Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Herrn Bw., vom 8. September 2005, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 2. September 2005, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 und die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004, entschieden: Die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 wird als…
…er sei der Meinung, dass diese den Rechtsvorschriften der 6. EG-Richtlinie widerspreche. Bei Privatnutzung (die hier allerdings nicht anwendbar sei) sei "der laufende Privataufwand" umsatzsteuerpflichtig. Zum Verfahrensrecht führte der steuerliche Vertreter aus, er ergänze seinen Antrag in der Berufung, indem er gemäß § 282 BAO…
…die außerhalb der Erwerbstätigkeit liegen. Anders jedoch als nach der von der Abgabenbehörde erster Instanz vertretenen Rechtsabsicht ist damit aber nicht von vornherein das Schicksal der durch die doppelte Haushaltsführung begründeten Aufwendungen als nicht abzugsfähiger Privataufwand besiegelt. Denn wie das Höchstgericht in ständiger Rechtsprechung (E…
…X-Psychotherapie darstellen bzw. ob ihnen allenfalls Werbungskosteneigenschaft im Rahmen ihrer nichtselbständigen Einkünfte als Architektin zukommt (Rechtsansicht der Bw) oder ob es sich um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 Abs 1 Z.2 lit.a Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) handelt (Standpunkt des FA…
…nicht betrieblich verbucht werde. Der Mietaufwand werde als nichtabzugsfähige Betriebsausgabe behandelt und als Privatentnahme gebucht. In der Folge erließ das Finanzamt endgültige Nichtfeststellungs- und Nichtfestsetzungsbescheide gemäß § 200 (2) BAO für die Jahre 2002-2007. Dies mit nachstehender Begründung: "Gegenüber dem Finanzamt wurde eine Vermietung an…
…Die PKW werden auch für private Fahrten des Unternehmers herangezogen. Fahrtenbücher oder sonstige Aufzeichnungen über das Ausmaß der privaten Nutzung liegen nicht vor. Die nichtabzugsfähigen Aufwendungen für die private Nutzung des VW Polo bzw. des VW Touran werden mit 40 % angesetzt. | | 2002 (€…
…Bw. in der gegenständlichen Berufungsentscheidung sogar nur von einer Gesamtverkürzung von € 5.313,33 auszugehen war. Des Weiteren wurden unter Textziffer 23 des Betriebsprüfungsberichtes ziffernmäßig genau genannte Aufwendungen für Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen als nichtabzugsfähige Aufwendungen gemäß § 20 EStG vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen und diese…
…Schuhe, Spirituosen, Hundezubehör, einen Brautstrauß, eine Babywiege und für einen Casinobesuch umfassten und somit geradezu Schulbeispiele für nichtabzugsfähige Aufwendungen darstellen. Lebensmittel: Gemäß § 184 Abs 3 BAO hat die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach…
…2001 und 2002 gemäß § 20 EStG nichtabzugsfähige Privataufwendungen in Höhe von S 2.072,73 (Telekabel) für 1999, S 2.434,88 (Telekabel) und S 7.224,20 (Gartengestaltung) für 2001 sowie in Höhe von € 115,78 (Telekabel) für 2002 zu Unrecht geltend gemacht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des L, vertreten durch StB, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2000 bis 2004 entschieden: Die Berufungen betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2002, 2003 und 2004, sowie betreffend Umsatzsteuer 2000, 2001, 2002…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W F, PLZ L, Adr, vom 29. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Amtsdirektorin Eva Hoffmann, vom 18. September 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 18…
Die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung kann auch darin begründet sein, dass der Steuerpflichtige jederzeit mit der Abberufung von seiner Arbeitsstelle rechnen musste. Es reicht aber nicht schon die abstrakte Möglichkeit, von der Arbeitsstelle abberufen zu werden, aus, um die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XY, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem am Ende der folgenden Entscheidungsgründe als Beilage…
Die Gemeinde Kittsee wird, wie Sie zutreffend ausführen, in § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993, i. d. F. BGBl. Nr. 616/1995, BGBl. II Nr. 307/1997, BGBl. II…
…20 Abs. 1 Z 2 weiter. Darüber hinaus erweitert das Gesetz den Kreis der nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit a nichtabzugsfähigen Aufwendungen noch dadurch, dass es den Abzug auch dann nicht zulässt, wenn eine Ausgabe dem Beruf oder der Tätigkeit förderlich ist. Die…
…um eine berufsspezifische Fortbildung handeln. Lassen sich die Aufwendungen, die ausschließlich auf die berufliche Sphäre entfallen, nicht einwandfrei von den Aufwendungen für die private Lebensführung trennen, dann gehört der Gesamtbetrag derartiger Aufwendungen zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. April 1985, Zl…
…des Sportvereines dargestellt hätten, so hätte dieses keine absetzbare Fachliteratur dargestellt. 3.3.7) Diese Bücher sind von allgemeinem Interesse bzw für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsstand bestimmt, weshalb nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung vorliegen (vgl Doralt, EStG4, § 20 Tz 163…
…wird, sondern ob die selbst beschaffte Fachliteratur beruflich verwendet wird oder nicht. Aus den Titeln der Druckwerke allein kann nicht geschlossen werden, ob es sich um Fachliteratur oder um nichtabzugsfähige allgemeinbildende Werke handelt. Unabhängig davon, ob es sich um Werke der klassischen Literatur, um Belletristik…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 27. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 25. April 2007 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. Dezember 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt…