…Berufungswerber als Geschäftsführer der GmbH das Risiko seiner Haftungsübernahme erkennen. Es ist völlig undenkbar, dass ein Geschäftsführer, der nicht an der GmbH beteiligt ist, allein aus dem Grund, um die Existenz seines Arbeitgebers und damit seinen Arbeitsplatz zu erhalten, die gegenständliche persönliche Haftung übernommen hätte…
…und Geschäftsführer der Gesellschaft persönlich die Haftung zu übernehmen haben, ansonsten würde es nicht zur Kreditgewährung kommen. Ohne entsprechende finanzielle Fremdmittel hätte die Gesellschaft weder den Betrieb aufnehmen können, noch den Betrieb durch Jahre hindurch fortführen können. Nur durch die Haftungsübernahme habe er seine Geschäftsführerfunktion…
…Es sei somit eine eindeutige und unmittelbare Verknüpfung zwischen künftiger Einnahmenerzielung und Darlehensgewährung bzw. Bürgschaftsübernahme gegeben. Die Haftungsübernahme und Darlehensgewährung seien im Rahmen der Vorstandsfunktion zur Absicherung bzw. Verbesserung der Einkunftsmöglichkeiten erfolgt, da nach dem erfolgten Börsegang entsprechend bessere Einkunftsmöglichkeiten gegeben gewesen wären (UFSW GZ…
…Verbindlichkeiten" zuzuordnen gewesen wäre. Eine Darlehenszuzählung zu EhegattiN sei zudem auf Grund ihrer Einkommensverhältnisse ohne Besicherung ihres Gatten nicht erfolgt. EhegattiN sowie der Berufungswerber seien ab 2001 keine persönlichen Gesellschafter der AG gewesen. In der Buchhaltung des Abgabepflichtigen seien zum 1. Jänner 2002 als Zinsertrag…
…zu. Dies ist nicht der Fall, wenn die Haftungsübernahme aus persönlichen (privaten) Gründen erfolgt ist. Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Mitgliedern als betriebliche Vorgänge setzt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter - auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen - üblichen Bedingungen erfolgen…
…dass dieser Schaden so gering wie möglich gehalten wird, deshalb habe ich für die meisten Verpflichtungen noch nachträglich persönlich die Haftung übernommen." Das am Beginn des Schreibens vom 6. Juni 2007 angekündigte freisprechende Urteil des Landesgerichts R fehlt jedoch in den Beilagen. Nachdem dem Finanzamt…
…sehe er sich außer Stande und gebe es auch keine rechtliche Verpflichtung, die Schulden für seine Ehegattin zu begleichen, soweit keine Haftungsübernahme bestehe. Nach eingehender Prüfung sämtlicher Aktiva und Passiva der Bw. und unter Berücksichtigung des monatlichen Pensionsbezuges von € 470,00 wie der laufenden…
…GmbH übernommen worden, an der zugleich eine 10%ige Beteiligung des Bw bestanden habe. Als Gegenleistung für die Haftungsübernahme (in Millionenhöhe) sei die eigenverantwortliche Auswahl, Beschaffung und Wartung der EDV -Ausstattung, inklusive Software angeboten worden. Aufgrund des EU-Beitrittes Österreichs sei es bei der Fa…
…dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Auftragsvergabe an den Bw und der Haftungsübernahme durch den Bw besteht bzw bestanden hat. Im vorliegenden Fall existieren weder schriftliche Verträge über eine tatsächliche Geschäftsverbindung bzw Honorare noch andere schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich des Zusammenhanges zwischen der Auftragserteilung durch die…
