…unterzieht seinem Wortlaut nach Darlehensverträge im Sinne des § 983 ABGB der Steuerpflicht. Dass sich der Gesetzgeber im Rahmen des Katalogs des § 33 GebG einer rechtlichen Anknüpfung bedient hat, ergibt sich unzweifelhaft aus dem Umstand, dass einige Rechtsgeschäfte, durch die wirtschaftlich gleichwertige Wirkungen regelmäßig erreicht werden…
… E 14.4.1986, 84/15/0140, VwSlg 6104 F/1986). Die rechtliche Anknüpfung im Verkehrsteuerrecht (hier einerseits § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG und andererseits § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987) beschränkt sich im allgemeinen auf die grundsätzliche Tatbestandsbildung und läßt ansonsten Raum…
…Zu beachten ist, dass im Abgabenrecht nicht (nur) auf die rechtliche, sondern auch auf die tatsächliche Verfügungsmöglichkeit abzustellen ist, da ertragsteuerrechtliche Tatbestände in der Regel der sog. wirtschaftlichen Anknüpfung folgen und sich somit nicht auf formal-rechtliche Anknüpfungen beschränken (vgl. zB VwGH 17.9.1992…
…ein Unterfall der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§21 BAO) und somit nur bei wirtschaftlicher Anknüpfung anwendbar (VfGH 08.05.1980, V 14/80). Während im Einkommensteuerrecht die wirtschaftliche Betrachtungsweise vorherrschend sei, überwiege im Bereich der Verkehrssteuern - und damit auch der Umsatzsteuer - die rechtliche Anknüpfung (Ritz, BAO 6…
…so ist dazu auszuführen, dass diese Bestimmungen, die nunmehr die materiell-rechtliche Anknüpfung auf bestimmte definierte Fälle mit Missbrauchsverdacht beschränken, auf den gegenständlichen Berufungsfall keine Anwendung finden. V Abschließendes Auch im Hinblick auf die RS Stauffer bleibt keine andere Schlussfolgerung übrig, als von einer EU…
…zeitnah abgeschlossenen Verträgen bezweckt wird. Sind mehrere Verträge logisch miteinander verknüpft, sind sie auch bei formal-rechtlicher Anknüpfung des Schenkungstatbestandes als wirtschaftliche Einheit zu sehen2, weswegen zB einander bedingende Schenkungen - mögen sie auch in unterschiedlichen Verträgen abgeschlossen worden sei- nicht als Schenkung, sondern als (entgeltlicher…
…die Glückspielabgabe. Nach herrschender Lehre spricht die gezeichnete rechtshistorische Entwicklung ua bei Ausspielungen für eine (zivil-)rechtliche Anknüpfung der Glückspielabgabe. Zum Teil wird demgegenüber jedoch von einer "indirekt wirtschaftlichen Anknüpfung" im GSpG ausgegangen. - Mit den GSpG-Novellen 2008/2010 kam es zur Neuordnung der Besteuerung…
…die Glückspielabgabe. Nach herrschender Lehre spricht die gezeichnete rechtshistorische Entwicklung ua bei Ausspielungen für eine (zivil-)rechtliche Anknüpfung der Glückspielabgabe. Zum Teil wird demgegenüber jedoch von einer "indirekt wirtschaftlichen Anknüpfung" im GSpG ausgegangen. - Mit den GSpG-Novellen 2008/2010 kam es zur Neuordnung der Besteuerung…
…die Glückspielabgabe. Nach herrschender Lehre spricht die gezeichnete rechtshistorische Entwicklung ua bei Ausspielungen für eine (zivil-)rechtliche Anknüpfung der Glückspielabgabe. Zum Teil wird demgegenüber jedoch von einer "indirekt wirtschaftlichen Anknüpfung" im GSpG ausgegangen. - Mit den GSpG-Novellen 2008/2010 kam es zur Neuordnung der Besteuerung…
…oder rechtliche Anknüpfung den Ausschlag für jene Interpretationselemente geben, die für eine wirtschaftliche Anknüpfung der Norm sprechen (VwGH 18.6.1979, 2330/78; Blasina in FS Tanzer, LexisNexis 2014, 140). Dass bei Anwendung des § 27 EStG - wie allgemein grundsätzlich im Ertragsteuerrecht - eine wirtschaftliche Anknüpfung zu…
