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BFG RV/3100145/2023Durch ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes rechtskräftig "entschiedene Sache", dass eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ab einem bestimmten Zeitpunkt gegeben ist. Durch dieses Erkenntnis wurde die verwaltungsrechtliche Angelegenheit, welche mit dem neuen Antrag der Beschwerdeführerin neuerlich, aber ohne Nennung eines anderen Anspruchsgrundes, angezogen wurde, (bereits) rechtskräftig entschieden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2024Teil 1/2

…Ra 2018/16/0003, mit der Charakteristik zeitraumbezogener Ansprüche und (negativer) Absprüche im Hinblick auf das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache ("res iudicata") auseinandergesetzt und zu diesem Thema insbesondere ausgeführt: "Die Entscheidung über die Gewährung von monatlich wiederkehrenden Leistungen, zu denen auch die Familienbeihilfe zählt…

BFG RV/3100145/2023Durch ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes rechtskräftig "entschiedene Sache", dass eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ab einem bestimmten Zeitpunkt gegeben ist. Durch dieses Erkenntnis wurde die verwaltungsrechtliche Angelegenheit, welche mit dem neuen Antrag der Beschwerdeführerin neuerlich, aber ohne Nennung eines anderen Anspruchsgrundes, angezogen wurde, (bereits) rechtskräftig entschieden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2024Teil 2/2

…der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die vorliegende Rechtsfrage, ob rechtskräftig entschiedene Sache gegeben ist, konnte anhand und entlang der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter Berücksichtigung auch der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gelöst werden. Daher weicht vorliegendes Erkenntnis insbesondere nicht von dieser…

UFSI FSRV/0005-I/03Erlassung eines "modifizierten" Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.07.2005

…Jänner 2003 in Rechtskraft erwachsen ist, verstößt der angefochtene Bescheid vom 5. Februar 2003 gegen den auch im Bereich des Finanzstrafgesetzes geltenden Grundsatz "ne bis in idem", weil mit ihm nicht neuerlich über die erledigte Sache entschieden werden konnte. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. …

BFG RV/6100413/2012Wiederaufnahme des Verfahrens und entschiedene Sache
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2015

…verfügenden Bescheide im Berufungswege mangels Begründung der Wiederaufnahmebescheide liegt keine rechtskräftig entschiedene Sache im Hinblick auf einen bestimmten Wiederaufnahmegrund vor, weshalb der Einwand einer 'res iudicata' ins Leere geht. Die angefochtenen Bescheide entsprechen daher der Rechtslage, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. III) Zulässigkeit einer Revision:…

UFSW FSRV/0101-W/03Zurückweisung einer Berufung wegen rechtskräftig entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.06.2005

…VwGH 7.8.2002, 2002/08/0120). Da bereits eine rechtskräftig entschiedene Sache vorliegt, war die Eingabe seitens der Finanzstrafbehörde zu Recht (als unzulässig eingebracht) zurückzuweisen. Ein inhaltliches Eingehen auf das weitere Beschwerdevorbringen war daher obsolet. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 29.…

UFSS RV/0369-S/04Erlöschen des Anspruches auf Familienbeihilfe, Zurückweisung wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2005

…oder nicht, nochmals zu entscheiden auch wenn, wie in diesem Verfahren, die Zeiträume Juni 2003 bis September 2003, Dezember 2003 bis Jänner 2004 sowie Juni 2004 bis September 2004 betroffen sind, aber die bereits rechtskräftig entschiedene idente Sache betreffen. Die eingebrachte Berufung war, soweit sie…

UFSZ1W ZRV/0118-Z1W/02Zurückweisung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.05.2005

…im Verfahren 1 noch gar nicht rechtswirksam abgesprochen war. Eine rechtskräftige Entscheidung im Verfahren 1 lag sohin im Zeitpunkt der Zustellung und damit des Wirksamwerdens des Zurückweisungsbescheides im Verfahren 2 nicht vor. Entschiedene Sache liegt nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. VwGH vom 15…

UFSW RV/0700-W/07Zurückweisung eines neuerlichen Antrages auf Gewährung von erhöhter Familienbeihilfe wegen entschiedener Sache.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2007

…Das mit dem Bescheid vom 2.9.2005 bereits rechtskräftig entschiedene Begehren ist ident mit dem Begehren, welchem der nunmehrige neuerliche Antrag zugrunde liegt. Abgesehen von der Identität des Begehrens liegt auch die Identität des Anspruch erzeugenden Sachverhaltes (rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades der…

UFSF RV/0014-F/03Wiederholungsverbot wegen res iudicate hinsichtlich Haftung für KESt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2005

…die strittige Gewinnausschüttung neu zu befinden. Dem stand das Wiederholungsverbot bzw. der Grundsatz der rechtskräftig entschiedenen Sache entgegen. Anders verhält es sich mit dem restlichen Berufungsbegehren. Dieses ist vom Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung mit zutreffender Begründung zu Recht abgewiesen worden. Die Abweisungsgründe werden wie folgt…

BFG RV/2100770/2022Antrag auf FB für gleichen Zeitraum: res iudicata
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.09.2023

…2019 eingetreten. Unter Rechtskraft ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit eines Bescheides zu verstehen. Ihr (wiederholter) Antrag auf Zuerkennung der Familienbeihilfe vom 18.01.2021 für das Kind Kind für den Zeitraum 01.12.2018 - 31.05.2019 ist wegen bereits entschiedener Sache zurückzuweisen." Dagegen…

