…würde. Denn die Vermietergemeinschaft (GuF ) ist wiederum nicht als Leistungsempfänger der vom Aufragnehmer zu erbringen Leistungen angeführt, sondern die im Punkt VII angeführten Personen. Ein Eingehen darauf, welche Person bzw. welche Personen dieses nicht fertig gestellte Gebäude (Baueinstellung November 2002) nun tatsächlich unternehmerisch nutzen werden…
…Erteilung von Turnunterricht stellt demnach eine hoheitliche Tätigkeit dar, zu der die Bw. kraft gesetzlicher Anordnung verpflichtet ist. Diese Zurverfügungstellung an die Schulgemeinden ("Hauptschulgemeinde K.", "Schulgemeinde Poly") wird auch nicht dadurch zu einer unternehmerischen Tätigkeit, dass den gemäß §§ 5 iVm 44 NÖ Pflichtschulgesetz 1962 zu…
…versende, und kein Anwendungsfall der Z.3 leg.cit. (Lieferung für nicht unternehmerische Zwecke/Touristenexport) vorliege. Über jede Ausfuhrlieferung, für die Steuerfreiheit in Anspruch genommen werde, habe ein Ausfuhrnachweis zu erfolgen. Im Fall der Abholung durch den Leistungsempfänger habe dieser Nachweis gemäß § 7 Abs. 6…
…im Jahr 1993 erfolgte, samt den für ein ruhendes Unternehmen typischen Personalstand der A-OEG im Streitjahr. Dem Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wonach es nicht die Aufgabe des Leistungsempfängers sein könne, das Bestehen einer Steuernummer des Leistenden zu überprüfen, war das Erkenntnis des…
…klar hervorgeht - nicht als reine Beteiligungsholding errichtet worden. Die Bw. hat im Jahr 2000 mit der Erbringung von vertraglich vereinbarten Beratungsleistungen an Beteiligungsgesellschaften begonnen. Ab diesem Zeitpunkt wurde der Vorsteuerabzug vom Finanzamt anerkannt. Die Erbringung von Beratungsleistungen an Beteiligungsgesellschaften ist eine unternehmerische Tätigkeit i.S…
…nicht gefolgt werden. Im Falle der Bestellung eines Investitionsgutes durch eine Ehegattengemeinschaft, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitze und selbst keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübe, seien die Miteigentümer, die diese Gemeinschaft bildeten, als Leistungsempfänger anzusehen. Wenn einer der die Gemeinschaft bildenden Ehegatten den Gegenstand ausschließlich für unternehmerische…
…1 Z 3 UStG 1994 auch dann vor, wenn in den Fällen der Z 2 der Gegenstand der Lieferung nicht für unternehmerische Zwecke erworben wird und durch den Abnehmer im persönlichen Reisegepäck ausgeführt wird, sofern a) der Abnehmer keinen Wohnsitz (Sitz) oder gewöhnlichen Aufenthalt im…
…Gruppe, Diskussion Expansions-/Investitionspotential, Markterschließung", können im vorliegenden Kontext nicht als unternehmerische Tätigkeiten der Bw. gewertet werden. Insgesamt kann daher eine von der Bw. mit Verweis auf das Urteil des EuGH vom 20.6.1991, Rs C-60/90 angesprochene Vergleichbarkeit mit einer Holdinggesellschaft, welche…
…Gruppe, Diskussion Expansions-/Investitionspotential, Markterschließung", können im vorliegenden Kontext nicht als unternehmerische Tätigkeiten der Bw. gewertet werden. Insgesamt kann daher eine von der Bw. mit Verweis auf das Urteil des EuGH vom 20.6.1991, Rs C-60/90 angesprochene Vergleichbarkeit mit einer Holdinggesellschaft, welche…
…Eine Nutzungsvereinbarung liegt nicht vor. Die Gattin duldet die Bauführung ebenso wie die anschließende unternehmerische Nutzung: Leistungsempfänger ist der Mann, zu einer Lieferung an die Frau kommt es allenfalls mit Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit." Diese Beurteilung steht nicht in Widerspruch zu den zivilrechtlichen Vorschriften. Gem…
