…ergeben, § 154 Abs. 3 verleiht dem "ordentlichen Wirtschaftsbetrieb" in Anbetracht der detaillierten Aufzählung genehmigungspflichtiger Geschäfte vielleicht sogar mehr Konturen." Gemäß § 154 Abs. 3 ABGB zählen zum außerordentlichen Wirtschaftsbetrieb insbesondere die Veräußerung und Belastung von Liegenschaften. Zusammengefasst steht demnach fest, dass während der Abhandlung, dh. noch…
…dass der Wirtschaftsbetrieb der Verkäufer unter objektiven Kriterien nicht mehr als ordentlicher Wirtschaftsbetrieb einzustufen gewesen sei und die Versteigerung unmittelbar bevorgestanden sei. Die getrennte Bewertung von Liegenschaft und Zugehör sollte einen größeren wirtschaftlichen Erfolg gewährleisten. Im Zeitpunkt der Veräußerung habe kein ordentlicher Wirtschaftsbetrieb mehr bestanden…
…im Sinn des § 283 Abs. 2, Entscheidungen über dauerhafte Änderungen des Wohnorts sowie die Besorgung von Vermögensangelegenheiten, die nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehören, umfassen, so muss sie unter ausdrücklicher Bezeichnung dieser Angelegenheiten vor einem Rechtsanwalt, einem Notar oder bei Gericht errichtet werden. Dabei ist der…
…Wohnorts eingeräumt wird, ohne dass in der Vollmacht angeführt werden muss, in welches Seniorenheim der Vollmachtgeber übersiedeln möchte. Auch bei den Geschäften, die den ordentlichen Wirtschaftsbetrieb übersteigen, dürfte es hinreichen, wenn der Umstand, dass sich die Vollmacht auch auf solche Geschäfte beziehen soll, in der…
…Zustimmung des anderen Elternteils und der Genehmigung des Gerichtes, sofern die Vermögensangelegenheit nicht zum ordenlichen Wirtschaftsbetrieb gehört. Minderjährige bedürfen zur stillen Beteiligung grundsätzlich der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und des Vormundschaftsgerichtes, da die Beteiligung nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb des Pflegebefohlenen gehört, dies mangels Differenzierung in …
…§ 1002 ff ABGB , so auch § 1008 ABGB anwendbar. So müssen jene Geschäfte, die also einen ordentlichen Wirtschaftsbetrieb übersteigen, in der jeweiligen Vollmacht angeführt sein, bzw. geklärt sein, dass sich die Vollmacht auch auf solche Geschäfte beziehen soll (siehe ebenfalls OGH 13.10.2009, 50b214/09w…
…ABGB bedürfen Vertretungshandlungen und Einwilligungen eines Elternteils in Vermögensangelegenheiten eines minderjährigen Kindes zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des anderen Elternteiles und der Genehmigung des Gerichtes, sofern die Vermögensangelegenheit nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört. Unter dieser Voraussetzung gehören dazu besonders die Veräußerung oder Belastung von Liegenschaften…
…ABGB bedürfen Vertretungshandlungen und Einwilligungen eines Elternteils in Vermögensangelegenheiten eines minderjährigen Kindes zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des anderen Elternteiles und der Genehmigung des Gerichtes, sofern die Vermögensangelegenheit nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört. Unter dieser Voraussetzung gehören dazu besonders die Veräußerung oder Belastung von Liegenschaften…
…zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehöre, überhaupt nicht veräußert werden, auch nicht mit der jedenfalls erforderlichen gerichtlichen Zustimmung. Auch das Finanzamt sei als Gläubiger zu werten. Die Abfuhr von Steuern in Höhe von € 580.466,45 an das Finanzamt könne keinesfalls als zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehörig…
…1.229,53 €) durch die Fruchtnießer im Jahr 2003, in welchem die Fruchtnießer Einnahmen von 13.801,92 € erzielten, gehörte zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb dieser Einkunftsquelle. Daher war für diese Kostentragung die Genehmigung des Pflegschaftsgerichtes nicht erforderlich (§ 154 Abs 2 und 3 ABGB). Zudem…
…Abs. 3 ABGB ist ausdrücklich folgendes normiert: "Vertretungshandlungen und Einwilligungen eines Elternteils in Vermögensangelegenheiten bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des anderen Elternteils und der Genehmigung des Gerichtes, sofern die Vermögensangelegenheit nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört." "........... die Anlegung von Geld mit Ausnahme der in den …
…Vermögensangelegenheiten bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des anderen Elternteils und der Genehmigung des Gerichtes, sofern die Vermögensangelegenheit nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört. Die Annahme eines mit Belastungen verbundenen Fruchtgenussrechtes für die mj. [Tochter] bedarf deshalb der Sanktionierung durch das zuständige Bezirksgericht. Gerade das Auferlegen…
…und zu pflegen sowie das Interesse der Bevölkerung für Regionalentwicklung zu vertiefen; d) die Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfestellung zu pflegen; e) die Wahrung der gemeinsamen Interessen der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder gegenüber Behörden, Ämtern und Dritten; f) Mitwirkung an der Entwicklung und Umsetzung eines regionalen…
… 200 Abs. 2 BAO endgültig. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben…
…vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben…
…Abgaben abgewiesen wurde, nach in Linz durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von…
…Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
…14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb…
… 224 Abs. 1 BAO bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu…
…Die X-AG gestattet zum Zwecke der Projektsvorbereitung (wie Vermessungen, Geländeaufnahmen und ähnliches) das Betreten der Optionsfläche durch die Optionsnehmerin und ihre Beauftragten soweit es der Wirtschaftsbetrieb der X-AG erlaubt. Für diese Maßnahmen ist rechtzeitig vorher das Einvernehmen mit der X.l) herzustellen. 2…