…alle brauchbaren Dinge, welche die Erde auf ihrer Oberfläche hervorbringt" (vgl. § 295 ABGB). Solche Wirtschaftsgüter bleiben nichtabnutzbares Anlagevermögen, solange sie mit dem Grund und Boden fest verbunden sind. Soweit diese Wirtschaftsgüter land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen (zB stehendes Holz, Bäume einer Obstplantage), sind sie auch…
…ihrem" Anteilsinhaber ein Fruchtgenussrecht an den eigenen Anteilen, ist eine steuerwirksame Abschreibung dieses Fruchtgenussrechtes unzulässig (VwGH 25.1.2000, 2000/15/0172). Rz 612b: Unbefristet eingeräumte Leitungsrechte stellen nicht abnutzbares Anlagevermögen dar (zB für Stromleitung), es sei denn, die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Leitungsrechtes ist durch…
… 14 Abs. 5 EStG 1988). Bei den zur Deckung der Abfertigungsrückstellung (steuerfreien Betrages) angeschafften Wertpapieren handelt es sich um (nichtabnutzbares) Anlagevermögen, dessen Anschaffungskosten auch beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner nicht nach Maßgabe der Verausgabung als Aufwand abgesetzt werden können, sondern zu aktivieren sind (VwGH 15.9…
…5039a und 5009 der Einkommensteuerrichtlinien wider. Im Übrigen sei das Wassernutzungsrecht auch im Rahmen einer Betriebsprüfung bei der W-GmbH als nichtabnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens beurteilt worden. Hierauf brachte der Amtsvertreter der belangten Behörde vor, dass aus der bloßen Aktivierungspflicht des Berechtigten nicht abgeleitet werden…
…UmgrStR 2002 Rz 952 und 952a. Rz 2575: Eine Änderung der Schätzung der Nutzungsdauer (vgl. Rz 3119 f) führt zu keiner steuerwirksamen Zuschreibung. Rz 2576: Wird bei abnutzbarem Anlagevermögen zugeschrieben, ist der erhöhte Buchwert auf die Restnutzungsdauer zu verteilen. 6.18.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich …
…über die AfA abschreibbar ist oder ob sie vom Firmenwert zu unterscheiden ist und ein eigenes (nicht abnutzbares) Wirtschaftsgut darstellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen…
…Ansicht des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs um ein erworbenes Recht das ein nichtabnutzbares Wirtschaftsgut darstellt. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind auch von einem § 4 (3) Rechner zu aktivieren. Durch die betriebliche Verwendung, die sich bei Anlagevermögen über einen mehrjährigen Zeitraum erstreckt…
…die in Tz 19 des Betriebsprüfungsberichts dokumentierte Feststellung, in welchem die Betriebsprüfung die Konzession als nicht abschreibbares Anlagevermögen erachtete und deren Wert mit öS 7.904.820,- ermittelte (s.u.). Am 24.2.1999 übermittelte die Bw. die Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften 1997 und…
…in der Ordination des Steuerpflichtigen eine Serie von 8 Graphiken des Künstlers J.D.. Diese sind mit den Anschaffungskosten (iHv brutto 24.640,00 für die gesamte Serie) zu aktivieren. Da es sich bei diesen Kunstwerken um nicht abnutzbares Anlagevermögen handelt, ist eine Abschreibung gem…
…ein eigenes, immaterielles Wirtschaftsgut darstellt oder als Teil des Firmenwertes anzusehen ist. Gem. § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 sind nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern, die bereits…
…von Kanzleikosten und Mitarbeiterhonoraren. Da der Übergeber Dr. G als nach außen hin tätiger Gesellschafter der kaufenden Personengesellschaft tätig wurde und Maßnahmen gesetzt wurden, dass das Vertrauensverhältnis der Klienten gewahrt bleibt ist der Firmenwert als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut zu betrachten, wobei keine Bedenken bestehen gem. …
…Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt. Gemäß § 6 Z 1 EStG 1988 ist abnutzbares Anlagevermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den §§ 7 und 8 leg.cit., anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Nicht abnutzbares Anlagevermögen und…
…Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt (§ 6 Abs. 1 Z 1 EstG 1988). Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Bei Wirtschaftsgütern, die bereits…
5.5.10 Aufforstungskosten 5.5.10.1 Allgemeines Rz 1407: Stehendes Holz stellt nicht abnutzbares Anlagevermögen dar. Nach der Grundregel des § 6 Z 2 lit. a EStG 1988 wäre die Bewertung nach oben mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten beschränkt. § 6 Z 2 lit. b…
…Lasten der Bw kann daher hinsichtlich der Tankstellenanlagen nicht ausgegangen werden. Die Anlagen stellen sich für die Bw daher als nicht abnutzbares Anlagevermögen dar. Wiewohl somit die gesamten Anlagen sich im Eigentum der Pächterin befinden und der Grund und Boden, auf dem sich diese befinden…
…Herstellungskosten bzw. dem ursprünglichen Einlagewert des jeweiligen Wirtschaftsguts begrenzt. Dieser Grundsatz ist bei der Bewertung des nicht abnutzbaren Anlagevermögens und des Umlaufvermögens zu beachten. Bei der Bewertung von Verbindlichkeiten gilt dieser Grundsatz sinngemäß. Rz 2145: Die Aufwertung ist nur in jenem Jahr zulässig, in dem…
…Satz EStG 1988 gilt der nach dem 31. Dezember 1988 entgeltlich erworbene Firmenwert bei "Land- und Forstwirten" und bei "Gewerbetreibenden" immer als abnutzbares Anlagevermögen. Firmenwerte, die vor dem 1. Jänner 1989 erworben und als nicht abnutzbares Anlagevermögen behandelt wurden, bleiben weiterhin nicht abnutzbar. Zur Teilwertabschreibung…
…seien Verbindlichkeiten, wie das Finanzamt schreibe, nicht eigenständige Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, sondern gemäß § 6 Abs. 3 EStG 1988 zu bewerten wie nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen, dh. sie seien mit den Anschaffungskosten anzusetzen, und wenn der Teilwert niedriger sei, so könne dieser angesetzt werden. Damit…
…seien und damit ihre klare Zuordnung zum Anlagevermögen. Indem die Behörde erster Instanz mit dem bloßen Argument, ein Investitionszuwachs sei deshalb zu versagen, weil Wirtschaftsgüter als prämienbegünstigt berücksichtigt wurden, die innerhalb eines Jahres wieder verkauft worden seien - somit nicht abnutzbares Anlagevermögen darstellten - belaste sie den…
…um sie mit dem niedrigeren Zeitwert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist (vgl. § 207 UGB). Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Eine pauschale Wertberichtigung für Forderungen ist nicht zulässig…