtskräftig entschiedenen Sache entgegen. Anders verhält es sich mit dem restlichen Berufungsbegehren. Dieses ist vom Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung mit zutreffender Begründung zu Recht abgewiesen worden. Die Abweisungsgründe werden wie folgt…

UFSL RV/1323-L/09Aufhebung eines Bescheides wegen Verstoß gegen das Wiederholungsverbot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2010

…10.2005, RV/0014-F/03). Dieses Verbot untersagt es den Abgabenbehörden, über eine rechtskräftig entschiedene Sache ohne ausdrückliche Ermächtigung neuerlich zu entscheiden (ne bis in idem). Die gemäß § 293 BAO mit Bescheiden vom 21. Juli 2008 berichtigten Einkommensteuerbescheide 2003 bis 2007 vom 22. Oktober…

UFSW RV/2777-W/08Fremdüblichkeit von Darlehen, Vermögenszuwachs, kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen ohne Angabe des Leistungszeitraumes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2009Teil 1/2

…Feststellungen verstoßen nach Ansicht der Bp in keiner Weise gegen das abgabenrechtlich zu beachtende Wiederholungsverbot, da mit den entsprechenden Bescheiden nicht über eine bereits rechtskräftig entschiedene Sache neuerlich zu entscheiden war, sondern erstmals die Umsatzsteuer für die geprüften Jahre festgesetzt wurde. Nach Rechtsprechung und Lehre…

UFSW RV/2231-W/06erstinstanzliche Abweisung eines Antrages auf Einkommensteuerveranlagung für bereits rechtskräftig veranlagte Jahre; Aufhebung (§ 298 Abs 2 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2006

…entgegen wie der Eintritt der formellen Rechtskraft, welche eine Aufrollung des Verfahrens nur unter den im Gesetz erschöpfend angeführten Verfahrenstiteln ermöglicht, die aber von der Bw gerade nicht geltend gemacht worden sind. Der rechtswidrig ergangene Abweisungsbescheid war daher aufzuheben. Sache des Finanzamtes wird es sein…

UFSW RV/0642-W/11Zurückweisung eines Antrages auf Familienbeihilfe wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2011

…Bw. beantragten Zeitraum Dezember 2008 bis Mai 2009 rechtskräftig abgesprochen wurde und somit über diesen nicht neuerlich abschlägig entschieden werden kann. Dies vor allem deshalb, da in den Monaten Dezember 2008 bis Mai 2009 weder eine Änderung des Sachverhaltes noch der Rechtslage eingetreten ist. Der…

UFSL RV/1248-L/09"Entschiedene Sache" bei Wiederaufnahme des Verfahrens und Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2010Teil 2/2

…der rechtskräftigen Aufhebung der ursprünglichen Wiederaufnahmebescheide seitens des Finanzamtes den angesprochenen Feststellungen der Betriebsprüferin laut Betriebsprüfungsbericht vom 11. September 2007 nicht die Qualität tauglicher Wiederaufnahmegründen beigemessen worden war, es somit seine ursprünglich im Spruch manifestierte Willensäußerung bezüglich Wiederaufnahme revidiert hatte und damit die "Sache" entschieden…

UFSL RV/1248-L/09"Entschiedene Sache" bei Wiederaufnahme des Verfahrens und Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2010Teil 1/2

…aber im Berufungsverfahren mittels rechtskräftiger Berufungsvorentscheidung aufgehoben worden waren. Von zentraler Entscheidungsrelevanz war im gegebenen Zusammenhang, ob die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide trotz bereits entschiedener Sache (res iudicata) ergangen sind. Der Begriff "res iudicata" ist wie jener der "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" ein Ausfluss des Grundsatzes "ne bis…

UFSW RV/1432-W/09Entschiedene Sache, Wiederholungsverbot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2010

…dadurch der sachlichen Prüfung des gestellten Antrages und damit der Partei eine Instanz genommen (vgl. dazu das Erkenntnis des VwGH vom 2. März 2006, 2005/15/0125). Bei der Prüfung der Identität der rechtskräftig entschiedenen Sache ist vom rechtskräftigen Vorbescheid auszugehen, ohne die sachliche Richtigkeit…

UFSG RV/0079-G/10Keine Änderung der Sach- oder Rechtslage (entschiedene Sache)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2011

…1999 ein. Die Sache des Berufungsverfahrens bildete damit die erstinstanzlich entschiedene Abweisung des Begehrens des Beschwerdeführers auf Zuerkennung der Familienbeihilfe für seine Tochter im Zeitraum der Monate Oktober 1998 bis August 1999. Im gegenständlichen Fall ist die Sache der rechtskräftig abgewiesene Antrag auf Gewährung der…

UFSW RV/1642-W/06Eine Berufung ist zurückzuweisen, wenn in ein und derselben Sache bereits einmal rechtskräftig entschieden worden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2007

…Nach herrschender Lehre bedeutet materielle Rechtskraft im Verwaltungsverfahren die Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und die Verbindlichkeit von Bescheiden. Im Vordergrund dieser Lehre steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal entschieden ist…

UFSG RV/0925-G/11Zurückweisung eines Antrages wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2013

…29. Dezember 2010 wurde der Antrag hinsichtlich des Zeitraumes November und Dezember 2005 wegen entschiedener Sache zurückgewiesen, da hinsichtlich dieses Zeitraumes bereits mit Bescheid vom 11. Dezember 2008 rechtskräftig entschieden worden sei und sich seither weder die Sach- noch die Rechtslage geändert habe. Am 27…

UFSW RV/1445-W/08Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2008

…2003 wurde mit Bescheid vom 26. August 2003 abgewiesen und erwuchs in Rechtskraft. Das Finanzamt wies daher den verfahrensgegenständlichen Antrag wegen entschiedener Sache als unzulässig zurück. Nach wiederum abweisender Berufungsvorentscheidung gab der Unabhängige Finanzsenat mit seiner Entscheidung vom 18. März 2008 der Berufung Folge und…

UFSW RV/0954-W/04Zurückweisung wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2008

…09.04.1997, 95/13/0145). Die objektive Grenze der Wirkung der Rechtskraft wird somit durch "die entschiedene Sache" selbst bestimmt. Die Abgabenbehörde erster Instanz konnte im gegenständlichen Fall aufgrund des bereits am 26. August 2003 ergangenen Abweisungsbescheides nicht jedenfalls von vornherein ausschließen, dass für…

UFSZ3K ZRV/0157-Z3K/09Zurückweisung eines Antrages wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.08.2010

…Die materielle Rechtskraft tritt bereits mit der Erlassung des Bescheides ein; bei Bescheiden, die noch mit ordentlichen Rechtsmitteln bekämpft werden können, also schon vor Beginn der formellen Rechtskraft. Die Unwiederholbarkeit verbietet, dass in einer durch Bescheid entschiedenen Sache (res iudicata) noch einmal ein Verfahren durchgeführt…

UFSG RV/0733-G/06Zurückweisung einer Berufung wegen entschiedener Sache (res judicata)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2007

…ist, wäre eine neuerliche Entscheidung in diesem Rahmen als Wiederholung der bereits entschiedenen Sache ein unzulässiger Eingriff in die Rechtskraft. Die Berufung war daher zurückzuweisen. Was die - hier nicht zu erörternde - Wiederaufnahme des Verfahrens für das Jahr 2002 und den neu ergangenen Einkommensteuerbescheid vom 23…