…2003). Die Wiederaufnahme kann nur gegen einen das Verfahren abschließenden Bescheid begehrt werden, gegen den ein Rechtsmittel nicht oder nicht mehr zulässig ist (formell rechtskräftiger Bescheid). Richtet sich der Antrag auf Wiederaufnahme gegen einen noch nicht (formell) rechtskräftigen Bescheid oder gegen nicht existierende Bescheide, so…
…jedoch an A B und Mitgesellschafter und nicht an die die zuletzt beteiligten Gesellschafter gerichtet, was deren rechtliche Existenz als Feststellungsbescheide (siehe die oben dargelegten Gedanken) ausschließt. Die gegenständliche Berufung und der Vorlageantrag richten sich daher gegen nicht existierende Bescheide und ist die Berufung gemäß …
…dass die Bescheide über die Verhängung von Mutwillensstrafen am 1. Februar 2001 und am 8. Mai 2001 zugestellt worden seien. Es seien auch der Berufungsvorentscheidung keine diesbezüglichen Ausfertigungen beigelegt gewesen. Die Beilage sei auch deswegen denk unmöglich, da man nicht existierende Bescheide nicht beilegen könne…
…eines existenten Bescheidadressaten ins Leere gegangen und rechtlich als "Nichtbescheide" zu qualifizieren. Diese Bescheide vermögen keine Rechtswirkungen zu entfalten. Die Berufung war daher (als gegen rechtlich nicht existierende Bescheide gerichtet) unzulässig und zurückzuweisen." Das Finanzamt erließ daraufhin am 15. Oktober 2002 sinngemäße Bescheide über die…
…Januar 2006 gegen die Einkommensteuerbescheide 1999 bis 2001 datiert vom 15. November 2005 richtet sich daher gegen Bescheide, welche seit dem 18. Januar 2006 nicht mehr existieren und auch nicht später wieder aufgelebt sind. Berufungen gegen nicht (mehr) existierende Bescheide sind gemäß gemäß § 273 Abs…
…insb. die angeführten Kraftfahrzeuge, sowie Rechte und Verbindlichkeiten, b) alle in der Einbringungsbilanz mangels Anschaffungswert nicht aufscheinende Rechte und Verbindlichkeiten des Unternehmens, wie Mietrechte, Nutzungs- und Patentrechte c) alle dienstrechtlichen Verpflichtungen einschließlich Anwartschaften. Die übernehmende Gesellschaft tritt an Stelle des Einbringenden in alle Rechtsverhältnisse ein…
…Berufungsentscheidung aufgezählten Bescheide wurden (außen)prüfungskonform erlassen. Ihre Anfechtung erfolgte innerhalb der antragskonform verlängerten Berufungsfrist. AD BERUFUNGSVERFAHREN: I. Die Berufung (20. Februar 2006) richtete sich gegen die Zurechnung der Einkünfte aus Abhofverkäufen als verdeckte Ausschüttungen und den nicht gewährten Betriebsausgabenabzug für die gesellschaftsnahen Weintraubenlieferanten überlassenen…
…des Unternehmens fällt zeitlich mit der ersten Rechnungslegung über € 207.000,-- zusammen. Dies würde bedeuten, dass die Fa B. ein noch nicht existierendes Unternehmen in Malta mit den Leistungen beauftragt hat. Laut Vertrag vom 18.12.03, abgeschlossen am 19.12.03, vorletzte Seite…
…keine rechtswirksame Zustellung dieses Bescheides. Entgegen der diesbezüglichen Berufungsargumentation konnte somit bei Zutreffen der (behaupteten) Nichtzustellung die Vorlageantragsfrist nicht "erst am 26. Februar 2009" (Tag der Akteneinsicht mit Aushändigung der abgelichteten Berufungsvorentscheidung) "frühestens zu laufen beginnen". Da gegen eine nicht existierende Berufungsvorentscheidung kein Vorlageantrag zulässig…
…keine rechtswirksame Zustellung dieses Bescheides. Entgegen der diesbezüglichen Berufungsargumentation konnte somit bei Zutreffen der (behaupteten) Nichtzustellung die Vorlageantragsfrist nicht "erst am 26. Februar 2009" (Tag der Akteneinsicht mit Aushändigung der abgelichteten Berufungsvorentscheidung) "frühestens zu laufen beginnen". Da gegen eine nicht existierende Berufungsvorentscheidung kein Vorlageantrag zulässig…
