…des Finanzamtes FA ohne Ausfertigungsdatum über die Zurückweisung des Vorlageantrages (§ 276 BAO) betreffend die Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Vorlageantrag wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Die Berufungswerberin bezieht in…
…Rekurs statt Vorlageantrag), inhaltlich aber zweifelsfrei dargelegt, dass sie ein Rechtsmittel gegen die Berufungsvorentscheidung vom 29. Juni 2010 erheben wollte. Die Berufungsvorentscheidung wurde am 2. Juli 2010 zugestellt, damit ist ein am 23. Juli 2010 eingebrachter Vorlageantrag fristgerecht. Hinsichtlich eines Vorlageantrages gelten nicht die Begründungserfordernisse…
…Jahr 1999 entschieden: Der Vorlageantrag wird gemäß § 273 Abs. 1 iVm. § 276 Abs. 4 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Begründung Es wird von folgendem Sachverhalt ausgegangen: Die von der Berufungswerberin (Bw.) fristgerecht eingebrachte Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid …
…Steuerpflichtigen, seine Ansprüche innerhalb der Verjährung geltend zu machen. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 17. November 2008 den Antrag auf Wiederaufnahme zurück und führte begründend aus, dass die Eingabe nicht fristgerecht eingebracht worden sei. Mit Ablauf von fünf Jahren trete gemäß § 207 Abs. 2…
…nach § 273 Abs. 1 BAO eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Im gegenständlichen Berufungsfall wurde die Zustellung des Rückforderungsbescheides vom 30. Mai 2000 an die richtig bezeichnete Wohnadresse der Bw. mit Zustellnachweis vorgenommen…
…Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt werden (Vorlageantrag). Die Abgabenbehörde hat gemäß § 276 Abs. 4 iVm 273 BAO einen Vorlageantrag durch Bescheid zurückzuweisen, wenn er nicht fristgerecht eingebracht wurde. Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen…
…zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. § 276 Abs. 1 BAO lautet: Ist die Berufung weder zurückzuweisen (§ 273) noch als zurückgenommen (§ 85 Abs…
…die Hemmung nicht dazu führen, dass die Berufungsfrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt wurde, abläuft. § 273 Abs. 1 BAO: Abgabenbehörde hat eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde…
…oder eingebracht worden. Da der verfahrensgegenständliche Vorlageantrag erst am 25.4.2007 bei der Abgabenbehörde I. Instanz eingebracht worden ist, war er im Sinne des § 276 Abs.2 und 4 BAO gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO zurückzuweisen, weil er nicht fristgerecht eingebracht worden…
…durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Berufungsfrist beträgt gemäß § 245 Abs. 1 BAO einen Monat. Wie aus den gesetzlichen Bestimmungen hervorgeht, beträgt die Berufungsfrist einen Monat und der Vorlageantrag ist innerhalb eines Monats ab Zustellung der Berufungsvorentscheidung einzubringen. Die Berechnung…
…Geschäftsführer aus Gründen der Personalunion auf die Auszahlung verzichtet habe, ein fremder Geschäftsführer hätte auf seiner Forderung bestanden und diese auch gerichtlich durchgesetzt. In dem dagegen fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag wird den Ausführungen des Finanzamtes entgegengehalten, dass erst durch die Rangrücktrittserklärung des geschäftsführenden Gesellschafters eine Insolvenz…
…November 2003 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz entschieden: Der Antrag (Vorlageantrag) wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. b iVm § 276 Abs. 4 der Bundesabgabenordnung (BAO) als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Einkommensteuererklärung des Berufungswerbers (in…
…einmonatigeRechtsmittelfrist in Gang gesetzt, sodass die Vorlagefrist am 22. Dezember 2010 endete. Der gegenständliche Vorlageantrag wurde dem Finanzamt am 14. Jänner 2011 persönlich überreicht und ist eindeutig verspätet, sodass der Vorlageantrag als nicht fristgerecht eingebracht und somit unzulässig zurückzuweisen ist. Wien, am 12. August 2013
…durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt werden (Vorlageantrag). Zur Einbringung eines solchen Antrages ist der Berufungswerber und ferner jeder befugt, dem gegenüber die Berufungsvorentscheidung wirkt. (3) Wird ein Vorlageantrag rechtzeitig eingebracht, so gilt ungeachtet des Umstandes, dass die Wirksamkeit der Berufungsvorentscheidung dadurch nicht berührt wird…
…nach den Bestimmungen des Familielastenausgleichsgesetzes von 8.725,00 € überschritten habe, und bereits deshalb keine stattgebende Entscheidung über ihre Berufung ergehen habe können. In der Eingabe an das Finanzamt, welche als fristgerecht eingebrachter Vorlageantrag der Bw. im Sinne des § 276 BAO zu werten ist…
…Ein fristgerecht eingebrachter Vorlageantrag sei nicht eingetroffen. Erst mit Telefax vom 18. Mai 1999 sei eine Ablichtung eines mit 24. März 1999 datierten Vorlageantrages an das Finanzamt übermittelt worden. Zum Beweis der rechtzeitigen Einbringung des Vorlageantrages sei lediglich ein Auszug aus dem Postbuch des steuerlichen…
…ihrer Begründung verwies die Abgabenbehörde erster Instanz neuerlich auf die Bestimmungen des § 3 FLAG, wodurch sich keine Anspruchsberechtigung auf Zuerkennung einer Familienbeihilfe ergeben würde. In der Eingabe vom 29.4.2008, welche sinngemäß als fristgerecht eingebrachter Vorlageantrag gem. § 276 Abs. 2 BAO zu werten war…
…mit Eingaben vom 19.1.2004 und 21.1.2004, beide persönlich beim Finanzamt eingebracht am 21.1.2004, Berufung erhoben. Zu dieser Berufung erging am 21.5.2004 ein Mängelbehebungsauftrag, dem nicht (fristgerecht) entsprochen wurde. Das Finanzamt sprach daher mit Bescheiden vom 25.6…
…dass die Abgabenbehörde über einen solchen Antrag nicht bescheidmäßig abzusprechen hat. Eine gegen einen dennoch erlassenen Bescheid erhobene Berufung bzw. ein gegen eine (auch wirksam) erlassene Berufungsvorentscheidung eingebrachter Vorlageantrag ist sohin als unzulässig zurückzuweisen. Dies ergibt sich nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates bereits aus dem…
…ein erster Säumniszuschlag in Höhe von € 1.179,54 festgesetzt, da die Umsatzsteuer 5-12/2009 in Höhe von € 58.976,94 nicht fristgerecht bis 15. Februar 2010 entrichtet worden ist. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 2. Juni 2010 wird vorgebracht…