…im Sinne der oben zitierten Gesetzesbestimmung Rechnung getragen. Die vom Bw. in seinem Vorlageantrag in weiterer Folge vorgebrachten persönlichen Gründe für seine Zahlungsunfähigkeit haben keine Auswirkungen auf die Festsetzung der Einkommensteuer. Es war somit wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, 27. Mai 2004
…üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort ergeben, können daher nicht als absetzbar angesehen werden, weil eine solche Wahl des Wohnsitzes durch persönliche Gründe bedingt ist und daher zur privaten Lebensführung des Bw gehören. Es war daher über die gegenständliche Berufung spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 19…
…Mehraufwand für Fahrten (Flüge) zwischen Wohnung und Beschäftigungsort, können nicht als absetzbar angesehen werden, weil eine solche Wahl des Wohnsitzes in der Regel durch persönliche Gründe bedingt ist und daher zur Sphäre der privaten Lebensführung gehört (VwGH 26.2.1971, 1.7.1997, 550/75…
…wurde, erscheint aus den oben angeführten Gründen sachgerecht. Hinsichtlich der in den zitierten Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes getroffenen Aussagen ist dabei auch anzumerken, dass diesen Sachverhalte zugrunde lagen, in denen für die Wohnsitzverlegung nicht in erster Linie die Berufstätigkeit des Partners sondern vor allem persönliche Gründe…
…die aus der Wahl oder Beibehaltung eines unüblich weit entfernten Wohnsitzes resultierten, sofern dieser durch persönliche Gründe bedingt sei. Unter Verweis auf sein bisheriges Vorbringen beantragte der Bw. die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung und Entscheidung über seine Berufung durch den UFS. In der Berufungsverhandlung führte…
…Nach der Bestimmung des § 59 AbgEO könne der unpfändbare Freibetrag erhöht werden, wenn dies mit Rücksicht auf besondere Bedürfnisse des Abgabenschuldners aus persönlichen Gründen geboten ist. Im abgabenbehördlichen Forderungspfändungsverfahren seien auch die Bestimmungen der EO anzuwenden (§ 53 AbgEO). Aufgrund seiner ständigen Behandlungsbedürftigkeit und der Tatsache…
…persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (vgl. etwa die Erkenntnisse vom 20. Dezember 2000, 97/13/0111, vom 27. Mai 2003, 2001/14/0121, vom 20. April 2004, 2003/13/0154, und vom 18. Oktober 2005, 2005/14/0046). Der Grund…
…die Berufungsfrist mit 20.März 2007 abgelaufen sei. Die Postaufgabe der Berufung sei laut Aufgabestempel erst am 22.März 2007 erfolgt. Gegen diesen Zurückweisungsbescheid wurde mit Schriftsatz vom 17.April 2007 berufen und vor allem auf persönliche Gründe, wie die schwere Erkrankung des Vaters verwiesen…
…Aus der Rechtsprechung ist zu ersehen, dass bei Vorliegen nachstehender Kriterien Liebhaberei zu erkennen ist: a) langjährige Verluste b) Ertragslosigkeit c) Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht d) Vorliegen anderer Einkünfte, die die Finanzierung solcher Verluste leicht macht e) persönliche Gründe. Lt. Schreiben vom 12.8.2009 wurde…
…könne. Der Begünstigungswerber habe daher die Voraussetzungen für eine Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Als persönliche Gründe für eine Erhöhung des unpfändbaren Betrages vom Lohnbezug im Sinne des § 59 AbgEO würden in der Literatur beispielsweise (schwere) Krankheit…
…Wohnsitzes durch persönliche Gründe bedingt sind. Da der Bw. seit 2007 laufend in W. beschäftigt sei und kein Nachweis über die Einkünfte der Partnerin sowie dass der Bw. in Partnerschaft lebt (z.B. Meldezettel der Partnerin) und keine Stellungnahme abgegeben wurde, aus welchen Gründen die…
…Grund der neben den nachsichtsgegenständlichen Abgaben noch aushaftenden sonstigen Verbindlichkeiten zu verneinen. Gegen diese Entscheidung erhob der Bw durch seine ausgewiesene Vertreterin mit Schriftsatz vom 25. Februar 2009 das Rechtsmittel der Berufung. Für die Unbilligkeit der Einhebung des Abgabenrückstandes lägen sowohl sachliche als auch persönliche…
…87/13/0200 würde ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegen. Dem Berufungswerber würden nämlich in Steyr zweifelsfrei zusätzliche Wohnungskosten ausschließlich aus beruflichen Gründen entstehen. Persönliche Gründe für eine Wohnsitzverlegung würde es nicht geben. Die vom Berufungswerber in Steyr angemietete Wohnung würde auch nicht normalen Wohnbedürfnissen…
…um die Autobahn zu erreichen. Auch wenn persönliche Gründe der Berufungswerberin für die angegebene Streckenvariante ausschlaggebend gewesen sein mögen, ist im vorliegenden Fall in Anlehnung an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für den die zumutbare Wegstrecke von 60 km für eine Fahrtstrecke übersteigenden Teil keine berufliche…
…weshalb bereits aus diesem Grunde die geltend gemachten Betriebsausgaben nicht anzuerkennen seien. Am 5.7.2000 habe der Bw. nachfolgendes zu Protokoll gegeben: Die Kontaktaufnahme mit den Subunternehmern sei entweder durch Annoncen (Kurier, Bazar) oder durch persönliche Kontakte auf den Baustellen erfolgt. Die Preisermittlung mit…
…im allgemeinen nicht als absetzbar angesehen werden. Ihre Wahl des Familienwohnsitzes in E., ist durch persönliche Gründe bedingt (Wegzug vom Beschäftigungsort -W.) und Aufwendungen gehören daher zur Sphäre der privaten Lebensführung. Weiters konnten Aufwendungen für Familienheimfahrten nicht berücksichtigt werden, da die Voraussetzungen für eine beruflich…
…gleichkäme. Eine sachliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und - verglichen mit ähnlichen Fällen - zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Im…
…Wohnsitzes in einem außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Ort ergeben, gehören zu den nicht abzugsfähigen Lebenshaltungskosten, wenn die Wahl oder Beibehaltung dieses Wohnsitzes durch persönliche Gründe bedingt ist (siehe z.B. VwGH 30.1.1991, 90/13/0030). Der Bw verfügt nach der…
…Wohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort ergeben, können daher nicht als absetzbar angesehen werden, weil eine solche Wahl des Wohnsitzes durch persönliche Gründe bedingt ist und daher zur privaten Lebensführung des Bw gehören. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 29. August 2005
…gelegen gewesen wäre, von sich aus eine Anmeldung vorzunehmen und sich im Sommer ernstlich und zielstrebig auf diesen Herbsttermin vorzubereiten und die vorhandenen Wissenslücken zu beseitigen. Allenfalls vorhandene persönliche Gründe, die ein Gespräch des Sohns des Bw. mit dem Abteilungsvorstand und somit eine rechtzeitige Anmeldung…