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4 380 Treffer109 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1906-W/031.) Familienbeihilfe kann höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden (§ 10 Abs. 3 FLAG). 2.) Mittelpunkt der Lebensinteressen bei Wohnsitz im Bundesgebiet und im Ausland.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

…B. für den Zeitraum Juli 1995 bis August 1997 zu gewähren, mit der Begründung ab, dass Familienbeihilfe für ein Kind höchstens für 5 Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden könne (§ 10 Abs 3 FLAG). Dagegen erhob die Bw. fristgerecht Berufung, verwies…

UFSK RV/0075-K/10Berechnung der Anspruchsemester nach Studienabschnitten - Studium der Rechtswissenschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2011

…die Bw. vertreten durch ihren Sohn folgendes bekannt: "Wie schon von Anfang an und mehrmals auch per Telefon, wurde die Familienbeihilfe im November 2009 rückwirkend für die letzten fünf Jahre beantragt. Dies schließt auch den Zeitraum März 2005 bis September 2006 mit ein. Es haften…

UFSW RV/2225-W/121. Rückwirkende erhöhte Familienbeihilfe 2. Kritik an Gutachten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…Anamnese: Letzte Begutachtung 7/2011: 50 % bei ADHS ab Juli 2011. Die Eltern berufen, da die Beschwerden bereits seit 2004 vorlagen und auch diagnostiziert wurden, womit eine rückwirkende Geltendmachung vorliegen würde. Behandlung/Therapie (Medikamente, Therapien - Frequenz): Logopädie, Concerta, Apedo (1x/Woche - Lernwerkstatt) Untersuchungsbefund: 8-jähriger…

UFSI RV/0591-I/11Eigenanspruch auf Familienbeihilfe - Heimerziehung bzw Anstaltspflege
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2012

…Rechtskraft. Anzumerken bleibt dazu jedoch, dass der Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe am 30. Dezember 2010 eingebracht wurde. Eine rückwirkende Geltendmachung wäre daher nur bis inklusive Dezember 2005 möglich gewesen (§ 10 Abs 3 FLAG 1967). Ein im Dezember 2010 eingebrachter, sich auf den Monat November…

UFSL RV/0539-L/101. Kein Rechtsanspruch auf bescheidmäßigen Abspruch über einen "Antrag" oder eine Anregung auf eine amtswegige Wiederaufnahme. 2. Keine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag bei Nichtgeltendmachung von Absetzbeträgen infolge Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtums.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2012

…AEAB) beantragen habe können, weil sie mit ihrer Tochter alleine lebe und dieser auch zur Auszahlung komme, wenn keine Einkommensteuer anfalle . Die rückwirkende Geltendmachung des AEAB im Jänner 2010 biete daher keinen Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 303 Abs. 1 BAO, sodass der Antrag abzuweisen sei…

UFSL RV/0119-L/05Familienheimfahrten eines ausländischen Gastarbeiters.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2007

…dass es dennoch möglich gewesen wäre, diese Aufwendungen bereits in der ursprünglichen Erklärung geltend zu machen. Die rückwirkende Geltendmachung im Jahr 2004 bietet keinen Wiederaufnahmegrund im Sinn des § 303 Abs. 1 lit.b BAO, sodass allein aus diesem Grund der Antrag zu Recht abgewiesen wurde…

UFSS RV/0032-S/06Wiederaufnahme einer Arbeitnehmerveranlagung wegen nicht geltend gemachter Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2006

…Zweifel, dass diese nicht bereits im Zuge der ursprünglichen Erklärungen hätten geltend gemacht werden können. Jedenfalls liegen ihnen keine Tatsachen zugrunde, die neu hervorgekommen sind. Die rückwirkende Geltendmachung im Jahr 2004 bietet daher keinen Wiederaufnahmegrund im Sinn des § 303 Abs. 1 lit.b BAO, sodass…

UFSL RV/0054-L/05Wiederaufnahme der Arbeitnehmerveranlagung wegen nicht geltend gemachter Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2006

…Zuge der ursprünglichen Erklärungen geltend gemacht werden konnten. Jedenfalls liegen ihnen keine Tatsachen zugrunde, die neu hervorgekommen sind. Die rückwirkende Geltendmachung im Jahr 2004 bietet daher keinen Wiederaufnahmegrund im Sinn des § 303 Abs. 1 lit.b BAO, sodass das Finanzamt allein schon aus diesem Grund…

UFSL RV/1051-L/04Wiederaufnahme der Arbeitnehmerveranlagung wegen nicht geltend gemachter Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2006

…der ursprünglichen Erklärungen geltend gemacht und begründet werden konnten. Jedenfalls liegen dem Antrag keine Tatsachen zugrunde, die neu hervorgekommen sind. Die rückwirkende Geltendmachung im Jahr 2004 bietet daher keinen Wiederaufnahmegrund im Sinn des § 303 Abs. 1 BAO, sodass das Finanzamt allein schon aus diesem Grund…

UFSL RV/1206-L/04Wiederaufnahme der Arbeitnehmerveranlagung wegen nicht geltend gemachter Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2005

…im Zuge der ursprünglichen Erklärungen geltend gemacht werden konnten. Jedenfalls liegen ihnen keine Tatsachen zugrunde, die neu hervorgekommen sind. Die rückwirkende Geltendmachung im Jahr 2004 bietet daher keinen Wiederaufnahmegrund im Sinn des § 303 Abs. 1 BAO, sodass das Finanzamt allein schon aus diesem Grund zu…