…sein, da zum damaligen Zeitpunkt noch das FA für Körperschaft für die Neuaufnahme zuständig war. Nach dem Vorhalt, dass dieses Schreiben an das falsche und ein zu dem damaligen Zeitpunkt unter dieser Bezeichnung noch nicht existierende Finanzamt gerichtet ist, zog es Mag. Schreiner sofort zurück…
…schon mangels einer Rechnung nicht zu. Dies betrifft den Aufwand von ATS 152.470,67 netto und die darauf entfallende Vorsteuer von ATS 30.494,13. Hinsichtlich des restlichen Vorsteuerbetrages, für den Rechnungen vorliegen, die aber als leistenden Unternehmer die nicht existierende P-Transporte-KEG…
…der an "F. U. und Mitges" gerichtete Feststellungsbescheid an eine nicht mehr existierende Gesellschaft ergangen sei und daher keine Rechtswirksamkeit habe entfalten können. 6. Schließlich erließ das Finanzamt den nunmehr angefochtenen Bescheid über die Feststellung von Einkünften für das Jahr 2001, adressiert an F. U.…
…der an "F. U. und Mitges" gerichtete Feststellungsbescheid an eine nicht mehr existierende Gesellschaft ergangen sei und daher keine Rechtswirksamkeit habe entfalten können. 6. Schließlich erließ das Finanzamt den nunmehr angefochtenen Bescheid über die Feststellung von Einkünften für das Jahr 2001, adressiert an F. U.…
…Personen) der nicht (mehr) existierenden Personenvereinigung (GesbR) genannt gewesen). Stoll führt in der vom VwGH in der Entscheidung vom 21. Dezember 2005, 2004/14/0111 zitierten Kommentarstelle an, dass mit Hilfe des § 191 Abs.2 BAO "eine die beendete Personengesellschaft repräsentierende, bescheidmäßig ansprechbare Verfahrensgemeinschaft festgelegt…
…und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von vornherein zu unterbleiben hatte, sind die an die "P.undMitbes." gerichteten Erledigungen des FA an eine nicht existierende Gesellschaft ergangen und kommt ihnen als solche keine Bescheidqualität zu bzw. vermögen sie keine Rechtswirkungen zu entfalten…
…Wertpapiere" (© Antragsteller) ist und verwies begründend darauf, dass ein Wertpapiergeschäft bei der BankB trotz FA-Verfahren (Verf36a) nicht vertragsgemäß abgeschlossen werden konnte. Das Formular "Verf36a" wird von den Abgabenbehörden I. Instanz verwendet, wenn sie Bescheide erlassen. Sollte das Finanzamt Waldviertel für seine Mitteilung vom…
…Festsetzung 1 - 7/2003 wurden die Vorsteuerbeträge iHv EUR 7.479,71 nicht anerkannt". Mit dem Verweis auf die "unterjährige Festsetzung 1 - 7/2003" hat das Finanzamt den Begründungsteil des Bescheides über die Festsetzung/Umsatzsteuer für die Monate Jänner 2003 bis Juli 2003 zum Bestandteil…
…1994 beendeten GesnbR übernommen bzw. besorgt. Die streitgegenständlichen "Bescheide" sind somit an eine nicht existierende Person bzw. für Zeiträume ab dem 17.6.1994 an den falschen Bescheidadressaten bzw. Abgabepflichtigen gerichtet und stellen daher keine Bescheide im Sinne des § 92 BAO, sondern sog. Nichtbescheide dar…
…Ansprechperson für die nicht existierende KEG bei Erteilung und Übernahme von Subaufträgen, Durchführung der Bauaufträge, Überwachung des Baufortschritts, Behebung von Baumängeln, Preisvereinbarungen und die Rechnungsausfolgung gewesen; die Bezahlung sei auf ein anonymes Sparbuch mit der Bezeichnung KEG erfolgt. Deshalb stehe für die bescheiderlassende Behörde zweifelsfrei…