…Ra 2018/16/0003, mit der Charakteristik zeitraumbezogener Ansprüche und (negativer) Absprüche im Hinblick auf das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache ("res iudicata") auseinandergesetzt und zu diesem Thema insbesondere ausgeführt: "Die Entscheidung über die Gewährung von monatlich wiederkehrenden Leistungen, zu denen auch die Familienbeihilfe zählt…
…der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die vorliegende Rechtsfrage, ob rechtskräftig entschiedene Sache gegeben ist, konnte anhand und entlang der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter Berücksichtigung auch der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gelöst werden. Daher weicht vorliegendes Erkenntnis insbesondere nicht von dieser…
…Jänner 2003 in Rechtskraft erwachsen ist, verstößt der angefochtene Bescheid vom 5. Februar 2003 gegen den auch im Bereich des Finanzstrafgesetzes geltenden Grundsatz "ne bis in idem", weil mit ihm nicht neuerlich über die erledigte Sache entschieden werden konnte. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. …
…verfügenden Bescheide im Berufungswege mangels Begründung der Wiederaufnahmebescheide liegt keine rechtskräftig entschiedene Sache im Hinblick auf einen bestimmten Wiederaufnahmegrund vor, weshalb der Einwand einer 'res iudicata' ins Leere geht. Die angefochtenen Bescheide entsprechen daher der Rechtslage, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. III) Zulässigkeit einer Revision:…
…VwGH 7.8.2002, 2002/08/0120). Da bereits eine rechtskräftig entschiedene Sache vorliegt, war die Eingabe seitens der Finanzstrafbehörde zu Recht (als unzulässig eingebracht) zurückzuweisen. Ein inhaltliches Eingehen auf das weitere Beschwerdevorbringen war daher obsolet. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 29.…
…oder nicht, nochmals zu entscheiden auch wenn, wie in diesem Verfahren, die Zeiträume Juni 2003 bis September 2003, Dezember 2003 bis Jänner 2004 sowie Juni 2004 bis September 2004 betroffen sind, aber die bereits rechtskräftig entschiedene idente Sache betreffen. Die eingebrachte Berufung war, soweit sie…
…im Verfahren 1 noch gar nicht rechtswirksam abgesprochen war. Eine rechtskräftige Entscheidung im Verfahren 1 lag sohin im Zeitpunkt der Zustellung und damit des Wirksamwerdens des Zurückweisungsbescheides im Verfahren 2 nicht vor. Entschiedene Sache liegt nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (z.B. VwGH vom 15…
…Das mit dem Bescheid vom 2.9.2005 bereits rechtskräftig entschiedene Begehren ist ident mit dem Begehren, welchem der nunmehrige neuerliche Antrag zugrunde liegt. Abgesehen von der Identität des Begehrens liegt auch die Identität des Anspruch erzeugenden Sachverhaltes (rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades der…
…die strittige Gewinnausschüttung neu zu befinden. Dem stand das Wiederholungsverbot bzw. der Grundsatz der rechtskräftig entschiedenen Sache entgegen. Anders verhält es sich mit dem restlichen Berufungsbegehren. Dieses ist vom Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung mit zutreffender Begründung zu Recht abgewiesen worden. Die Abweisungsgründe werden wie folgt…
…2019 eingetreten. Unter Rechtskraft ist die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit eines Bescheides zu verstehen. Ihr (wiederholter) Antrag auf Zuerkennung der Familienbeihilfe vom 18.01.2021 für das Kind Kind für den Zeitraum 01.12.2018 - 31.05.2019 ist wegen bereits entschiedener Sache zurückzuweisen." Dagegen…
…Verfahren Einkommensteuer 2014 durch das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 11. März 2016, RV/1100642/2014, erledigt worden sei und eine nochmalige Beschwerde gegen eine bereits rechtskräftig entschiedene Sache in der Bundesabgabenordnung nicht vorgesehen sei (Verweis auf § 263 Abs. 1 lit. a BAO). Mit Anbringen (FinanzOnline…
…Rz 25; vgl. VwGH 26.4.2018, Ra 2018/16/0003). Liegt ein bereits rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren vor, ist auf Grund des Wiederholungsverbots bzw. des Prozesshindernisses der entschiedenen Sache (res iudicata) eine neuerliche Entscheidung nicht zulässig (vgl. VwGH 9.12.2020, Ra 2016/08/0059;…
…zur Aufhebung des wegen entschiedener Sache rechtswidrigen Bescheides hat er den früheren verdrängt. Ein verdrängter Bescheid lebt jedoch bei Aufhebung des später ergangenen Bescheides wieder auf (vgl. Ritz, BAO6, § 92, Rz 4 und die dort zitierte Judikatur des VwGH). Mit einem (rechtskräftigen) Bescheid ist grundsätzlich…
…eine entschiedene Sache vor (VwGH 24.3.1994, 92/16/0103). Ergänzend wird festgestellt, dass es dem Bundesfinanzgericht verwehrt ist, den Bescheid über die Abweisung des Nachsichtsansuchens vom 14. September 2012 inhaltlich zu prüfen, zumal dieser nicht Gegenstand der Beschwerde und auch bereits in Rechtskraft…
…der Haftungsschuld Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesfinanzgericht gewesen sei, und von diesem Gericht bestätigt worden sei. Es liege daher insoweit eine rechtskräftig entschiedene Sache vor. Ein Vorbringen zur Rechtmäßigkeit der Haftungsschuld erübrige sich somit. Die Steuernummer zur Haftungsinanspruchnahme sei ident mit jener der abgabenpflichtigen…
…Neu-)Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages erforderlich machen würde. Das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Sache liegt vor, wenn sich gegenüber dem früheren Bescheid weder der Sachverhalt noch die Rechtslage wesentlich geändert hat und sich auch das (allfällige) neue Parteienbegehren mit dem früheren…
…10.2005, RV/0014-F/03). Dieses Verbot untersagt es den Abgabenbehörden, über eine rechtskräftig entschiedene Sache ohne ausdrückliche Ermächtigung neuerlich zu entscheiden (ne bis in idem). Die gemäß § 293 BAO mit Bescheiden vom 21. Juli 2008 berichtigten Einkommensteuerbescheide 2003 bis 2007 vom 22. Oktober…
…Feststellungen verstoßen nach Ansicht der Bp in keiner Weise gegen das abgabenrechtlich zu beachtende Wiederholungsverbot, da mit den entsprechenden Bescheiden nicht über eine bereits rechtskräftig entschiedene Sache neuerlich zu entscheiden war, sondern erstmals die Umsatzsteuer für die geprüften Jahre festgesetzt wurde. Nach Rechtsprechung und Lehre…
…des Einkommensteuerverfahrens durchzuführen? 21.3. Lösung Der - neuerliche - Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ist zurückzuweisen, da diese Veranlagung bereits rechtskräftig durchgeführt wurde (entschiedene Sache). Soweit in den dargestellten Varianten vom Abgabepflichtigen eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO beantragt wird, ist bei inhaltlichen…
…entgegen wie der Eintritt der formellen Rechtskraft, welche eine Aufrollung des Verfahrens nur unter den im Gesetz erschöpfend angeführten Verfahrenstiteln ermöglicht, die aber von der Bw gerade nicht geltend gemacht worden sind. Der rechtswidrig ergangene Abweisungsbescheid war daher aufzuheben. Sache des Finanzamtes wird es sein…