…2003). Die Wiederaufnahme kann nur gegen einen das Verfahren abschließenden Bescheid begehrt werden, gegen den ein Rechtsmittel nicht oder nicht mehr zulässig ist (formell rechtskräftiger Bescheid). Richtet sich der Antrag auf Wiederaufnahme gegen einen noch nicht (formell) rechtskräftigen Bescheid oder gegen nicht existierende Bescheide, so…
…jedoch an A B und Mitgesellschafter und nicht an die die zuletzt beteiligten Gesellschafter gerichtet, was deren rechtliche Existenz als Feststellungsbescheide (siehe die oben dargelegten Gedanken) ausschließt. Die gegenständliche Berufung und der Vorlageantrag richten sich daher gegen nicht existierende Bescheide und ist die Berufung gemäß …
…dass die Bescheide über die Verhängung von Mutwillensstrafen am 1. Februar 2001 und am 8. Mai 2001 zugestellt worden seien. Es seien auch der Berufungsvorentscheidung keine diesbezüglichen Ausfertigungen beigelegt gewesen. Die Beilage sei auch deswegen denk unmöglich, da man nicht existierende Bescheide nicht beilegen könne…
…eines existenten Bescheidadressaten ins Leere gegangen und rechtlich als "Nichtbescheide" zu qualifizieren. Diese Bescheide vermögen keine Rechtswirkungen zu entfalten. Die Berufung war daher (als gegen rechtlich nicht existierende Bescheide gerichtet) unzulässig und zurückzuweisen." Das Finanzamt erließ daraufhin am 15. Oktober 2002 sinngemäße Bescheide über die…
…Januar 2006 gegen die Einkommensteuerbescheide 1999 bis 2001 datiert vom 15. November 2005 richtet sich daher gegen Bescheide, welche seit dem 18. Januar 2006 nicht mehr existieren und auch nicht später wieder aufgelebt sind. Berufungen gegen nicht (mehr) existierende Bescheide sind gemäß gemäß § 273 Abs…
…nicht mehr existierende Bescheide ab, wird somit vom BFG nicht geteilt. Zudem ist der Abgabenbehörde zuzustimmen, dass eine allfällige Rechtswidrigkeit der gegenständlichen Beschwerdevorentscheidung schon deshalb unmaßgeblich wäre, weil mit dem Vorlageantrag nicht die rechtswirksame Beschwerdevorentscheidung bekämpft wird, sondern eine Entscheidung des Finanzgerichts über die Bescheidbeschwerden…
…Eine Umdeutung der Beschwerde in eine solche von Frau ***Bf1*** im eigenen Namen scheidet aus, da sie nach dem objektiven Erklärungswert eindeutig im Namen der nicht existierenden Personengemeinschaft aufgetreten ist. Zwar wurde Frau ***Bf1*** mit Bescheiden vom 20. Juli 2021 als Vertreterin der Miteigentumsgemeinschaft gemäß …
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Am 30. September 2020 erließ die belangte Behörde gegenüber dem nunmehrigen Beschwerdeführer (in der Folge kurz Bf. genannt) einen Bescheid über die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO, dessen Spruch…
…insb. die angeführten Kraftfahrzeuge, sowie Rechte und Verbindlichkeiten, b) alle in der Einbringungsbilanz mangels Anschaffungswert nicht aufscheinende Rechte und Verbindlichkeiten des Unternehmens, wie Mietrechte, Nutzungs- und Patentrechte c) alle dienstrechtlichen Verpflichtungen einschließlich Anwartschaften. Die übernehmende Gesellschaft tritt an Stelle des Einbringenden in alle Rechtsverhältnisse ein…
…Berufungsentscheidung aufgezählten Bescheide wurden (außen)prüfungskonform erlassen. Ihre Anfechtung erfolgte innerhalb der antragskonform verlängerten Berufungsfrist. AD BERUFUNGSVERFAHREN: I. Die Berufung (20. Februar 2006) richtete sich gegen die Zurechnung der Einkünfte aus Abhofverkäufen als verdeckte Ausschüttungen und den nicht gewährten Betriebsausgabenabzug für die gesellschaftsnahen Weintraubenlieferanten überlassenen…