…der Bw. hinsichtlich des Schwimmbades entfaltete Tätigkeit stellt sich nach all dem mangels gegebenen Entgeltes nicht als unternehmerische dar. Als Folge dessen sind zum einen auch die von der Bw. vereinnahmten (erhöhten) Ortstaxen nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen, zum anderen bleibt der Bw. im Zusammenhang…
…die Höhe seiner Einnahmen zu gestalten; die gewählte Abrechnung nimmt nicht auf unternehmerische Leistungen des Bw. oder einen bestimmten persönlich geschuldeten Erfolg Bezug. Abschließend sei bemerkt, dass für das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit des Bw. die im Streitzeitraum aufrechte Anzeige des Nichtbetriebes der Gewerbeberechtigung des…
…als auch der Berufungswerberin zuzuordnen sind und andererseits ein konkreter Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit der Berufungswerberin nicht erkennbar ist. Die Rechnung lässt somit klar jenen erforderlichen Grad der Genauigkeit vermissen, der es ermöglicht festzustellen, wer genau der tatsächliche Leistungsempfänger war. Es ist nicht ersichtlich…
…gehe daher davon aus, dass eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit nicht entfaltet worden und demnach die vom Finanzamt vorgenommene Festsetzung von Umsatzsteuern zu Unrecht erfolgt sei. Des Weiteren wäre die vom Finanzamt durchgeführte Besteuerung in jedem Fall eine unbillige Härtemaßnahme und auch im Hinblick auf eine…
…nur unternehmerisch zu nutzendes Wirtschaftsgut. Niemand würde um Millionenbeträge 70.000 m³ Schotter für private Zwecke kaufen. Somit sei nachgewiesen, dass der Erwerb dieses Rechts ausschließlich zu einer späteren Verwertung des erworbenen Schotters an Dritte erfolgt sei. Auch der Umstand, dass der Bw nicht sofort…
…ein tatsächlicher Vorgang. Der Übergang muss sich tatsächlich vollziehen, er kann nicht nur abstrakt vereinbart werden. Dem Leistungsempfänger muss tatsächlich Substanz, Wert und Ertrag zugewendet werden. Konsequent zu Ende gedacht müsste bei tatsächlich erfolgter Entnahme des Schotters durch den Bw unterstellt werden, dass mehrere Verpflichtungsgeschäfte…
…die nicht im Zusammenhang mit der Anschaffung, Errichtung oder Erhaltung von Gebäuden stehen, nur dann als für das Unternehmen ausgeführt, wenn sie zu mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen. c) Der Unternehmer kann Lieferungen oder sonstige Leistungen sowie Einfuhren nur insoweit als für das Unternehmen ausgeführt…
…Leistungsempfänger aufgewendete Beträge oder von auch zB von dritter Seite erhaltene Beträge. Konkret: Es liegen zwei leistende Vertragspartner vor. Der Bw leistet die Lieferung der Bücher, der Autor leistet das Entgelt. Ein einseitiges Vertragsverhältnis wie es der Bw zu den Mindestabnahmelieferungen annimmt, besteht hingegen nicht…
…muss im Zeitpunkt der Tätigkeit entschieden werden. Besteht in diesem Zeitpunkt noch nicht die Absicht der Verwertung dieser Tätigkeit durch Leistungen, ist eine unternehmerische Tätigkeit nicht gegeben; sie wird auch nicht rückwirkend damit begründet, dass die Tätigkeit später in entgeltliche Leistungen mündet. Nach der mit…
…12 Abs. 3 UStG 1994 ein Vorsteuerabzug nicht zustehe. Außerdem sei in einer Vorhaltsbeantwortung vom 27. Oktober 1998 von der Bw. mitgeteilt worden, dass die unternehmerische Tätigkeit (Vermietung und Verpachtung) erst seit März 1998 ausgeübt werde. In der dagegen erhobenen Berufung vom 7. Juni 2000…