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UFSW RV/1254-W/02Wiederaufnahme gem. § 303
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2003

…es müssen also novae causae repertae, das sind Tatsachen oder Beweismittel, die im Verfahren zwar bereits existent waren, jedoch nicht berücksichtigt worden sind, vorliegen. Erst nach der Bescheiderlassung entstandene Tatsachen (novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel sind keine tauglichen Wiederaufnahmegründe. Neu hervorgekommen bedeutet…

UFSW RV/0429-W/06Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen, Unfallrente
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.07.2006

…welchem für diesen eine Steuerpflicht nicht mehr bestanden habe. Es sei auch ein Wiederaufnahmegrund überhaupt nicht gegeben, weil bestenfalls "nova producta" nicht jedoch "novae causae repertae" vorgelegen hätten. Somit erscheine der Bescheid über die Wiederaufnahme an sich schon rechtswidrig; aber selbst wenn dieser rechtmäßig wäre…

UFSK RV/0011-K/08Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2009

…wenn es sich um sogenannte novae causae repertae handelt, das heißt, um Tatsachen oder Beweismittel, die zur Zeit des nunmehr abgeschlossenen Verfahrens bereits existent waren aber im Verfahren nicht berücksichtigt worden sind. Die nach der Bescheiderlassung neu entstandenen Tatsachen (novae causae supervenientes) oder später zustande…

UFSS RV/0583-S/07Wiederaufnahme nur aufgrund eines Beweismittels, das bei Abschluss des Verfahrens schon existierte.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2008

…Beweismittel gestützt werden, die beim Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde (so genannte novae causae repertae). Erst nach der Bescheiderlassung zustande gekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. VwGH 21…

UFSS RV/0043-S/05Die Unkenntnis des Rechts stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2005

…oder Beweismittel, die beim Abschluss des Verfahrens bereits vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde, die im Verfahren daher nicht berücksichtigt worden sind (novae causae repertae) können zu einer Wiederaufnahme führen (VwGH v. 23.9.1997, 93/14/0065, VwGH v…

UFSS RV/0171-S/04Die Wiederaufnahme auf Antrag ist nicht geeignet, im Veranlagungsverfahren irrtümlich nicht geltend gemachte Werbungskosten nachträglich geltend zu machen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2005

…oder Beweismittel, die beim Abschluss des Verfahrens bereits vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde, die im Verfahren daher nicht berücksichtigt worden sind (novae causae repertae) können zu einer Wiederaufnahme führen (VwGH v. 23.9.1997, 93/14/0065, VwGH v…

UFSG RV/0507-G/04Frage des Vorliegens eines Wiederaufnahmsgrundes gemäß § 303 Abs 1 lit b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2005

…vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde (so genannte novae causae repertae). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens (so zB VwGH vom 31. Jänner…

UFSG RV/0014-G/02Keine Wiederaufnahme nach § 303 Abs.1 lit.b BAO wegen groben Verschuldens und mangels anderslautenden Bescheidspruches; Fristenlauf nach § 303 Abs.2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2003

…Folgejahre" ausdrücklich zurückgenommen. Im gegenständlichen Verfahren war daher nur mehr über den Wiederaufnahmeantrag betreffend das Veranlagungsverfahren 1994 abzusprechen. § 303 Abs. 1 lit. b BAO setzt sogenannte "novae causae repertae" voraus, d.h. Umstände, die bereits vor dem oa. maßgeblichen Zeitpunkt existierten, jedoch erst danach hervorgekommen…

UFSW RV/3115-W/02Antrag auf Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2003

…im Verfahren daher nicht berücksichtigt worden sind (novae causae repertae) können zu einer Wiederaufnahme führen (VwGH v. 23.9.1997, 93/14/0065, VwGH v. 20.11.1997, 96/15/0221). Erst nach der Bescheiderlassung entstandene Tatsachen (novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel…

UFSL RV/1203-L/09Rechtskräftig abgeschlossene Verfahren bleiben auch dann rechtskräftig, wenn sich nachträglich ein Verlust in der verspätet eingereichten Bilanz ergibt (kein Wiederaufnahmegrund). Ein bescheidmäßig nicht festgestellter Verlust kann auch nicht die Basis für einen Verlustvortrag für spätere Jahre bilden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2010

…(nova reperta - VwGH 28.10.2009, 2008/15/0209). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustandegekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens. Seit BGBl I 2002/97(seit 26.06.2002) steht nur mehr grobes…