…des Unternehmens fällt zeitlich mit der ersten Rechnungslegung über € 207.000,-- zusammen. Dies würde bedeuten, dass die Fa B. ein noch nicht existierendes Unternehmen in Malta mit den Leistungen beauftragt hat. Laut Vertrag vom 18.12.03, abgeschlossen am 19.12.03, vorletzte Seite…
…bestellt worden sei. Das Insolvenzverfahren sei nicht als "Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung" der Schuldnerin geführt worden und die Bescheide der Abgabenbehörde hätten während des aufrechten Insolvenzverfahrens (Aufhebung 06.07.2020) richtigerweise an den Insolvenzverwalter als gesetzlichen Vertreter im Insolvenzverfahren der GmbH adressiert werden müssen. Die Erledigungen…
…keine rechtswirksame Zustellung dieses Bescheides. Entgegen der diesbezüglichen Berufungsargumentation konnte somit bei Zutreffen der (behaupteten) Nichtzustellung die Vorlageantragsfrist nicht "erst am 26. Februar 2009" (Tag der Akteneinsicht mit Aushändigung der abgelichteten Berufungsvorentscheidung) "frühestens zu laufen beginnen". Da gegen eine nicht existierende Berufungsvorentscheidung kein Vorlageantrag zulässig…
…keine rechtswirksame Zustellung dieses Bescheides. Entgegen der diesbezüglichen Berufungsargumentation konnte somit bei Zutreffen der (behaupteten) Nichtzustellung die Vorlageantragsfrist nicht "erst am 26. Februar 2009" (Tag der Akteneinsicht mit Aushändigung der abgelichteten Berufungsvorentscheidung) "frühestens zu laufen beginnen". Da gegen eine nicht existierende Berufungsvorentscheidung kein Vorlageantrag zulässig…
…sein, da zum damaligen Zeitpunkt noch das FA für Körperschaft für die Neuaufnahme zuständig war. Nach dem Vorhalt, dass dieses Schreiben an das falsche und ein zu dem damaligen Zeitpunkt unter dieser Bezeichnung noch nicht existierende Finanzamt gerichtet ist, zog es Mag. Schreiner sofort zurück…
…schon mangels einer Rechnung nicht zu. Dies betrifft den Aufwand von ATS 152.470,67 netto und die darauf entfallende Vorsteuer von ATS 30.494,13. Hinsichtlich des restlichen Vorsteuerbetrages, für den Rechnungen vorliegen, die aber als leistenden Unternehmer die nicht existierende P-Transporte-KEG…
…der an "F. U. und Mitges" gerichtete Feststellungsbescheid an eine nicht mehr existierende Gesellschaft ergangen sei und daher keine Rechtswirksamkeit habe entfalten können. 6. Schließlich erließ das Finanzamt den nunmehr angefochtenen Bescheid über die Feststellung von Einkünften für das Jahr 2001, adressiert an F. U.…
…der an "F. U. und Mitges" gerichtete Feststellungsbescheid an eine nicht mehr existierende Gesellschaft ergangen sei und daher keine Rechtswirksamkeit habe entfalten können. 6. Schließlich erließ das Finanzamt den nunmehr angefochtenen Bescheid über die Feststellung von Einkünften für das Jahr 2001, adressiert an F. U.…
…Personen) der nicht (mehr) existierenden Personenvereinigung (GesbR) genannt gewesen). Stoll führt in der vom VwGH in der Entscheidung vom 21. Dezember 2005, 2004/14/0111 zitierten Kommentarstelle an, dass mit Hilfe des § 191 Abs.2 BAO "eine die beendete Personengesellschaft repräsentierende, bescheidmäßig ansprechbare Verfahrensgemeinschaft festgelegt…
…und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von vornherein zu unterbleiben hatte, sind die an die "P.undMitbes." gerichteten Erledigungen des FA an eine nicht existierende Gesellschaft ergangen und kommt ihnen als solche keine Bescheidqualität zu bzw. vermögen sie keine Rechtswirkungen zu entfalten…