…144 (GebG 1957) unterwirft im § 14 TP 6 Abs. 1 Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer Stempelgebühr iHv. 180,00 S. Das Gebührengesetz 1957 hat somit selbst…
…Aufwendungen mit einer privaten und betrieblichen Veranlassung nicht abzugsfähig sind. Der BFH misst der dem § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 vergleichbaren Bestimmung des § 12 Nr. 1 Satz 2 des EStG daher auch die Bedeutung eines "Aufteilungsverbotes" bei; im Interesse der Steuergerechtigkeit…
…Euro 206,40 bereits im Einkommensteuerbescheid (Bundesdienst Beiträge zu Interessenvertretung) berücksichtigt worden ist, weshalb die Berufung diesbezüglich abzuweisen ist. Kopierer, Laserdrucker: Aufgrund von Ermittlungen des UFS wurde von der Bw. glaubhaft gemacht, dass diese Geräte zu 70 % beruflich genutzt werden und lediglich zu 30% privat…
…von einem sog. "Mischaufwand" ausgegangen werden, dem untrennbar sowohl berufliche als auch private Interessen zu Grunde lagen. Gerade für diese Fälle hat jedoch der Verwaltungsgerichtshof - wie beschrieben - unter Bedachtnahme auf das für derartige Aufwendungen generell geltende "Aufteilungsverbot", das sich aus der Bestimmung des § 20 Abs…
…Abrede gestellt. Eine derartige allgemein ausgerichtete Ausbildung, bei welcher die vermittelten Lehrinhalte nicht spezifisch auf die Fortbildung von BerufsorientierungstrainerInnen und Job-FinderInnen abstellen sondern für verschiedene berufliche Bereiche und private Interessen Verwendung finden, sind nach Ansicht des UFS nicht geeignet eine berufsspezifische Wissensvermittlung aufzuzeigen. Auch…
…bzw. Studienreisen in Gebiete, die auch das Ziel privater Erholungs- und Bildungsreisen sein können, liegt auch die Annahme einer Überschneidung beruflicher mit privaten Interessen nahe. Waren daher für eine Reise (auch) private Interessen ausschlaggebend, sind die dafür geltend gemachten Kosten zur Gänze nicht abzugsfähig (vgl…
…Die beschriebenen Vorgänge könnten daher, da hier private Interessen wahrgenommen wurden, nicht als betrieblich veranlasste Reisen angesehen werden. Nach Lehre und Rechtsprechung reicht aber ein allgemeines berufliches Interesse nicht aus, die Betriebsbedingtheit einer Reise zu begründen, bzw können im Verlauf von Urlaubsreisen mitverfolgte geschäftliche Agenden…
…StrLNr. 109/99 werde aufrecht erhalten. Darin wird weiters ausgeführt, dass es nicht ausschließlich zivilrechtliche sohin private Interessen seien, die den Antrag auf Akteneinsicht begründen. Es sei nämlich das öffentliche Interesse in disziplinärer Hinsicht durch das verhalten des Steuerberaters berührt. Disziplinarvorschriften und Disziplinarmaßnahmen dienen dazu…
…wenn der Abschluss im betrieblichen Interesse erfolgt ist und die Verfolgung privater Zwecke ausgeschlossen oder unbedeutend ist. Auf Grund des Naheverhältnisses zwischen dem Berufungswerber (Einzelunternehmer) als Versicherungsnehmer und der Ehegattin als versicherte Person sind somit sehr strenge Maßstäbe anzulegen. Ein Teil des Versicherungsvertrages begünstigt den…
…der Kosten seiner privaten Balleinladungen eingetreten, der Bereicherungswille wird durch die Gesellschafter-Geschäftsführerstellung indiziert. Auch dann, wenn eine zwar betrieblich veranlasste aber nicht abzugsfähige Geschäftsfreundebewirtung (§ 12 Abs 1 Z 3 KStG) angenommen werden könnte, läge in der Übernahme von Aufwendungen, die private Interessen des Gesellschafters…
