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UFSW RV/0921-W/03Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2005

…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…

UFSW RV/1403-W/04Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.03.2005

…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…

UFSW RV/0287-W/03Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.09.2004

…weshalb der Bw. auch nur rudimentär in der Lage sei, im jetzigen Verfahrensstadium das Ausmaß der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten zur Verfügung gestandenen Mittel zu behaupten und zu konkretisieren, da konkrete Vorhalte nicht ausgesprochen worden seien. Soferne Unterlagen bei der erkennenden Behörde fehlten…

UFSW RV/0626-W/05Haftung bei behaupteter mangelnder Liquidität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2005

…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…

UFSW RV/0622-W/04Haftung bei behaupteter mangelnder Liquidität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2004

…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…

UFSI RV/0316-I/02Vertreterhaftung bei behaupteter Mittellosigkeit der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2004Teil 1/2

BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Haftung gemäß § 9 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftungsinanspruchnahme wird auf den Betrag von 32.709,24 € eingeschränkt. Die Aufgliederung nach Abgabenarten und Zeiträumen…

UFSI RV/0316-I/02Vertreterhaftung bei behaupteter Mittellosigkeit der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2004Teil 2/2

wurde, keine aus der Forderungspfändung resultierenden Beträge enthält. 7.) Die Geltendmachung der Haftung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, das sich innerhalb der vom Gesetz aufgezeigten Grenzen zu halten hat (§ 20 BAO). Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalls. Aus dem auf die Hereinbringung der…

UFSW RV/0659-W/04Haftung bei behaupteter mangelnder Liquidität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2004

…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…

UFSW RV/0660-W/04Haftung bei behaupteter mangelnder Liquidität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2004

…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…

UFSW RV/0987-W/04Haftung bei nicht ausreichenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2004

…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…

UFSW RV/1654-W/05Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.01.2007

…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…

UFSS RV/0079-S/06Haftung der Geschäftsführerin gem. §§ 9,80 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2007

…eine Quote von 36% der Forderungen befriedigt hätte werden können. Damit bestehe jedenfalls in Höhe von 64% hinsichtlich aller Passiven eine quantitative Unzulänglichkeit im jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt. Wenn die Bw tatsächlich die finanziellen Mittel nicht mehr zur Verfügung gestanden seien, um alle fälligen Verbindlichkeiten zu befriedigen…

UFSW RV/2682-W/12Schuldhafte Pflichtverletzung mit der Begründung der Unrichtigkeit des zugrunde liegenden Abgabenbescheides bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2013

…anderen Gläubigern schließen lässt. Da der Bw., trotz diesbezüglicher Aufforderung der Abgabenbehörde erster Instanz, weder das Nichtvorhandensein noch die quantitative Unzulänglichkeit der liquiden Mittel zu den jeweiligen Fälligkeitstagen der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuer 2006 behauptet bzw. nachgewiesen hat, hat die Abgabenbehörde erster Instanz zu Recht die Haftung…

UFSF RV/0417-F/11Rechtmäßigkeit einer Haftungsinanspruchnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2012Teil 1/2

…126 ff). Obwohl das Finanzamt die Bw. bereits mit Ergänzungsersuchen vom 11. April 2011 zur Erbringung eines rechnerischen Nachweises für eine allfällige quantitative Unzulänglichkeit der zu den Zahlungsterminen der aushaftenden Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel aufgefordert hat, übermittelte die Bw. lediglich diverse Unterlagen (Bilanz 2009…

UFSW RV/2912-W/09Einschränkung der Geschäftsführung durch Gatten - pro forma Geschäftsführerin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2011

…selbst offen gelegten Umsätze lassen ebenfalls darauf schließen. Da die Bw. eine quantitative Unzulänglichkeit der vorhandenen Mittel weder behauptet noch nachgewiesen hat, erweist sich die Haftungsinanspruchnahme für die vollen Beträge der Abgabenschuldigkeiten (wie bereits ausgeführt, vermindert um die Zwangsausgleichsquote) als rechtens. Der zentrale Berufungseinwand der…

UFSW RV/0421-W/09Schuldhafte Pflichtverletzung mit der Begründung in Abrede gestellt, alle vom Steuerberater berechneten Abgaben an das Finanzamt entrichtet zu haben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2009

…in den Umsatzsteuervoranmeldungen offen gelegten Umsätzen lassen darauf schließen. Da der Bw. eine quantitative Unzulänglichkeit der vorhandenen Mittel weder behauptet noch nachgewiesen hat, erweist sich die Haftungsinanspruchnahme für den vollen Betrag als rechtens. Wenn der Bw. im Rahmen seines Berufungsvorbringens eine schuldhafte Verletzung der ihn…

UFSW RV/3261-W/08Einwendungen betreffend die Höhe der gegenüber der Primärschuldnerin im Schätzungswege festgesetzten Abgabenschuld sind im Berufungsverfahren gemäß § 248 BAO geltend zu machen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2009

…zumindest teilweise Entrichtung der Umsatzsteuer 2004 jedenfalls schließen. Da die Bw. eine quantitative Unzulänglichkeit der vorhandenen Mittel insoweit weder behauptet noch nachgewiesen hat, erweist sich die Haftungsinanspruchnahme für den vollen Betrag als gesetzeskonform. Das Berufungsvorbringen der Bw. wendet sich ausschließlich gegen die Höhe der mit…

UFSL RV/2153-L/02Geschäftsführerhaftung bei behauptetermaßen unzureichend vorhandenen Gesellschaftsmitteln, bei hinterzogenen Gesellschaftsabgaben und bei Auswahl- und Überwachungsverschulden betreffend einen unbeschränkt handlungsbevollmächtigten Angestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2005Teil 1/3

…Umsatzsteuervoranmeldungen bis November 1998 erklärten hohen Umsätze jedenfalls von noch vorhanden gewesenen Gesellschaftsmitteln ausgegangen werden müsse, habe der Berufungswerber nicht nur die behauptete quantitative Unzulänglichkeit an Gesellschaftsmitteln und sein Vorbringen, dass erklärte Umsätze der Monate Oktober und November 1998 bei der Gesellschaft wegen Bestreitung tatsächlich…

UFSW RV/2225-W/09Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2011

…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…

UFSW RV/3027-W/08Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2010

…aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung bloß auf einen Teil der…