…der folgenden Entscheidungsgründe den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. . Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist ordentlicher Universitätsprofessor und bezieht neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit an der Technischen Universität Wien (in weiterer Folge TU-Wien) selbständige Einkünfte aus seiner Lehr…
…Aignerstraße 10 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist emeritierter ordentlicher Universitätsprofessor an einer österreichischen Universität und bezog 2011 ausschließlich österreichische Pensionseinkünfte. In der via FinanzOnline eingereichten Arbeitnehmerveranlagungserklärung 2011 machte der Berufungswerber den Abzug von Werbungskosten…
…an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte hierin ergänzend aus, er sei als ordentlicher Universitätsprofessor anders als andere nichtselbständige Arbeitnehmer sowohl in der Lehre wie auch in der Forschung im Rahmen der geltenden Gesetze völlig frei. Er habe weder eine feste Dienstzeit noch sei er…
…lt. Aktenlage Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus seiner früheren Tätigkeit an der Universität Linz (anfangs als Universitätsassistent, später als ordentlicher Universitätsprofessor). In den Jahren vor dem Streitzeitraum (1999 und 2000) bezog er Einkünfte aus selbständiger Arbeit für die Abhaltung von Lehrveranstaltungen an der W. und…
…Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Bw. erzielte in den streitgegenständlichen Jahren Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit als beamteter Universitätsprofessor sowie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Komponist. Ausgaben für Kyudo im Rahmen seiner nichtselbständigen Tätigkeit wurden vom Bw in den Jahren…
…den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
…n1), im Folgenden Bw abgekürzt, war im Streitjahr als ordentlicher Studierender an der Universität A inskribiert und absolvierte nach seiner Sponsion zum Magister iuris (Verleihungsbescheid vom n2) ein rechtswissenschaftliches Doktoratsstudium, das er im Herbst des Streitjahres mit sehr gutem Erfolg abschloss (Verleihungsbescheid vom n3). Laut…
…mit ihrem Ausbildungsprogramm rasch auf die neuen Anforderungen zu reagieren. 8) Das MBA-Programm der SMA wird von renommierten Universitätsprofessoren mit langjähriger Praxiserfahrung geleitet. 9) Das MBA-Studienprogramm der SMA ist zeitflexibel und kann im Ablauf individuell gestaltet werden. 10) Das Wissen wird anhand aktueller…
…dass die Fachbücher beim Bw. zum notwendigen Betriebsvermögen gehörten. Die Tätigkeit des Bw. gleiche jener eines ordentlichen Universitätsprofessors. Ein Universitätsprofessor habe an seinem Universitätsinstitut üblicherweise eine Bibliothek zur Verfügung. Der Bw. habe seine "Bibliothek" in seinem Arbeitszimmer. Aber auch wenn es sich bei der Fachliteratur…
…als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist verheiratet und Mutter von zwei Kindern. Sie steht seit März 2004 als ordentliche Universitätsprofessorin im Dienstverhältnis zum Bund. Sie wohnte von April 2004 bis April 2006 in einer Mietwohnung…
…bleiben unverändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
…den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
…8/16/17 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…
…Oktober 1999, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder…
…Änderung ein. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
…Einkommensteuer für das Jahr 2001 nach in Wien durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
…der Bescheid betreffend Einkommensteuer 1996 bleiben unverändert. 2.) beschlossen: Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Einkommensteuer 1993 bis 1995 wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
…Kind A.P. für den Zeitraum 02-04/2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von…
…hat über die Berufung gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…