…B. für den Zeitraum Juli 1995 bis August 1997 zu gewähren, mit der Begründung ab, dass Familienbeihilfe für ein Kind höchstens für 5 Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden könne (§ 10 Abs 3 FLAG). Dagegen erhob die Bw. fristgerecht Berufung, verwies…
…die Bw. vertreten durch ihren Sohn folgendes bekannt: "Wie schon von Anfang an und mehrmals auch per Telefon, wurde die Familienbeihilfe im November 2009 rückwirkend für die letzten fünf Jahre beantragt. Dies schließt auch den Zeitraum März 2005 bis September 2006 mit ein. Es haften…
…Anamnese: Letzte Begutachtung 7/2011: 50 % bei ADHS ab Juli 2011. Die Eltern berufen, da die Beschwerden bereits seit 2004 vorlagen und auch diagnostiziert wurden, womit eine rückwirkende Geltendmachung vorliegen würde. Behandlung/Therapie (Medikamente, Therapien - Frequenz): Logopädie, Concerta, Apedo (1x/Woche - Lernwerkstatt) Untersuchungsbefund: 8-jähriger…
…Rechtskraft. Anzumerken bleibt dazu jedoch, dass der Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe am 30. Dezember 2010 eingebracht wurde. Eine rückwirkende Geltendmachung wäre daher nur bis inklusive Dezember 2005 möglich gewesen (§ 10 Abs 3 FLAG 1967). Ein im Dezember 2010 eingebrachter, sich auf den Monat November…
…AEAB) beantragen habe können, weil sie mit ihrer Tochter alleine lebe und dieser auch zur Auszahlung komme, wenn keine Einkommensteuer anfalle . Die rückwirkende Geltendmachung des AEAB im Jänner 2010 biete daher keinen Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 303 Abs. 1 BAO, sodass der Antrag abzuweisen sei…
…dass es dennoch möglich gewesen wäre, diese Aufwendungen bereits in der ursprünglichen Erklärung geltend zu machen. Die rückwirkende Geltendmachung im Jahr 2004 bietet keinen Wiederaufnahmegrund im Sinn des § 303 Abs. 1 lit.b BAO, sodass allein aus diesem Grund der Antrag zu Recht abgewiesen wurde…
…Zweifel, dass diese nicht bereits im Zuge der ursprünglichen Erklärungen hätten geltend gemacht werden können. Jedenfalls liegen ihnen keine Tatsachen zugrunde, die neu hervorgekommen sind. Die rückwirkende Geltendmachung im Jahr 2004 bietet daher keinen Wiederaufnahmegrund im Sinn des § 303 Abs. 1 lit.b BAO, sodass…
…Zuge der ursprünglichen Erklärungen geltend gemacht werden konnten. Jedenfalls liegen ihnen keine Tatsachen zugrunde, die neu hervorgekommen sind. Die rückwirkende Geltendmachung im Jahr 2004 bietet daher keinen Wiederaufnahmegrund im Sinn des § 303 Abs. 1 lit.b BAO, sodass das Finanzamt allein schon aus diesem Grund…
…der ursprünglichen Erklärungen geltend gemacht und begründet werden konnten. Jedenfalls liegen dem Antrag keine Tatsachen zugrunde, die neu hervorgekommen sind. Die rückwirkende Geltendmachung im Jahr 2004 bietet daher keinen Wiederaufnahmegrund im Sinn des § 303 Abs. 1 BAO, sodass das Finanzamt allein schon aus diesem Grund…
…im Zuge der ursprünglichen Erklärungen geltend gemacht werden konnten. Jedenfalls liegen ihnen keine Tatsachen zugrunde, die neu hervorgekommen sind. Die rückwirkende Geltendmachung im Jahr 2004 bietet daher keinen Wiederaufnahmegrund im Sinn des § 303 Abs. 1 BAO, sodass das Finanzamt allein schon aus diesem Grund zu…
…Finanzsenat Berufungen des Bw. gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2003 und 2004 als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Strittig sei die "rückwirkende Gewährung einer Behinderung" sowie ein "'Antrag' auf Wiederaufnahme des Verfahrens für die Jahre 1999 - 20002"; es werde ersucht, einen Erörterungstermin anzuberaumen…
…Unabhängigen Finanzsenat Berufungen des Bw. gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2003 als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Strittig sei die "rückwirkende Gewährung einer Behinderung" sowie ein "'Antrag' auf Wiederaufnahme des Verfahrens für die Jahre 1999 - 20002"; es werde ersucht, einen Erörterungstermin anzuberaumen und…
…Entscheidungsgründe zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw. reichte am 19. Februar 2002 einen Antrag auf (ab Jänner 1994) rückwirkende Zuerkennung des Kinderabsetzbetrages für seine drei Kinder ein. Die Rechtsauffassung der österreichischen Finanzämter widerspreche der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, die besage…
…Der rückwirkende Eingriff in die langfristige Lebensplanung ohne Berücksichtigung vor vielen Jahren getroffener Entscheidungen bzw. entsprechend langfristiger Übergangsfristen für solche Sachverhalte durch den Gesetzgeber sei jedenfalls unverhältnismäßig und damit gleichheits- und verfassungswidrig. Der Sachverhalt sei vom Eingriff in die Langfristplanung des Einzelnen vergleichbar mit der…
…sodass die am 19. Juli 2011 durchgeführte Löschung des Abgabenrückstandes der K-GmbH rechtswirksam ist. Auf dem Abgabenkonto der Primärschuldnerin haftet daher nunmehr kein Rückstand aus. Die Geltendmachung einer Haftung setzt aber unter anderem voraus, dass eine Abgabenschuld entstanden und noch nicht erloschen ist (VwGH…
…rückwirkende Erfüllung der Voraussetzungen im Gesetz nicht vorgesehen (VwGH 24.6.2004, 2001/15/0051). Die Bestimmung des § 10 Abs. 3 FLAG 1967, wonach die Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt wird, betrifft ausschließlich das Recht zur Geltendmachung…
…auf die Ausgleichszahlung auf die Kinder übergeht, wenn der Anspruchsberechtigte vor rechtzeitiger Geltendmachung des Anspruches gestorben ist. Der Anspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages wurde vom verstorbenen Gatten der Bw. bereits geltend gemacht. Eine rückwirkende Gewährung durch die Bw. ist im Sinne des …
…dem klaren Gesetzeswortlaut ist daher erkennbar, dass eine ausdrückliche Beschränkung der Antragsmöglichkeit rückwirkend auf fünf Jahre gegeben ist. Wenn die Bw. in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass ihrerseits kein Verschulden an der verspäteten Geltendmachung der Familienbeihilfe und erhöhten Familienbeihilfe vorliegt, sondern dass dies auf unzureichende…
…gar nicht feststeht. Das Finanzamt führt in seiner Berufung lediglich aus, dass aufgrund der letztlich im Jahr 2010 gegeben Erkenntnisse des Finanzamtes auf eine rückwirkend unrichtige Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen (welche eben noch strittig ist) geschlossen werden könne. Das Finanzamt führt aber nicht aus, warum der…
…des Abgabepflichtigen schon deswegen nichts gewonnen, weil keine wirtschaftliche Disposition im Vertrauen auf die Rechtsrichtigkeit der EStR gesetzt worden ist. Die Geltendmachung eines eventuell höheren Forderungsbetrages an die XY im Übergangsgewinn 2006 wäre vom Sachverhalt her nicht gedeckt gewesen. Abgesehen davon schützt, wie oben erwähnt…