BFG RV/1100676/2016Werbungskostenabzug der doppelten Haushaltsführung - berufliche Veranlassung (Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.07.2017

…Verfahren Einkommensteuer 2014 durch das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 11. März 2016, RV/1100642/2014, erledigt worden sei und eine nochmalige Beschwerde gegen eine bereits rechtskräftig entschiedene Sache in der Bundesabgabenordnung nicht vorgesehen sei (Verweis auf § 263 Abs. 1 lit. a BAO). Mit Anbringen (FinanzOnline…

BFG RV/2100125/2024res iudicata - keine voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.06.2024

…Rz 25; vgl. VwGH 26.4.2018, Ra 2018/16/0003). Liegt ein bereits rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren vor, ist auf Grund des Wiederholungsverbots bzw. des Prozesshindernisses der entschiedenen Sache (res iudicata) eine neuerliche Entscheidung nicht zulässig (vgl. VwGH 9.12.2020, Ra 2016/08/0059;…

BFG RV/7200044/2017Zustellung durch Hinterlegung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2018

…zur Aufhebung des wegen entschiedener Sache rechtswidrigen Bescheides hat er den früheren verdrängt. Ein verdrängter Bescheid lebt jedoch bei Aufhebung des später ergangenen Bescheides wieder auf (vgl. Ritz, BAO6, § 92, Rz 4 und die dort zitierte Judikatur des VwGH). Mit einem (rechtskräftigen) Bescheid ist grundsätzlich…

BFG RV/7102609/2015Wurde bereits einmal über ein Nachsichtsansuchen entschieden, ist, soferne die Sachlage unverändert bleibt, ein neuerliches Nachsichtsansuchen unzulässig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis22.10.2015

…eine entschiedene Sache vor (VwGH 24.3.1994, 92/16/0103). Ergänzend wird festgestellt, dass es dem Bundesfinanzgericht verwehrt ist, den Bescheid über die Abweisung des Nachsichtsansuchens vom 14. September 2012 inhaltlich zu prüfen, zumal dieser nicht Gegenstand der Beschwerde und auch bereits in Rechtskraft…

BFG RV/1100396/2019I. Klärung der Zulässigkeit der unmittelbaren Verrechnung vortragsfähiger Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit mit Haftungsschulden in einem Abrechnungsbescheid gemäß § 216 BAO II. Zulässigkeit einer Aussetzung der Einhebung bis zur Klärung dieser Streitfrage III. Abweisung eines Stundungsansuchens mangels ausreichender Konkretisierung der Voraussetzungen für die Zahlungserleichterung sowie wegen Ablaufs der beantragten Stundungsfrist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.04.2020

…der Haftungsschuld Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesfinanzgericht gewesen sei, und von diesem Gericht bestätigt worden sei. Es liege daher insoweit eine rechtskräftig entschiedene Sache vor. Ein Vorbringen zur Rechtmäßigkeit der Haftungsschuld erübrige sich somit. Die Steuernummer zur Haftungsinanspruchnahme sei ident mit jener der abgabenpflichtigen…

BFG RV/3100529/2017Zurückweisung eines Antrages auf Neuberechnung von Stundungszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.02.2018

…Neu-)Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages erforderlich machen würde. Das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache liegt vor, wenn sich gegenüber dem früheren Bescheid weder der Sachverhalt noch die Rechtslage wesentlich geändert hat und sich auch das (allfällige) neue Parteienbegehren mit dem früheren…

UFSL RV/1323-L/09Aufhebung eines Bescheides wegen Verstoß gegen das Wiederholungsverbot
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2010

…10.2005, RV/0014-F/03). Dieses Verbot untersagt es den Abgabenbehörden, über eine rechtskräftig entschiedene Sache ohne ausdrückliche Ermächtigung neuerlich zu entscheiden (ne bis in idem). Die gemäß § 293 BAO mit Bescheiden vom 21. Juli 2008 berichtigten Einkommensteuerbescheide 2003 bis 2007 vom 22. Oktober…

UFSW RV/2777-W/08Fremdüblichkeit von Darlehen, Vermögenszuwachs, kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen ohne Angabe des Leistungszeitraumes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2009Teil 1/2

…Feststellungen verstoßen nach Ansicht der Bp in keiner Weise gegen das abgabenrechtlich zu beachtende Wiederholungsverbot, da mit den entsprechenden Bescheiden nicht über eine bereits rechtskräftig entschiedene Sache neuerlich zu entscheiden war, sondern erstmals die Umsatzsteuer für die geprüften Jahre festgesetzt wurde. Nach Rechtsprechung und Lehre…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…des Einkommensteuerverfahrens durchzuführen? 21.3. Lösung Der - neuerliche - Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ist zurückzuweisen, da diese Veranlagung bereits rechtskräftig durchgeführt wurde (entschiedene Sache). Soweit in den dargestellten Varianten vom Abgabepflichtigen eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO beantragt wird, ist bei inhaltlichen…

UFSW RV/2231-W/06erstinstanzliche Abweisung eines Antrages auf Einkommensteuerveranlagung für bereits rechtskräftig veranlagte Jahre; Aufhebung (§ 298 Abs 2 BAO)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2006

…entgegen wie der Eintritt der formellen Rechtskraft, welche eine Aufrollung des Verfahrens nur unter den im Gesetz erschöpfend angeführten Verfahrenstiteln ermöglicht, die aber von der Bw gerade nicht geltend gemacht worden sind. Der rechtswidrig ergangene Abweisungsbescheid war daher aufzuheben. Sache des Finanzamtes wird es sein…