…die Glückspielabgabe. Nach herrschender Lehre spricht die gezeichnete rechtshistorische Entwicklung ua bei Ausspielungen für eine (zivil-)rechtliche Anknüpfung der Glückspielabgabe. Zum Teil wird demgegenüber jedoch von einer "indirekt wirtschaftlichen Anknüpfung" im GSpG ausgegangen. - Mit den GSpG-Novellen 2008/2010 kam es zur Neuordnung der Besteuerung…
…die Glückspielabgabe. Nach herrschender Lehre spricht die gezeichnete rechtshistorische Entwicklung ua bei Ausspielungen für eine (zivil-)rechtliche Anknüpfung der Glückspielabgabe. Zum Teil wird demgegenüber jedoch von einer "indirekt wirtschaftlichen Anknüpfung" im GSpG ausgegangen. - Mit den GSpG-Novellen 2008/2010 kam es zur Neuordnung der Besteuerung…
…die Glückspielabgabe. Nach herrschender Lehre spricht die gezeichnete rechtshistorische Entwicklung ua bei Ausspielungen für eine (zivil-)rechtliche Anknüpfung der Glückspielabgabe. Zum Teil wird demgegenüber jedoch von einer "indirekt wirtschaftlichen Anknüpfung" im GSpG ausgegangen. - Mit den GSpG-Novellen 2008/2010 kam es zur Neuordnung der Besteuerung…
…die Glückspielabgabe. Nach herrschender Lehre spricht die gezeichnete rechtshistorische Entwicklung ua bei Ausspielungen für eine (zivil-)rechtliche Anknüpfung der Glückspielabgabe. Zum Teil wird demgegenüber jedoch von einer "indirekt wirtschaftlichen Anknüpfung" im GSpG ausgegangen. - Mit den GSpG-Novellen 2008/2010 kam es zur Neuordnung der Besteuerung…
…Zwar stellt der Wortlaut auf einen formalen zivil(prozess)rechtlichen Titel ab, doch interpretiert die Judikatur die Bestimmung eher nach wirtschaftlichem Verständnis. Eine formale zivil(prozess)rechtliche Anknüpfung greift sowohl hinsichtlich des außergerichtlichen als auch des gerichtlichen Vergleichs zu kurz. Zivilrechtlich setzt ein Vergleich gemäß…
…zu Z 34 hatte der Gebührengesetzgeber, was den Steuergegenstand der Bürgschaftsgebühr betrifft, doch in erster Linie eine bürgerlich- rechtliche Anknüpfung im Auge (Etwas Anderes mag für die Bemessungsgrundlage gelten.). Dies etwa im Unterschied zur Bestandvertragsgebühr gemäß § 33 TP 5 GebG, wonach nicht nur die "klassischen…
…noch rechtfertige er eine von der zivilrechtlichen Gestaltung abweichende wirtschaftliche Betrachtungsweise, da im Körperschaftsteuerrecht weitgehend die rechtliche Anknüpfung maßgeblich sei. Bei der im gegenständlichen Fall durch die Kapitalgesellschaft ausgeübten Tätigkeit handle es sich auch nicht um eine höchstpersönliche Tätigkeit mit der Konsequenz einer abweichenden Einkünftezurechnung…
…oder rechtliche Anknüpfung den Ausschlag für jene Interpretationselemente geben, die für eine wirtschaftliche Anknüpfung der Norm sprechen (VwGH 18.6.1979, 2330/78; Blasina in FS Tanzer, LexisNexis 2014, 140). Dass bei Anwendung des § 27 EStG wie allgemein grundsätzlich im Ertragsteuerrecht eine wirtschaftliche Anknüpfung zu…
…erster Linie dient § 21 Abs 1 BAO als Auslegungsbehelf für die abgabenrechtlichen Tatbestände und kann bei Gleichwertigkeit der Argumente für eine wirtschaftliche oder rechtliche Anknüpfung den Ausschlag für jene Interpretationselemente geben, die für eine wirtschaftliche Anknüpfung der Norm sprechen (VwGH 18.6.1979, 2330/78…
…erster Linie dient § 21 Abs 1 BAO als Auslegungsbehelf für die abgabenrechtlichen Tatbestände und kann bei Gleichwertigkeit der Argumente für eine wirtschaftliche oder rechtliche Anknüpfung den Ausschlag für jene Interpretationselemente geben, die für eine wirtschaftliche Anknüpfung der Norm sprechen (VwGH 18.6.1979, 2330/78…