…die Festlegung, Eintreibung von Gebühren, Mitgliedsbeiträgen und ähnlichem von Privatfirmen zuständig. Dazu gebe es den zuständigen Gerichtsweg. Die Landwirtschaftskammer sei eine private Interessensvertretung einer kleinen Personengruppe. Das Abwälzen von Finanzangelegenheiten auf die Behörde grenze an Missbrauch. Die Kammerbeiträge werden zwangsweise bezahlt. Nun solle zusätzlich - neu…
…er auf andere als in der spezifischen Richtung interessierte Personen keine Anziehungskraft ausübe. Vielmehr handle es sich um Kursangebote, die je nach Vorwissen Anfänger oder Fortgeschrittene ansprächen, jedoch kein spezielles berufliches Fachwissen voraussetzten. Die freien Nachmittage und Abende hätten genügend Zeit für private Interessen gelassen…
…1988, da die damit getragenen Bildungsmaßnahmen auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder sie grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen. In einer rechtzeitig dagegen eingebrachten Berufung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Bw. die berufungsgegenständliche Ausbildung nicht begann, um private Interessen bzw. Neigungen…
…in I. notwendig geworden. Neben vielen Auslandsaufenthalten zu den Produktionsstätten seien auch Aufenthalte in Deutschland und Österreich erforderlich. Private Interessen und Kontakte in I. würden nicht vorliegen. Im Rahmen eines weiteren Vorhalteverfahrens des Finanzamtes wurde der Sachverhalt lt. Aktenlage wie folgt dem Bw. zur Stellungnahme…
…2002 verwiesen. Strafverfügungen seien grundsätzlich auch dann keine Werbungskosten, wenn die Straftat in Ausübung des Berufes des Steuerpflichtigen begangen worden sei und private Interessen nicht berührt würden. Die beantragten Strafverfügungen hätten daher steuerlich nicht anerkannt werden können. Gegen diese Bescheide hat der Bw. berufen und…
…in I. notwendig geworden. Neben vielen Auslandsaufenthalten zu den Produktionsstätten seien auch Aufenthalte in Deutschland und Österreich erforderlich. Private Interessen und Kontakte in I. würden nicht vorliegen. Im Rahmen eines weiteren Vorhalteverfahrens des Finanzamtes wurde der Sachverhalt lt. Aktenlage wie folgt dem Bw. zur Stellungnahme…
…Ganz offensichtlich wurde dabei versucht, private Interessen der Wohnversorgung der Töchter ebenso wie der Schaffung von Privatvermögen der Bw. unter maximaler Zuhilfenahme öffentlicher Mittel (der Fördermittel des Landes ebenso wie der Lukrierung von Steuervorteilen im Wege der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges aber auch durch Verlustausgleich mit…
…vorgelegt worden. Auch derzeit würden Verhandlungen betreffend eine Vermietung geführt, die bisher jedoch noch zu keinem Abschluss eines Mietvertrags geführt hätten. Da für den Erwerb der Liegenschaft 2 nicht private Interessen ausschlaggebend gewesen seien, sondern die Absicht bestanden habe, entsprechende Mieteinnahmen zu erzielen, seien dem…
…bzw. Studienreisen in Gebiete, die auch das Ziel privater Erholungs- und Bildungsreisen sein können, liegt auch die Annahme einer Überschneidung beruflicher mit privaten Interessen nahe. Waren daher für eine Reise (auch) private Interessen ausschlaggebend, sind die dafür geltend gemachten Kosten zur Gänze nicht abzugsfähig (vgl…
…die eine Tätigkeit ausüben, die eine solche Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen nicht ermöglicht, und die derartige Aufwendungen aus ihrem bereits versteuerten Einkommen tragen müssen. Es muss also eine klare und einwandfreie (zweifelsfreie) Trennung zwischen beruflichen und privaten Belangen möglich sein. Ist eine derartige…