…über die AfA abschreibbar ist oder ob sie vom Firmenwert zu unterscheiden ist und ein eigenes (nicht abnutzbares) Wirtschaftsgut darstellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen…
…die in Tz 19 des Betriebsprüfungsberichts dokumentierte Feststellung, in welchem die Betriebsprüfung die Konzession als nicht abschreibbares Anlagevermögen erachtete und deren Wert mit öS 7.904.820,- ermittelte (s.u.). Am 24.2.1999 übermittelte die Bw. die Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften 1997 und…
…in der Ordination des Steuerpflichtigen eine Serie von 8 Graphiken des Künstlers J.D.. Diese sind mit den Anschaffungskosten (iHv brutto 24.640,00 für die gesamte Serie) zu aktivieren. Da es sich bei diesen Kunstwerken um nicht abnutzbares Anlagevermögen handelt, ist eine Abschreibung gem…
…ein eigenes, immaterielles Wirtschaftsgut darstellt oder als Teil des Firmenwertes anzusehen ist. Gem. § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern, die bereits…
…von Kanzleikosten und Mitarbeiterhonoraren. Da der Übergeber Dr. G als nach außen hin tätiger Gesellschafter der kaufenden Personengesellschaft tätig wurde und Maßnahmen gesetzt wurden, dass das Vertrauensverhältnis der Klienten gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. …
…Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt. Gemäß § 6 Z 1 EStG 1988 ist abnutzbares Anlagevermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§ 7 und 8 leg.cit., anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Nicht abnutzbares Anlagevermögen und…
…Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt (§ 6 Abs. 1 Z 1 EstG 1988). Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern, die bereits…
…Lasten der Bw kann daher hinsichtlich der Tankstellenanlagen nicht ausgegangen werden. Die Anlagen stellen sich für die Bw daher als nicht abnutzbares Anlagevermögen dar. Wiewohl somit die gesamten Anlagen sich im Eigentum der Pächterin befinden und der Grund und Boden, auf dem sich diese befinden…
…seien Verbindlichkeiten, wie das Finanzamt schreibe, nicht eigenständige Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, sondern gemäß § 6 Abs. 3 EStG 1988 zu bewerten wie nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen, dh. sie seien mit den Anschaffungskosten anzusetzen, und wenn der Teilwert niedriger sei, so könne dieser angesetzt werden. Damit…
…seien und damit ihre klare Zuordnung zum Anlagevermögen. Indem die Behörde erster Instanz mit dem bloßen Argument, ein Investitionszuwachs sei deshalb zu versagen, weil Wirtschaftsgüter als prämienbegünstigt berücksichtigt wurden, die innerhalb eines Jahres wieder verkauft worden seien - somit nicht abnutzbares Anlagevermögen darstellten - belaste sie den…
…Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Gemäß § 6 Abs. 2 lit.a EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Gemäß § 6 Z 1 EStG 1988 ist…
…abnutzbares Anlagevermögen), die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichmäßig verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzusetzen. Voraussetzung dafür, die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes im Wege der Absetzung für Abnutzung als Werbungskosten absetzen zu können, ist dessen Abnutzbarkeit. Nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung stellt ein Rentenstammrecht jedoch ein nicht abnutzbares…
…Fuß fassen können. Daher ist eine krasse Fehleinschätzung des ausländischen wirtschaftlichen Engagements durch die Gründung der Tochtergesellschaft in den Streitjahren auszuschließen. Gemäß § 6 Z 2 EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann…
…nicht abnutzbares Wirtschaftsgut darstellen. § 6 Z 1 EStG 1988 normiert u.a.: Abnutzbares Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§7 und 8, anzusetzen. Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden gilt der Firmenwert als abnutzbares Anlagevermögen…
…eines bestimmten Holzvorrates aus der gesamten, bekannten Menge sei analog zum Abbau eines Erzvorrates zu behandeln. Daher sei der Holzvorrat gleich abnutzbar wie der Erzvorrat - entsprechend dem Substanzverbrauch. Über die Berufung wurde erwogen: Stehendes Holz ist nicht abnutzbares Anlagevermögen (VwGH 18.1.1963, 1520/62…
…die innerhalb eines Jahres wieder verkauft worden seien - somit nicht abnutzbares Anlagevermögen darstellten - den Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belaste. b) VwGH 20.4.2006,2005/15/0156 Erst im Erkenntnis 2005/16/0156 vom 20.04.2006 - also fast eineinhalb Jahre nach Auslaufen der Bestimmung…
…sein wird." Über die Berufung wurde erwogen: 1. Körperschaftsteuer 2008 Gemäß § 6 Z 2 lit a EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Forderungen sind mit den Anschaffungskosten zu…
…Top 1 dem Umlaufvermögen zuzuordnen, als welches diese auch in der Bilanz erfasst wurde. § 6 Abs. 2 lit a EStG 1988 lautet: Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern…
…niedrigeren Kurswert abgeschrieben worden. Diese Vorgangsweise sei aus mehreren Gründen steuerlich nicht anzuerkennen: Gemäß § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 sei nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Für den Fall, dass der Teilwert niedriger sei, so könne dieser angesetzt…
…so kann dieser angesetzt werden. Gemäß § 6 Abs. 2 lit. a EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Gemäß § 6 Z 1 EStG 1988 ist der Teilwert der Betrag…