UFSW RV/1207-W/05Rückwirkende Feststellung einer Gehbehinderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2005Teil 1/2

…Finanzsenat Berufungen des Bw. gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2003 und 2004 als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Strittig sei die "rückwirkende Gewährung einer Behinderung" sowie ein "'Antrag' auf Wiederaufnahme des Verfahrens für die Jahre 1999 - 20002"; es werde ersucht, einen Erörterungstermin anzuberaumen…

UFSW RV/1210-W/05Rückwirkende Feststellung einer Gehbehinderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2005

…Unabhängigen Finanzsenat Berufungen des Bw. gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2003 als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Strittig sei die "rückwirkende Gewährung einer Behinderung" sowie ein "'Antrag' auf Wiederaufnahme des Verfahrens für die Jahre 1999 - 20002"; es werde ersucht, einen Erörterungstermin anzuberaumen und…

UFSL RV/0421-L/04Eintritt der Verjährung bei Geltendmachung von Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2004

…Entscheidungsgründe zu entnehmen und bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw. reichte am 19. Februar 2002 einen Antrag auf (ab Jänner 1994) rückwirkende Zuerkennung des Kinderabsetzbetrages für seine drei Kinder ein. Die Rechtsauffassung der österreichischen Finanzämter widerspreche der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, die besage…

UFSW RV/3524-W/02Geltendmachung von Unterhaltsrentenzahlungen als Sonderausgaben ab dem Jahr 2000 nicht mehr zulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2003

…Der rückwirkende Eingriff in die langfristige Lebensplanung ohne Berücksichtigung vor vielen Jahren getroffener Entscheidungen bzw. entsprechend langfristiger Übergangsfristen für solche Sachverhalte durch den Gesetzgeber sei jedenfalls unverhältnismäßig und damit gleichheits- und verfassungswidrig. Der Sachverhalt sei vom Eingriff in die Langfristplanung des Einzelnen vergleichbar mit der…

UFSW RV/0761-W/13Keine rückwirkende Haftung des faktischen Geschäftsführers, kein Abgabenrückstand zufolge Aufhebung des Widerrufs der Löschung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2013

…sodass die am 19. Juli 2011 durchgeführte Löschung des Abgabenrückstandes der K-GmbH rechtswirksam ist. Auf dem Abgabenkonto der Primärschuldnerin haftet daher nunmehr kein Rückstand aus. Die Geltendmachung einer Haftung setzt aber unter anderem voraus, dass eine Abgabenschuld entstanden und noch nicht erloschen ist (VwGH…

UFSW RV/1067-W/05Keine rückwirkende Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2011

…rückwirkende Erfüllung der Voraussetzungen im Gesetz nicht vorgesehen (VwGH 24.6.2004, 2001/15/0051). Die Bestimmung des § 10 Abs. 3 FLAG 1967, wonach die Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt wird, betrifft ausschließlich das Recht zur Geltendmachung…

UFSG RV/0336-G/05Beide Elternteile beantragen rückwirkende Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2005

…auf die Ausgleichszahlung auf die Kinder übergeht, wenn der Anspruchsberechtigte vor rechtzeitiger Geltendmachung des Anspruches gestorben ist. Der Anspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages wurde vom verstorbenen Gatten der Bw. bereits geltend gemacht. Eine rückwirkende Gewährung durch die Bw. ist im Sinne des …

UFSW RV/0342-W/05Erhöhte Familienbeihilfe - rückwirkende Gewährung für einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2005

…dem klaren Gesetzeswortlaut ist daher erkennbar, dass eine ausdrückliche Beschränkung der Antragsmöglichkeit rückwirkend auf fünf Jahre gegeben ist. Wenn die Bw. in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass ihrerseits kein Verschulden an der verspäteten Geltendmachung der Familienbeihilfe und erhöhten Familienbeihilfe vorliegt, sondern dass dies auf unzureichende…

UFSS RV/0604-S/10Berufung gegen die Verhängung eines Säumniszuschlages im Zusammenhang mit Verschulden (rückwirkende Fälligkeit bei Umsatzsteuer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2013

…gar nicht feststeht. Das Finanzamt führt in seiner Berufung lediglich aus, dass aufgrund der letztlich im Jahr 2010 gegeben Erkenntnisse des Finanzamtes auf eine rückwirkend unrichtige Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen (welche eben noch strittig ist) geschlossen werden könne. Das Finanzamt führt aber nicht aus, warum der…

UFSW RV/0105-W/12Erfassung einer (nachträglich geltend gemachten) Provision im Aufgabegewinn oder gemäß § 32 Z 2 EStG 1988 im Jahr der Geltendmachung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012Teil 1/2

…des Abgabepflichtigen schon deswegen nichts gewonnen, weil keine wirtschaftliche Disposition im Vertrauen auf die Rechtsrichtigkeit der EStR gesetzt worden ist. Die Geltendmachung eines eventuell höheren Forderungsbetrages an die XY im Übergangsgewinn 2006 wäre vom Sachverhalt her nicht gedeckt gewesen. Abgesehen davon schützt, wie oben erwähnt…