…Diese unterschiedliche Vorgangsweise wirkte sich auf Grund des im § 33 Abs. 1 EStG 1988 verankerten progressiven Einkommensteuertarifs dergestalt aus, dass im Jahr 2002 um € 3.109,13 mehr Lohnsteuer einbehalten und abgeführt wurde als im Jahr 2003. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Bw…
…RV/0120-L/03) gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind; dadurch wird dem progressiven Einkommensteuertarif Rechnung getragen, der bei Versteuerung des Gesamteinkommens (§ 2 Abs. 2 EStG 1988) idR eine höhere Einkommensteuerschuld ergibt als bei der getrennten…
…wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind; dadurch wird dem progressiven Einkommensteuertarif Rechnung getragen, der bei Versteuerung des Gesamteinkommens (§ 2 Abs. 2 EStG 1988) idR eine höhere Einkommensteuerschuld ergibt als bei der…
…EStG 1988 ist eine Pflichtveranlagung durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind; dadurch wird dem progressiven Einkommensteuertarif Rechnung getragen, der bei Versteuerung des Gesamteinkommens (§ 2 Abs. 2 EStG 1988) idR eine…
…31.12.2003 | 1.566,09 € Ferner wurde der Bw erläutert, dass die aus der Arbeitnehmerveranlagung resultierende Einkommensteuernachzahlung von 485,72 € Folge der Zusammenrechnung dieser Bezüge sowie des progressiven Einkommensteuertarifs sei, weshalb ihrer Berufung nicht stattgegeben werden könne. Mit Schreiben vom 31…
…§ 33 Abs. 1 leg. cit. eine Nachforderung an Lohnsteuer ergab (progressiver Steuertarif). Es war daher diese abweisende Berufungsvorentscheidung zu erlassen. Bemerkt wird, dass sämtliche Angaben in Ihrer Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt wurden." Der als Berufung bezeichnete Vorlageantrag (vom 23. Juni 2006) beinhaltet nachstehende…
…Zu den Tarifvorschriften zählt das Einkommensteuergesetz u.a. die Steuersätze und die Steuerabsetzbeträge (§ 33 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988). Der Einkommensteuertarif ist ein progressiver Steuertarif dh je höher die Bemessungsgrundlage ist, desto höher steigt die Durchschnittssteuerbelastung. Die Bemessungsgrundlage für den Tarif ist das Einkommen nach § 2 Abs…
…Einkommensteuer beschrieben. Zu den Tarifvorschriften zählt das Einkommensteuergesetz ua. die Steuersätze und die Steuerabsetzbeträge (§ 33 EStG 1988). Der Einkommensteuertarif ist ein progressiver Steuertarif dh je höher die Bemessungsgrundlage ist, desto höher steigt die Durchschnittssteuerbelastung. Die Bemessungsgrundlage für den Tarif ist das Einkommen nach § 2 Abs…
…auszuscheidende Einkommensteile aufzählt (vgl. Fuchs in Hofstätter/Reichel, Rz. 5 zu § 2 EStG 1988 III). Grundsätzlich ist der Einkommensteuertarif des §§ 33 EStG 1988 ein progressiver Staffel- oder Stufentarif. Aus dem ersten Halbsatz von § 33 Abs. 10 EStG 1988 ergibt sich, dass in bestimmten gesetzlich geregelten…
…worden sind. Es liege daher für das Kalenderjahr 2006 eine Pflichtveranlagung vor. Eine "Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung" sei daher nicht möglich. "Der geringere Steuerabzug bei getrennter Lohnverrechnung ergibt sich durch den progressiven Charakter der Einkommensteuer. Würden beide Bezüge von einem Dienstgeber ausgezahlt und lohnverrechnet, so würde…
…den Bestimmungen des § 33 EStG 1988 wird die Steuerhöhe einerseits durch den Tarif (Staffeltarif) und andererseits durch die Steuerabsetzbeträge festgelegt. Der Einkommensteuertarif ist ein progressiver Staffel- oder Stufentarif, wobei der von Tarifstufe zu Tarifstufe steigende Steuersatz nur auf das Mehreinkommen anzuwenden ist, welches die vorhergehende…
…nächsten | 3 630 Euro | 21% | für die nächsten | 14 530 Euro | 31% | für die nächsten | 29 070 Euro | 41% | für alle weiteren Beträge des Einkommens | | 50% Der Einkommensteuertarif ist ein progressiver Staffel- oder Stufentarif…
…um einen Freibetrag von 10.000,00 ATS kürzt (Fuchs in Hofstätter/Reichel, Rz. 5 zu § 2 EStG 1988 III). Grundsätzlich ist der Einkommensteuertarif des §§ 33 EStG 1988 ein progressiver Staffel- oder Stufentarif. Aus dem ersten Halbsatz von § 33 Abs. 10 EStG 1988 ergibt sich…
…die beim Lohnsteuerabzug zunächst gesondert versteuert wurden, war eine Veranlagung nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 durchzuführen. Dadurch wird dem progressiven Einkommensteuertarif im Sinne des § 33 EStG 1988 Rechnung getragen, der bei Versteuerung des Gesamteinkommens (§ 2 Abs. 2) idR eine höhere Einkommensteuerschuld ergibt…
…erheblich beeinflusst, die durchschnittliche Steuerlast liegt weit unter jener, die allein durch den progressiven Einkommensteuertarif gegeben wäre. Durch die Nichtberücksichtigung des begünstigten Steuersatzes der Sechstelregelung werden meine Einkünfte deutlich höher belastet als vergleichbare inländische Pensionseinkünfte, auch bei anderen steuerlich relevanten Tatbeständen ( z.B. Selbstbehalt bei…
…Rechtsanwaltskammer Wien, K.M. ) nur von einer Stelle ausbezahlt bekommen, dann wäre auf Grund des progressiven Einkommensteuertarifes monatlich schon mehr Lohnsteuer abgezogen worden als bei den drei einzelnen Bezügen. Um Nachforderungen im Zuge der in solchen Fällen zwingend vorzunehmenden Arbeitnehmerveranlagung zu vermeiden, seien schon während…
…4. September 2002 gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung führte der Bw. u. a. aus, dass die unterschiedliche Besteuerung von ausländischen Dividenen mit dem vollen progressiven Einkommensteuertarif und von inländischen Dividenden, die nach der Halbsatzbegünstigung gem. § 37 EStG 1988 besteuert werden, einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht…
…ob die freiwillige Abfertigung des ehemaligen Dienstgebers des Bw. nicht nach dem progressiven Einkommensteuertarif sondern mit dem festen Steuersatz von 6% (wegen Anrechnung von Vordienstzeiten) zu versteuern ist, wobei diesbezügliche Nachweise weder dem Dienstgeber noch dem Finanzamt vorgelegt worden sind. Laut Einkommensteuerbescheid wurde übereinstimmend mit…
…ausbezahlten Bezüge, sondern auf das gesamte Einkommen der Bw entfallende Einkommensteuernachzahlung ist daher Folge der Zusammenrechnung der vom Bw im Jahr 2008 von der PVA und der KG erhaltenen Bezüge und des progressiven Einkommensteuertarifs. Da die Einkommensteuerberechung im angefochtenen Bescheid korrekt durchgeführt wurde, erweisen sich…
…ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus sämtlichen Dienstverhältnissen, da die Anwendung des progressiven Einkommensteuertarifs auf den Gesamtbetrag der Bezüge in der Regel eine höhere Einkommensteuerschuld nach sich zieht als bei getrenntem Lohnsteuerabzug. Lohnsteuerpflichtige Einkünfte liegen vor, wenn es sich der Art nach um Einkünfte…