…§ 1041 ABGB (Verwendungsanspruch), weil die Haftungsübernahme durch den Alleingesellschafter im alleinigen Interesse der Bw erfolgt sei, die ohne eine Übernahme der Haftung für Verbindlichkeiten der P&P GmbH deren Anteile nicht hätte erwerben können. Die Abgabenbehörde habe sich nicht hinreichend mit dieser zivilrechtlichen Komponente auseinandergesetzt…
…dass die Bw. als einzige Arbeitnehmerin und Ehegattin die Bürgschaft übernommen habe. Es sei daher davon auszugehen, dass die Bw. persönliche Motive hatte, nämlich die Rettung der GmbH., bei der der Ehemann beteiligt und Geschäftsführer sei. Es liege keine Vereinbarung vor, wie sie auch zwischen…
…dass er als Gesellschafter-Geschäftsführer der Fa. J. Kerzenproduktions-GmbH persönliche Haftungen für einen Kredit der Raiba G-S. an die J. GmbH übernommen habe. Die Haftungsübernahme sei zur Sicherung der Einkünfte als Geschäftsführer erforderlich gewesen, weil sonst die Produktion von Kerzen schon vor einigen…
…auf 23 Mio bis 30. November 1992 zu genehmigen. Als Sicherheit sei zusätzlich die persönliche Zahlungsgarantie des Bw über 3 Mio S angeboten worden. Für die Jahre 1996 und 1997 beantragte der Bw, auf Grund einer Haftungsübernahme für die B-GmbH, Y, (im Folgenden BGmbH…
…Fa. J. Kerzenproduktions-GmbH persönliche Haftungen für einen Kredit der Raiba G-S. an die J. GmbH übernommen habe. Die Haftungsübernahme sei zur Sicherung der Einkünfte erforderlich gewesen, weil sonst die Produktion von Kerzen schon vor einigen Jahren zum Stillstand gekommen wäre und die Fa…
…vom 11.03.2008 ist zu entnehmen, dass die Kreditlinien der Bw durch persönliche Bürgschaft und Pfandrechte des Geschäftsführers der Bw auf seine Privatliegenschaft besichert seien und der Betriebsmittelkredit der Bw durch Verkauf der Privatliegenschaft rückgeführt werden soll. Des Weiteren verwies der Geschäftsführer der Bw…
…Betrag von 150,00 € zu bewerten. 4. Festgehalten wird, dass die begünstigte Partei als Gegenleistung für die Einräumung des vorumschriebenen Wohnrechtes die persönliche Haftung aus dem Kreditvertrag vom 20.4.2004, abgeschlossen mit der R-Bank, übernommen hat. Das Finanzamt wertete diese Vereinbarung als…
…die Studiengebühren in Höhe von EUR 9.530,00 zu bezahlen. Der Bw habe durch eine vertraglich verpflichtende Haftungsübernahmeerklärung gegenüber der X Privatuniversität die persönliche Haftung für sämtliche finanziellen Verpflichtungen aus dem Vertrag übernommen. Die Privatuniversität habe auch bei Nichterreichen des Ausbildungszieles seitens des Studierenden…
…um eine persönliche Mitverpflichtung und Haftung für Bankkredite der N-GmbH in dieser Höhe für Haftrücklässe der Gesellschaft, da über die N-GmbH am 22. Dezember 2000 der Konkurs eröffnet wurde. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind Haftungsübernahmen eines Gesellschafter-Geschäftsführer für "seine" GmbH im…
…dar, zu deren Bezahlung sich der Bw. bereit erklärt hat. Zwischen den übernommenen Prozesskosten bzw. den Haftungsübernahmen und den daraus resultierenden Zahlungen und der Tätigkeit des Bw. als Geschäftsführer besteht kein direkter wirtschaftlicher Zusammenhang, welcher den Abzug der Zahlungen als Betriebsausgabe oder Werbungskosten rechtfertigt, umso…
…eine Haftung von maximal ATS 10 Mio. übernommen. Der Grund für die Haftungsübernahme war betrieblich veranlasst, um neben dem Handel mit Aluminium-Produkten ein weiteres Standbein im Holzhandel zu schaffen und damit Synergien durch Einsparungen bei den hohen Vertriebskosten, vor allem am italienischen Markt und…