UFSW RV/2933-W/09Die bloße Übermittlung eines neuen Lohnzettels stellt keinen Wiederaufnahmegrund dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2009

…eine Wiederaufnahme des Verfahrens dargetan. Nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existente Tatsachen bzw. Beweismittel können Wiederaufnahmegründe darstellen. Hingegen bilden nach der Bescheiderlassung (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel keine geeignete Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. UFS 17.7.2006…

UFSW RV/0803-W/08Bloße Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels Wiederaufnahmegrund?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2008

…eine Wiederaufnahme des Verfahrens dargetan. Nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existente Tatsachen bzw. Beweismittel können Wiederaufnahmegründe darstellen. Hingegen bilden nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustandegekommene Beweismittel keine geeignete Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. UFS [Wien]…

UFSL RV/0742-L/091. Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens 2. Erheblichkeit des behaupteten Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2012Teil 2/2

…die im Erstverfahren bedeutsam hätten sein können, also einem im Spruch anders lautenden Bescheid hätten herbeiführen können, dann sei eben der Wiederaufnahmegrund der neuhervorgekommenen Tatsache ("nova causa reperta") gegeben. Hätte bei Kenntnis des gesamten Tatsachenbestandes, somit auch bei Kenntnis der nunmehr hervorgekommenen Tatsachen ein anders…

UFSW RV/1758-W/04Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen Berechtigung einer Abschreibung gemäß § 28 Abs. 4 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.12.2009

…Erstverfahrens bestanden hat, aber erst nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens bekannt geworden ist. Die Tatsache muss neu "hervorgekommen", somit eine "nova causa reperta" sein. Vor dem Hintergrund obiger Ausführungen hatte die Abgabenbehörde zweiter Instanz im vorliegenden Fall der Frage nachzugehen, ob die Tatsache , dass die…

UFSW RV/1553-W/04Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens Abzugsfähigkeit von Kreditzinsen und Gemeindeabgaben als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2009

…vor Abschluss des Erstverfahrens bestanden hat, aber erst nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens bekannt geworden ist. Die Tatsache muss neu "hervorgekommen", somit eine "nova causa reperta" sein. In Ansehung der Belegsammlung der Bw., welche explizit die Vereinnahmung von Mietentgelten P. in den Jahren 1998 und…

UFSW RV/0184-W/04Antrag auf Wiederaufnahme von Aussetzungsbescheiden gemäß § 281 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid01.03.2004

…bestanden haben, aber erst nach Abschluss dieses Verfahrens bekannt geworden sind; die Tatsache muss neu hervorkommen (nova causa reperta). Eine erst später entstandene Tatsache (nova causa superveniens) kommt nicht "hervor", sondern ist erst nachträglich entstanden und kann daher nicht zu einer Wiederaufnahme führen. Tatsachen sind…

UFSI RV/0401-I/09Fehlende Begründung eines Wiederaufnahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2012

…geführt hätten (VwGH 21.11.2007, 2006/13/0107). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existierende Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (Ritz, BAO4, § 303 Tz 13). Die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens steht gemäß…

UFSW RV/3444-W/08Wiederaufnahmeantrag betreffend ESt nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist, weil Grundlagenbescheid nicht rechtswirksam erlassen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta) - kommen als tauglicher Wiederaufnahmegrund im Sinne des Neuerungstatbestandes in Betracht. Erst nach Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder Beweismittel (nova producta) sind daher keine tauglichen Wiederaufnahmegründe. Die Entscheidung eines Gerichtes oder…

UFSW RV/1449-W/10Mantelkauf, Umsatzsteuerberichtigung bei Umlaufvermögen, Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.11.2013Teil 2/2

…des Strafreferenten abgehaltenen Besprechung die volle Verantwortung. Insoweit liegt auch hier ein novum repertum vor. II.3. Begründungswortlaut: Wiederaufnahme- Begründungen müssen, sollen sie der Rechtskontrolle standhalten, hinsichtlich der Identifizierung der für die Aufrollung herangezogenen nova reperta nachvollziehbar sein, was seitens der Abgabenbehörden regelmäßig durch klaren…

UFSG RV/0458-G/121. Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme wegen Verspätung 2. (Vermeintlich) unrichtige Einstufung von Einkünften allein kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2012

…der diese Einkünfte resultieren, begehrt, so ist dies im Wege der Wiederaufnahme nicht möglich. -- Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existente Tatsachen oder Beweismittel, die erst später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (Ritz, aaO, § 303 Tz 13…