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UFSW RV/1254-W/02Wiederaufnahme gem. § 303
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2003

…es müssen also novae causae repertae, das sind Tatsachen oder Beweismittel, die im Verfahren zwar bereits existent waren, jedoch nicht berücksichtigt worden sind, vorliegen. Erst nach der Bescheiderlassung entstandene Tatsachen (novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel sind keine tauglichen Wiederaufnahmegründe. Neu hervorgekommen bedeutet…

UFSW RV/0429-W/06Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen, Unfallrente
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.07.2006

…Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existente Tatsachen bzw Beweismittel Wiederaufnahmsgründe sind. Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustandegekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Auf den vorliegenden Fall bezogen bedeutet dies, dass der von der V…

UFSL RV/1203-L/09Rechtskräftig abgeschlossene Verfahren bleiben auch dann rechtskräftig, wenn sich nachträglich ein Verlust in der verspätet eingereichten Bilanz ergibt (kein Wiederaufnahmegrund). Ein bescheidmäßig nicht festgestellter Verlust kann auch nicht die Basis für einen Verlustvortrag für spätere Jahre bilden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2010

…(nova reperta - VwGH 28.10.2009, 2008/15/0209). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustandegekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens. Seit BGBl I 2002/97(seit 26.06.2002) steht nur mehr grobes…

UFSW RV/2933-W/09Die bloße Übermittlung eines neuen Lohnzettels stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2009

…eine Wiederaufnahme des Verfahrens dargetan. Nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existente Tatsachen bzw. Beweismittel können Wiederaufnahmegründe darstellen. Hingegen bilden nach der Bescheiderlassung (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel keine geeignete Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. UFS 17.7.2006…

UFSK RV/0011-K/08Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2009

…wenn es sich um sogenannte novae causae repertae handelt, das heißt, um Tatsachen oder Beweismittel, die zur Zeit des nunmehr abgeschlossenen Verfahrens bereits existent waren aber im Verfahren nicht berücksichtigt worden sind. Die nach der Bescheiderlassung neu entstandenen Tatsachen (novae causae supervenientes) oder später zustande…

UFSF RV/0041-F/08Wiederaufnahme von Verfahren von Amts wegen auf Grund des Hervorkommens neuer Tatsachen im Rahmen einer Außenprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2008

…also solche, die beim Abschluss des jeweiligen wiederaufzunehmenden Verfahrens noch nicht vorhanden waren (sog. novae causae supervenientes) und die eine andere Würdigung bereits bekannter Tatsachen nach sich zogen (siehe dazu Ritz, BAO-Kommentar,³ § 200 Tz 5). Nach der Bescheiderlassung neu entstandenen Tatsachen bilden aber…

UFSW RV/0803-W/08Bloße Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels Wiederaufnahmegrund?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2008

…eine Wiederaufnahme des Verfahrens dargetan. Nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existente Tatsachen bzw. Beweismittel können Wiederaufnahmegründe darstellen. Hingegen bilden nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustandegekommene Beweismittel keine geeignete Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. UFS [Wien]…

UFSS RV/0043-S/05Die Unkenntnis des Rechts stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2005

…schon vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde (sogenannte novae causae repertae). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustandegekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens (VwGH 31.1.2002, 96/15…

UFSS RV/0171-S/04Die Wiederaufnahme auf Antrag ist nicht geeignet, im Veranlagungsverfahren irrtümlich nicht geltend gemachte Werbungskosten nachträglich geltend zu machen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2005

…schon vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde (sogenannte novae causae repertae). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustandegekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens (VwGH 31.1.2002, 96/15…

UFSG RV/0507-G/04Frage des Vorliegens eines Wiederaufnahmsgrundes gemäß § 303 Abs 1 lit b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2005

…vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde (so genannte novae causae repertae). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens (so zB VwGH vom 31. Jänner…

UFSG RV/0014-G/02Keine Wiederaufnahme nach § 303 Abs.1 lit.b BAO wegen groben Verschuldens und mangels anderslautenden Bescheidspruches; Fristenlauf nach § 303 Abs.2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2003

…bei ihrer Entscheidung nicht zur Verfügung standen. Tatsachen oder Beweismittel, die erst nach Eintritt der Rechtskraft im maßgeblichen Verfahren entstanden sind, sogen. "novae causae supervenientes bzw. productae" sind für eine Wiederaufnahme nach § 303 BAO jedenfalls unzureichend. Festzuhalten ist, dass das Gesetz von Tatsachen o d…

UFSW RV/3115-W/02Antrag auf Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2003

…Verfahren daher nicht berücksichtigt worden sind (novae causae repertae) können zu einer Wiederaufnahme führen (VwGH v. 23.9.1997, 93/14/0065, VwGH v. 20.11.1997, 96/15/0221). Erst nach der Bescheiderlassung entstandene Tatsachen (novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel sind…

UFSW RV/0184-W/04Antrag auf Wiederaufnahme von Aussetzungsbescheiden gemäß § 281 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid01.03.2004

…bestanden haben, aber erst nach Abschluss dieses Verfahrens bekannt geworden sind; die Tatsache muss neu hervorkommen (nova causa reperta). Eine erst später entstandene Tatsache (nova causa superveniens) kommt nicht "hervor", sondern ist erst nachträglich entstanden und kann daher nicht zu einer Wiederaufnahme führen. Tatsachen sind…

UFSS RV/0583-S/07Wiederaufnahme nur aufgrund eines Beweismittels, das bei Abschluss des Verfahrens schon existierte.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2008

…Beweismittel gestützt werden, die beim Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde (so genannte novae causae repertae). Erst nach der Bescheiderlassung zustande gekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. VwGH 21…