…Uneinbringlichkeit der nachzusehenden Abgabenschulden könnte es auch zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage der Bw. kommen. Da somit aus den dargestellten Gründen berufungsgegenständlich weder das Vorliegen einer persönlichen noch einer sachlichen Unbilligkeit bejaht wurde und es damit schon an der Tatbestandsmäßigkeit…
…des § 236 BAO sowie der maßgeblichen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zur persönlichen und sachlichen Unbilligkeit mit der Begründung abgewiesen, bei dem im Nachsichtsansuchen dargestellten Sachverhalt könne keine persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung erkannt werden. Denn auf Grund der Vermögenslage sei dem Bw. die Zahlung der Abgabenschuldigkeiten zuzumuten…
…sachlich bedingt sein. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es auf eine vom Abgabepflichtigen nicht beeinflussbare Weise zu einer anormalen Belastungswirkung und…
…dem Sinn und Zweck des Grunderwerbsteuergesetzes und sei auch unter keinen im Grunderwerbsteuergesetz abschließend geregelten Ausnahmetatbestand subsumierbar, weshalb eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung zu verneinen sei. Eine persönliche Unbilligkeit könne nur angenommen werden, wenn die Einhebung der Grunderwerbsteuer zu einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit…
…eines Verfahrenstitels entgegensteht. Eine sachliche Unbilligkeit ist - unbeschadet der in § 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 435/2005 beispielsweise aufgezählten und hier nicht in Betracht kommenden Fälle - anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar…
…Verfahren 9 Vr 532/96, gegen den ich rechtzeitig das Rechtsmittel der Beschwerde eingebracht habe, kann die Ereignisfolge, die zur sachlich bedingten Unbilligkeit führt und die im persönlichen Bereich zu atypischen Belastungswirkungen führt, rechtlich unzweifelhaft erhellt werden. Das Oberlandesgericht G. hat in seinem Beschluss 9…
…Wahrheit eher auf die mangelnde Bereitschaft des Bw. aus den vorhandenen Einnahmen sämtliche Gläubiger gleich zu behandeln als auf eine tatsächliche persönliche Unbilligkeit schließen. Eine Existenzgefährdung durch die Einhebung der nachsichtsverfangenen Abgaben ist damit keineswegs zweifelsfrei dargetan, denn eine solche müsste gerade durch diese Abgaben…
…sachliche Unbilligkeit vorliegen. Eine solche ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Der…
…sachliche Unbilligkeit vorliegen. Eine solche ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Der…
…auch persönliche Unbilligkeit geltend. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Der im…
…nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. In der allgemeinen Auswirkung einer generellen Norm ist eine solche Unbilligkeit nicht gelegen (vgl. VwGH vom 16. 12. 2003, Zl. 2003/15/0099 und vom 30. 9. 2004, 2004/16/0151). Sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung ist dann anzunehmen, wenn das ungewöhnliche…
…Unbilligkeit der Abgabeneinhebung, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum (vgl. z.B. das Erkenntnis vom 25. Juni 1990, 89/15/0076). Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach Lage des Falles kann eine persönliche oder sachliche sein. Eine "persönliche Unbilligkeit" ergibt sich aus der…
…vermögenswerten Interessen, die mit Abgabenleistungen allgemein verbunden sind und die jeden gleich berühren können, stellen eine Unbilligkeit dagegen nicht dar. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt vor, wenn im…
…und dann bekomme sie noch viel weniger als bei einem Dienstverhältnis. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 21. Juli 2008 ab. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Bw aus, dass es sehr wohl eine persönliche und sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung sei…
…Eine (persönliche und sachliche) Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles sei tatbestandsmäßige Voraussetzung für die im § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung. Da die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im vorliegenden Fall verneint werde, verbleibe für eine Ermessensentscheidung kein Raum. Sachliche Unbilligkeit werde weder im Antrag behauptet…
…persönliche und sachliche Unbilligkeit vorliege. Mit Schriftsatz vom 19. Juli 2004 wurde gegen den abweisenden Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Ergänzend wurde vorgebracht, dass im abweisenden Bescheid darauf hingewiesen werde, dass die Folgen eines Aussetzungsantrages gem. § 212a BAO der…
…Vorliegen einer Unbilligkeit zu verneinen, bleibt für eine Ermessensentscheidung kein Raum. Die Unbilligkeit der Einhebung kann eine persönliche oder sachliche sein. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. die Erkenntnisse vom 24.2.1998, 97/13/0237, vom 20.1.2000, 95/15/0031 und vom…
…nicht rechtfertigen. Die vom Gesetzgeber geforderte persönliche und sachliche Unbilligkeit liege nicht vor. Aber selbst bei Vorliegen einer Unbilligkeit käme eine Nachsicht nicht in Betracht, zumal der mit der Nachsicht einhergehende Verzicht sich ausschließlich zu Last der Finanzverwaltung auswirken würde. Mit Schreiben vom 15. Februar…
…Ermöglichung der wirtschaftlichen Erholung und Gesundung des Betriebes eines Abgabepflichtigen eintreten könne. In einer Zusammenschau aller vorherigen Ausführungen könne man wohl die unverkennbare Intention des Gesetzgebers bezüglich des Inhalts des § 236 BAO im gegenständlichen Fall als voll verwirklicht ansehen: 1. Die persönliche und sachliche Unbilligkeit…
…Mittel nicht zinsengünstig angelegt hat bzw. er nie Schulden gehabt und sich dadurch daher keine Kreditzinsen erspart hat. Mangels Vorliegen einer persönlichen oder sachlichen Unbilligkeit in der Abgabeneinhebung erweist sich der angefochtene Bescheid somit als rechtmäßig. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 29…