…und Käufe sowie Verkäufe von Wertpapieren in größeren Umfang als erforderlich durchzuführen. Das Argument des Finanzamtes, dass die geltend gemachten Aufwendungen gemäß § 20 Abs. 2 EStG 1988 nichtabzugsfähig sind, sei nicht nachvollziehbar. Die genannte Bestimmung "greife" nur dann, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht steuerpflichtig sind…
…zu den Berufungspunkten wurden im Erstbescheid Fahrtkosten für eine Fortbildung in der Arbeitsstätte(Volksschule T.) als Werbungskosten gewährt. Diese seien jedoch laut Begründung in der BVE nicht abzugsfähig, da sie durch den Verkehrsabsetzbetrag und die Pendlerpauschale abgegolten seien. Weiters wurden in der BVE nur jene…
…um Kurse, die der Persönlichkeitsentwicklung dienen. Dabei handelt es sich um Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind. Diese sind nach Lehre und Judikatur grundsätzlich den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung zuzuordnen und demnach vom Abzug ausgeschlossen (siehe Jakom, 5. Auflage, § 16…
…2011 durchgeführten Betriebsprüfung (BP) wurde in Punkt 5 des Besprechungsprogrammes vom 15. Februar 2011 folgendes festgehalten: a. Nicht abzugsfähige Vorsteuer: Die als Aufwand verbuchte nichtabzugsfähige Vorsteuer wurde als Vorleistung berücksichtigt. b. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 1 Abs 1 Z 2 Energieabgabenvergütungsgesetz (EAVG) sind als Vorleistungen Umsätze…
…X-Psychotherapie darstellen bzw. ob ihnen allenfalls Werbungskosteneigenschaft im Rahmen ihrer nichtselbständigen Einkünfte als Architektin zukommt (Rechtsansicht der Bw) oder ob es sich um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 Abs 1 Z.2 lit.a Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) handelt (Standpunkt des FA…
Damit sind die geltend gemachten Aufwendungen aber umso mehr den Kosten der privaten Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z.2 lit.a EStG zuzuordnen. Die abstrakte Gefahr, aufgrund drohender Gesundheitsprobleme möglicherweise künftig die Beschäftigung zu verlieren oder den Beruf aufgeben zu müssen (eine…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für 2000 und 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen…
üblichkeit der gegenständlichen Entgeltsvereinbarung, da der ggstl. Vertrag unter Fremden eben so nicht abgeschlossen worden wäre . Darüber hinaus ergibt sich aus der Vereinbarung, dass der GmbH (nahezu) kein Unternehmerrisiko aufgrund der Auffüllungverpflichtung der Geschäftsführer verbleibt und die Geschäftsführer (der Vertrag des zweiten Geschäftsführers [GF] ist…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw.., vertreten durch Huber & Schwarz GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für 2000 und 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen…
Damit wird aber Unternehmensrisiko der Gesellschaft auf den Geschäftsführer verlagert, und eine in dieser Form getroffene Vereinbarung lässt sich schlüssig nur damit erklären, dass der Geschäftsführer gleichzeitig 50%iger Gesellschafter der Gesellschaft ist. Ein fremder Geschäftsführer würde diese "Risikoabwälzung" von der Gesellschaft auf den Geschäftsführer…
…den Beruf veranlasst zu sehen. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit a EStG 1988 sind Aufwendungen für die Lebensführung ausdrücklich auch dann nicht abzugsfähig, wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Die Aussage des Bw., dass ihm die Reisen…
…Zypern und somit jenes Unternehmen, dessen Wirtschaftsauskunftsdaten zur Feststellung der Nichtabzugsfähigkeit der Provisionszahlung führten. Hinsichtlich der Begründung wird auf die ausführliche Darstellung in Tz 15 BP-Bericht verwiesen. | V) | Anträge | a) | auf Einvernahme von Herrn M. (Adresse öt- Rechnung in Zypern…
Ihren diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen ist die Betriebsprüfung keinesfalls mit einer Beauftragung des Kreditschutzverbandes nachgekommen. Bei diesem handelt es sich nämlich nur um einen Verein, der nicht über die gleichen Erhebungsmöglichkeiten wie eine Behörde verfügt. Zur Qualität von dessen Tätigkeit ist am Rande festzuhalten, dass sein…
…2 lit. d des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sind Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung nicht abzugsfähig. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, so…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. DrS, 1190 Wien, KGasse, vertreten durch Mag. Margarete Weber, Steuerberater, 1130 Wien, Heimscholleg 14, vom 22. November 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk vom 10. November 2005 betreffend…
… 16 und die dort angeführten hg Erkenntnisse zu Fernseh-, Film-, Radio- und Videogeräten). Dafür aufgewendete Beträge sind nur dann nicht als nichtabzugsfähige Ausgaben der privaten Lebensführung zuzurechnen, wenn feststeht, dass das Gerät ausschließlich oder so gut wie ausschließlich betrieblich genutzt wird (beispielsweise das Fernsehgerät in…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Prof. Bw, vom 3. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 10. Februar 2004 betreffend Einkommensteuer 2002 nach der am 22. März 2005 in 6021 Innsbruck, Innrain 32, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird…
…als beruflichen Betätigungen verwendet wird. Übersteigt das außerberufliche Programm bei Studienreisen und Fachkongressen den zeitlichen Rahmen, liegt also ein Mischprogramm vor, dann sind die gesamten Aufwendungen (Aufenthaltskosten, Fahrtspesen) nicht abzugsfähig (siehe Doralt, EStG2, § 4 Tz 367). Für Geschäftsreisen gelten die gleichen Grundsätze wie für Studienreisen. …
…mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen, hingegen nicht. Aus den Erläuterungen (1766 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des NR XX. GP) ergeben sich keine sachlichen Rechtfertigungsgründe: "Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen (Diplom- und Doktoratsstudium), und zwar auch dann…
…wurde ausgeführt, dass sich die Kursinhalte des "Salzburger Fitness-Workshops" vollinhaltlich mit den Lehrinhalten der Bw bei ihren Lehrveranstaltungen an der Schule decken würden. Die Behörde habe die Nichtabzugsfähigkeit dieser Aufwendung nicht begründet. Die Aberkennung von Fortbildungskosten könne nicht in allen Fällen verneint werden, die…