…unterzieht seinem Wortlaut nach Darlehensverträge im Sinne des § 983 ABGB der Steuerpflicht. Dass sich der Gesetzgeber im Rahmen des Katalogs des § 33 GebG einer rechtlichen Anknüpfung bedient hat, ergibt sich unzweifelhaft aus dem Umstand, dass einige Rechtsgeschäfte, durch die wirtschaftlich gleichwertige Wirkungen regelmäßig erreicht werden…
… E 14.4.1986, 84/15/0140, VwSlg 6104 F/1986). Die rechtliche Anknüpfung im Verkehrsteuerrecht (hier einerseits § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG und andererseits § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987) beschränkt sich im allgemeinen auf die grundsätzliche Tatbestandsbildung und läßt ansonsten Raum…
…Zu beachten ist, dass im Abgabenrecht nicht (nur) auf die rechtliche, sondern auch auf die tatsächliche Verfügungsmöglichkeit abzustellen ist, da ertragsteuerrechtliche Tatbestände in der Regel der sog. wirtschaftlichen Anknüpfung folgen und sich somit nicht auf formal-rechtliche Anknüpfungen beschränken (vgl. zB VwGH 17.9.1992…
…Zu beachten ist, dass im Abgabenrecht nicht (nur) auf die rechtliche, sondern auch auf die tatsächliche Verfügungsmöglichkeit abzustellen ist, da ertragsteuerrechtliche Tatbestände in der Regel der sog. wirtschaftlichen Anknüpfung folgen und sich somit nicht auf formal rechtliche Anknüpfungen beschränken. Ergo ist nach der Rechtsprechung im…
…so ist dazu auszuführen, dass diese Bestimmungen, die nunmehr die materiell-rechtliche Anknüpfung auf bestimmte definierte Fälle mit Missbrauchsverdacht beschränken, auf den gegenständlichen Berufungsfall keine Anwendung finden. V Abschließendes Auch im Hinblick auf die RS Stauffer bleibt keine andere Schlussfolgerung übrig, als von einer EU…
…1996, 94/16/0033). Entscheidend ist dabei nicht die rechtliche, sondern auch die tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über bestimmte Räumlichkeiten, da ertragsteuerliche Tatbestände in der Regel der sog. wirtschaftlichen Anknüpfung folgen und sich somit nicht auf formal-rechtliche Anknüpfungen beschränken (vgl. zB VwGH 17.9.1992, 91…
…geboten. Verbinden die Steuergesetze mit der zivilrechtlichen Gestaltung oder mit sonstigen rechtlichen Erscheinungen und Verhältnissen Rechtsfolgen, sind die Rechtsformen also "Sachverhalt", an den diese Steuervorschriften anknüpfen und den es zu erforschen gilt. Die rechtliche Anknüpfung im Verkehrsteuerrecht beschränkt sich im Allgemeinen auf die grundsätzliche Tatbestandsbildung…
…selbst." Nach dem Inhalt des § 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Die rechtliche Anknüpfung im Verkehrsteuerrecht (hier einerseits § 3 Abs. 1 Z. 1 ErbStG und anderseits …
…sind auf den gegenständlichen, ertragsteuerlichen Sachverhalt nicht anzuwenden. Sie betreffen vielmehr gebühren- und verkehrsteuerliche Sachverhalte, bei denen grundsätzlich die rechtliche Anknüpfung (formalrechtliche Betrachtungsweise) vorherrscht (Ritz, BAO2, § 21 Tz 14): - VfGH 27.6.1969, G 17/68 (zitiert in Neuner, Stille Gesellschaft im Abgabenrecht4, 227, FN…
…Arnold / Arnold, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz, TZ 1a zu § 5). Während sich die rechtliche Anknüpfung in den Paragraphen 1 bis 3 GrEStG auf die grundsätzliche Tatbestandsbildung beschränkt, lassen die §§ 4 und 5 GrEStG für eine wirtschaftliche Betrachtungsweise Raum (Doralt / Ruppe, Steuerrecht II/3 199; VwGH 15…
…11. August 2008 mit Hauptwohnsitz polizeilich gemeldet sind, zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses einen Wohnsitz im Inland hatten. Das "Innehaben" dieser Wohnung, worunter die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über die Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können, zu verstehen ist, zeigt…
…angesprochenen rechtlichen Erscheinungen so zu verstehen wie in ihrer Heimatdisziplin...Keinesfalls erlaubt § 21 Abs 1 BAO eine eigenständige, vom Tatbestand losgelöste Beurteilung und Umdeutung des Sachverhaltes nach sozusagen freischwebend wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Doralt/Ruppe, Grundriß des österr. Steuerrechtes Bd II 4. Aufl. S 218). Daran anknüpfend…
…WettveranstalterA teilzunehmen, um sich über neue Entwicklungen, Erfahrungen und Angebote zu unterrichten. 6. Hilfestellung bei behördlichen Schwierigkeiten Beide Parteien gehen von der rechtlichen Zulässigkeit der Sportwettvermittlung von und für WettveranstalterA aus, dies insbesondere vor dem Hintergrund der europäischen Vereinbarungen. Trotzdem ist den Parteien bewusst, dass…
…14 €. Das Finanzamt beziehe sich dabei auf die Bemessungsgrundlage gemäß "Betriebsprüfungskalkulation". Diese Bemessung sei rechtswidrig. Bei richtiger rechtlicher Beurteilung sei davon auszugehen, dass im Kalenderjahr 2000 steuerpflichtige Umsätze in Österreich nicht erzielt worden seien. Daher hätte auch keine Umsatzsteuer vorgeschrieben werden dürfen. Verwiesen werde…
…setzte das Finanzamt gegenüber der Bw. die Normverbrauchsabgabe für den Kalendermonat März 2001 in Höhe von 105.857 S fest. Als Begründung wurde auf die im Folgenden wiedergegebene rechtliche Beurteilung durch die Betriebsprüfung verwiesen: "...Nach dem Steuerreformgesetz 2000 unterliegen gem. § 1 Z 3 NoVAG all…
…Frau BC, die im berufungsgegenständlichen Zeitraum auch als Geschäftsführerin fungierte. Für sie als Geschäftsführerin wurde ab dem Jahr 1982 eine Pensionsrückstellung dotiert, wobei als rechtliche Grundlage hiefür zunächst eine schriftlich festgelegte Pensionszusage vom 15. Jänner 1982 galt. In einer neuerlichen Pensionszusage vom 2. Jänner 1994…
…§ 22 BAO (Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts) dadurch im Einzelfall nicht ausgeschlossen wird. Auch der Verwaltungsgerichtshof hält § 22 BAO im Bereich rechtlicher Anknüpfung für anwendbar (VwGH 21.10.1971, 524/71, VwGH 12.4.1978, 314/77 und VwGH 19.1.2005…
…14 €. Das Finanzamt beziehe sich dabei auf die Bemessungsgrundlage gemäß "Betriebsprüfungskalkulation". Diese Bemessung sei rechtswidrig. Bei richtiger rechtlicher Beurteilung sei davon auszugehen, dass im Kalenderjahr 2000 steuerpflichtige Umsätze in Österreich nicht erzielt worden seien. Daher hätte auch keine Umsatzsteuer vorgeschrieben werden dürfen. Verwiesen werde…
…mit der Geschäftsführung vom Geschäftsführer persönlich bestritten worden und auch keine Bezugsakontierungen geleistet worden seien, habe er auch bei sorgfältigstem Studium keine Anknüpfungspunkte für die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen finden können und habe ihr den Geschäftsführervertrag mit dem Kommentar "Diesmal habt ihr…
…eine rechtliche Bindung an den ertragsteuerlichen Begriff ist aus diesem Grund zu verneinen. Dies auch deshalb, da eine derartige Auslegung dem Grundsatz der autonomen Auslegung der MwStSyst-RL durch den EuGH widerspricht. Die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften können jedoch Anknüpfungspunkte für die Begriffsbestimmung sein. 207 Der VwGH…