… 8 Abs.4 Z 2 KStG erforderlich. Die Behörde habe den Nachweis des Vorliegens im Zuge der amtwegigen Ermittlungspflicht zu erbringen. Zum Punkt organisatorische Strukturänderung führe die Behörde lapidar aus, aufgrund der Abberufung des bisherigen Liquidators FR und der Bestellung von WM zum neuen Liquidator…
…Funktion des gesetzlichen Vertreters der Körperschaft bezogen wird. Eine wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur muss daher stattfinden, wenn ein Wechsel in der Person des Geschäftsführers erfolgt. Der Ansicht der Bw., dass eine organisatorische Strukturänderung nicht eingetreten wäre, da A bereits vor Kauf der Gesellschaftsanteile neben…
…Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen in Folge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist. Eine wesentliche Änderung der…
…bleibt eine wesentliche Strukturänderung nach einem qualifizierten unentgeltlichen Anteilserwerb unter Lebenden und von Todes wegen unberührt. Demnach kann bei einer Änderung der Gesellschafterstruktur auf Grund einer Erbschaft oder einer Schenkung, und zwar auch bei gleichzeitiger Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur kein Mantelkauf vorliegen (vgl…
…die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist. Sämtliche Strukturänderungen müssten kumulativ vorliegen. Eine Änderung der organisatorischen Struktur liege vor…
…aus: Richtig sei, dass der Mantelkauftatbestand bei einer gesamthaften wesentlichen Änderung der Strukturen der Körperschaft (organisatorisch, wirtschaftlich, gesellschaftlich) auf entgeltlicher Grundlage innerhalb eines überschaubaren kurzen Zeitraumes bei unverändertem zivilrechtlichem Weiterbestand den Untergang des Verlustvortragsrechtes bewirke. Sämtliche Strukturänderungen müssten kumulativ vorliegen. Die Vortragsfähigkeit der Vorjahresverluste sei…
…8 Tz 543). Eine wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur wird angenommen, wenn die gesetzlichen Vertreter der Körperschaft in den Leitungs- und Verwaltungsfunktionen entweder vollständig oder überwiegend ausgetauscht werden. Das KStG legt keinen fixen Prozentsatz der ersetzten Organwalter fest, ab dem eine wesentliche Strukturänderung anzunehmen ist…
…zweiter Satz angeführten wesentlichen Änderungen, also jene der persönlichen, der organisatorischen und betrieblichen Strukturen der in der Verschmelzung aufgehenden Körperschaft, innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes vor und nach der Verschmelzung eintreten, sodass nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die wirtschaftliche Identität einer vortragsfähige Verluste besitzenden Körperschaft verloren…
…Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur sowie der Gesellschafterstruktur einer Kapitalgesellschaft kann sich uU über einen mehrjährigen Zeitraum hinziehen. Die Anwendung des Mantelkauftatbestandes erfordert es aber, einen exakten Zeitpunkt des Mantelkaufes festzulegen. Dieser Zeitpunkt wird nach neuerer Ansicht dann gegeben sein, wenn die Strukturänderungen kumulativ…
…bleibt eine wesentliche Strukturänderung nach einem qualifizierten unentgeltlichen Anteilserwerb unter Lebenden und von Todes wegen unberührt. Demnach kann bei einer Änderung der Gesellschafterstruktur auf Grund einer Erbschaft oder einer Schenkung, und zwar auch bei gleichzeitiger Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur kein Mantelkauf vorliegen (vgl…
…begründete das Finanzamt, dass aufgrund der zu bejahenden Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer Änderung der Gesellschafterstruktur vom Vorliegen eines Mantelkaufes auszugehen sei. Das (steuerliche) Ergebnis des Jahres der Strukturänderung sei als Einheit zu sehen. Über die Berufung wurde erwogen: …
…auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise abstelle, in Einklang. Den Ausführungen der Betriebsprüfung werde widersprochen. Eine wesentliche Änderung in der organisatorischen Struktur habe nie stattgefunden, da der gesetzliche Vertreter sowohl vor als auch nach dem Abtretungsvertrag derselbe gewesen sei, nämlich Herr GD. Der Gegenstand des Unternehmens und…
…war daher entbehrlich. I.4. Zum Streitthema Mantelkauf hat der Senat überdies erwogen: Dass sich die organisatorischen und gesellschaftsrechtlichen Strukturen bei der Bw durch die entgeltliche Anteilsabtretung 1999 und den Geschäftsführerwechsel 2000 in engem zeitlichen Zusammenhang wesentlich geändert hatten, ergibt sich aus den beim Firmenbuchgericht…
…Abs. 2 deckt sich die ertragsteuerliche Beurteilung mit der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung. Hinsichtlich der von der Abgabepflichtigen ausgeübten Tätigkeit liegt keine Unternehmereigenschaft vor. Die Strukturänderung, Neuorientierung und hauptberufliche Ausübung der bis dahin nur nebenberuflich ausgeübten Tätigkeit stellen eine Änderung der Bewirtschaftung im Sinne der Liebhabereiverordnung dar…
…9. Die grunderwerbsteuerliche Belastung einer dem UmgrStG unterliegenden Verschmelzung Ist insofern sachlich nicht gerechtfertigt, als der Gesetzeszweck des UmgrStG gerade in einer signifikanten steuerlichen Entlastung einer aus wirtschaftlichen bzw. organisatorischen Gründen erforderlichen Umstrukturierung liegt und dieser Zweck durch § 6 Abs. 6 GrEStG 1987 verfehlt wird…
…Mantelkauf). Änderung der organisatorischen Struktur: Von einer wesentlichen Änderung der organisatorischen Struktur werde auszugehen sein, wenn die Organe in einem erheblichen Umfang ausgetauscht würden. Gehe die wesentliche Änderung in mehreren Etappen vor sich, führe sie - im Verband mit den sonstigen Strukturänderungen - dann zur Annahme eines…
…jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist (Mantelkauf). Dies gilt nicht…
…jenem Zeitpunkt nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist (Mantelkauf). Dies gilt nicht…
…durchgeführt, die sich durch diese Strukturänderung teilweise ad absurdum geführt hat) - bedeutet einen täglichen Schriftwechsel mit den jeweiligen Lagerhaltern und verursacht erhebliche Kosten. Die vom Hauptzollamt Linz angeordneten und von der Berufungswerberin beeinspruchten Maßnahmen bedeuten zumindest aus Sicht der Berufungswerberin weder Kostenersparnis noch Zweckmäßigkeit. Es…
…nicht mehr zu, ab dem die Identität des Steuerpflichtigen infolge einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer wesentlichen Änderung der Gesellschafterstruktur auf entgeltlicher Grundlage nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wirtschaftlich nicht mehr gegeben ist (Mantelkauf). Die einzelnen in § 8 Abs…