…im Sinne der oben zitierten Gesetzesbestimmung Rechnung getragen. Die vom Bw. in seinem Vorlageantrag in weiterer Folge vorgebrachten persönlichen Gründe für seine Zahlungsunfähigkeit haben keine Auswirkungen auf die Festsetzung der Einkommensteuer. Es war somit wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, 27. Mai 2004
…üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort ergeben, können daher nicht als absetzbar angesehen werden, weil eine solche Wahl des Wohnsitzes durch persönliche Gründe bedingt ist und daher zur privaten Lebensführung des Bw gehören. Es war daher über die gegenständliche Berufung spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 19…
…Es liege daher ein unbeabsichtigtes Ergebnis der Unbill vor, weil durch die genannten außergewöhnlichen sachlichen und persönlichen Gründe die Abgabeneinhebung zu einer existentiellen Frage für den Bf. geworden sei. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 26.08.2020 ab. Das Finanzamt führte darin…
…der Immobilienertragsteuer aus dem Jahr 2015 zu einer existenziellen Krise führen bzw. die Existenz unsere Mandantin gefährden würde. Es sprechen daher auch gewichtige persönliche Gründe bzw. persönliche Unbilligkeiten für ein Nachsehen der unverhältnismäßig hohen Steuerschuld. Namens und Auftrags unserer Mandantschaft stellen wir daher folgende Anträge…
…Mehraufwand für Fahrten (Flüge) zwischen Wohnung und Beschäftigungsort, können nicht als absetzbar angesehen werden, weil eine solche Wahl des Wohnsitzes in der Regel durch persönliche Gründe bedingt ist und daher zur Sphäre der privaten Lebensführung gehört (VwGH 26.2.1971, 1.7.1997, 550/75…
…Bf. das Rechtsmittel der Berufung am 6. September 2012 ein mit folgender Begründung: „Neben den bereits bekannt gegebenen persönlichen Gründen möchte ich in diesem Schreiben detailliert in die beruflichen Umstände meines Mannes eingehen. Herr X. trat ein Dienstverhältnis als internationaler Montageleiter mit der Firma K…
…wurde, erscheint aus den oben angeführten Gründen sachgerecht. Hinsichtlich der in den zitierten Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes getroffenen Aussagen ist dabei auch anzumerken, dass diesen Sachverhalte zugrunde lagen, in denen für die Wohnsitzverlegung nicht in erster Linie die Berufstätigkeit des Partners sondern vor allem persönliche Gründe…
…die aus der Wahl oder Beibehaltung eines unüblich weit entfernten Wohnsitzes resultierten, sofern dieser durch persönliche Gründe bedingt sei. Unter Verweis auf sein bisheriges Vorbringen beantragte der Bw. die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung und Entscheidung über seine Berufung durch den UFS. In der Berufungsverhandlung führte…
…Nach der Bestimmung des § 59 AbgEO könne der unpfändbare Freibetrag erhöht werden, wenn dies mit Rücksicht auf besondere Bedürfnisse des Abgabenschuldners aus persönlichen Gründen geboten ist. Im abgabenbehördlichen Forderungspfändungsverfahren seien auch die Bestimmungen der EO anzuwenden (§ 53 AbgEO). Aufgrund seiner ständigen Behandlungsbedürftigkeit und der Tatsache…
…e FLAG 1967 ab. Der frühestmögliche Zeitpunkt sei nach objektiven Kriterien zu beurteilen, persönliche Gründe seien unbeachtlich. Somit sei das Sommersemester 2015 der frühestmögliche Zeitpunkt für den Beginn oder die Fortsetzung einer Berufsausbildung (Studium) gewesen. Gegen den Abweisungsbescheid erhob die Bf. mit Schriftsatz vom 3…
…persönlicher Vorliebe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (vgl. etwa die Erkenntnisse vom 20. Dezember 2000, 97/13/0111, vom 27. Mai 2003, 2001/14/0121, vom 20. April 2004, 2003/13/0154, und vom 18. Oktober 2005, 2005/14/0046). Der Grund…
…die Berufungsfrist mit 20.März 2007 abgelaufen sei. Die Postaufgabe der Berufung sei laut Aufgabestempel erst am 22.März 2007 erfolgt. Gegen diesen Zurückweisungsbescheid wurde mit Schriftsatz vom 17.April 2007 berufen und vor allem auf persönliche Gründe, wie die schwere Erkrankung des Vaters verwiesen…
…Anstelle des Kilometergeldes können die tatsächlichen Betriebsausgaben nachgewiesen werden. Fahrtkosten Rz 1528: Wohnsitz-Betrieb: Die Aufwendungen sind Betriebsausgaben, sofern der Betriebsinhaber nicht aus persönlichen Gründen seinen Wohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung vom Betriebsort (bis 120 km = Einzugsbereich) gewählt hat (vgl. VwGH 21.12.1989…
…rein nach objektiven Gesichtspunkten der Beginn der Berufsausbildung nur im Herbst 2018 möglich gewesen sei und vom frühestmöglichen Zeitpunkt der Aufnahme der Berufsausbildung ausgegangen werden müsse. Persönliche Gründe seien dabei keinesfalls ausschlaggebend gewesen. Der betreffende Studienplan der Fachhochschule sehe nur jährliche Einschreibung im Herbst vor…
…gehören zu den nichtabzugsfähigen Lebenshaltungskosten, wenn die Wahl des Wohnsitzes durch persönliche Gründe bedingt ist. Da Sie seit 2017 laufend in Wien beschäftigt sind, erscheint die Verlegung Ihres Familienwohnsitzes in die Nähe Ihres Beschäftigungsortes innerhalb dieses Zeitraumes zumutbar. Die Beschwerde wurde erhoben wie folgt: Ja…
…Aus der Rechtsprechung ist zu ersehen, dass bei Vorliegen nachstehender Kriterien Liebhaberei zu erkennen ist: a) langjährige Verluste b) Ertragslosigkeit c) Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht d) Vorliegen anderer Einkünfte, die die Finanzierung solcher Verluste leicht macht e) persönliche Gründe. Lt. Schreiben vom 12.8.2009 wurde…
…könne. Der Begünstigungswerber habe daher die Voraussetzungen für eine Erhöhung des unpfändbaren Freibetrages aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Als persönliche Gründe für eine Erhöhung des unpfändbaren Betrages vom Lohnbezug im Sinne des § 59 AbgEO würden in der Literatur beispielsweise (schwere) Krankheit…
…Wohnsitzes durch persönliche Gründe bedingt sind. Da der Bw. seit 2007 laufend in W. beschäftigt sei und kein Nachweis über die Einkünfte der Partnerin sowie dass der Bw. in Partnerschaft lebt (z.B. Meldezettel der Partnerin) und keine Stellungnahme abgegeben wurde, aus welchen Gründen die…
…Grund der neben den nachsichtsgegenständlichen Abgaben noch aushaftenden sonstigen Verbindlichkeiten zu verneinen. Gegen diese Entscheidung erhob der Bw durch seine ausgewiesene Vertreterin mit Schriftsatz vom 25. Februar 2009 das Rechtsmittel der Berufung. Für die Unbilligkeit der Einhebung des Abgabenrückstandes lägen sowohl sachliche als auch persönliche…
…87/13/0200 würde ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegen. Dem Berufungswerber würden nämlich in Steyr zweifelsfrei zusätzliche Wohnungskosten ausschließlich aus beruflichen Gründen entstehen. Persönliche Gründe für eine Wohnsitzverlegung würde es nicht geben. Die vom Berufungswerber in Steyr angemietete Wohnung würde auch nicht normalen Wohnbedürfnissen…