…2003) nicht existierten. Die (Erst-) Bescheide für die Einkommensteuer 1998 bis 2001 wurden erst rund ein halbes Jahr später erlassen (Bescheiddatum jeweils 29. Oktober 2003). Die Wiederaufnahme kann nur gegen einen das Verfahren abschließenden Bescheid begehrt werden, gegen den ein Rechtsmittel nicht oder nicht mehr…
…insb. die angeführten Kraftfahrzeuge, sowie Rechte und Verbindlichkeiten, b) alle in der Einbringungsbilanz mangels Anschaffungswert nicht aufscheinende Rechte und Verbindlichkeiten des Unternehmens, wie Mietrechte, Nutzungs- und Patentrechte c) alle dienstrechtlichen Verpflichtungen einschließlich Anwartschaften. Die übernehmende Gesellschaft tritt an Stelle des Einbringenden in alle Rechtsverhältnisse ein…
…auf die GmbH war daher nicht fremdüblich. GmbH und Bw. sollten auf das Recht zur Anfechtung wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes verzichteten: Die österreichische Rechtsordnung kennt keinen Gesetzestatbestand "Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes". Einen nicht existierenden Rechtsanspruch als vorhanden anzunehmen…
…insb. die angeführten Kraftfahrzeuge, sowie Rechte und Verbindlichkeiten, b) alle in der Einbringungsbilanz mangels Anschaffungswert nicht aufscheinende Rechte und Verbindlichkeiten des Unternehmens, wie Mietrechte, Nutzungs- und Patentrechte c) alle dienstrechtlichen Verpflichtungen einschließlich Anwartschaften. Die übernehmende Gesellschaft tritt an Stelle des Einbringenden in alle Rechtsverhältnisse ein…
…Firma/alt war daher nicht fremdüblich. Firma/alt und GH sollten auf das Recht zur Anfechtung wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes verzichteten: Die österreichische Rechtsordnung kennt keinen Gesetzestatbestand "Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes". Einen nicht existierenden Rechtsanspruch als vorhanden anzunehmen…
…schon mangels einer Rechnung nicht zu. Dies betrifft den Aufwand von ATS 152.470,67 netto und die darauf entfallende Vorsteuer von ATS 30.494,13. Hinsichtlich des restlichen Vorsteuerbetrages, für den Rechnungen vorliegen, die aber als leistenden Unternehmer die nicht existierende P-Transporte-KEG…
…die "Verlassenschaft nach MK" gerichteten Einkommensteuerbescheide 1997 und 2005, hat die Verlassenschaft als Steuersubjekt nicht mehr bestanden. Die an die Verlassenschaft gerichteten Bescheide des Finanzamtes gingen daher ins Leere, weil sie an ein nicht mehr existierendes Rechtssubjekt gerichtet waren. Sie entfalteten somit keine Rechtswirkung (vgl…
…der Höhe von 309,12 € (für 2007) und 287,13 € (für 2008) fest. Ein Bescheid über die Festsetzung eines Säumniszuschlages wurde nach der Aktenlage am 4. November 2010 seitens des Finanzamtes nicht erlassen. In der Eingabe vom 9. Dezember 2010 erhob der Bw…
…GmbH beabsichtigt, im Rahmen welcher er eine Tätigkeit selbständig ausüben möchte, eine Gründung in der Folge jedoch unterlässt, könnten von der handelnden (natürlichen) Person erbrachte Leistungen nur der natürlichen Person zugerechnet werden. Weisen die Rechnungen einen gar nicht existierenden leistenden Unternehmer aus, wobei hinzukommt, dass…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Eckhardt Wirtschaftsprüfung und SteuerberatungsgmbH als Vertreter der zum Berufungszeitpunkt nicht mehr existierenden Gesellschaft1 KEG, Adresse, vertreten durch Eckhardt Wirtschaftsprüfung und SteuerberatungsgmbH, 7033 Pöttsching, Hauptstraße 58, vom 29. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt…
…des Unternehmens fällt zeitlich mit der ersten Rechnungslegung über € 207.000,-- zusammen. Dies würde bedeuten, dass die Fa B. ein noch nicht existierendes Unternehmen in Malta mit den Leistungen beauftragt hat. Laut Vertrag vom 18.12.03, abgeschlossen am 19.12.03, vorletzte Seite…
…Bescheides. Entgegen der diesbezüglichen Berufungsargumentation konnte somit bei Zutreffen der (behaupteten) Nichtzustellung die Vorlageantragsfrist nicht "erst am 26. Februar 2009" (Tag der Akteneinsicht mit Aushändigung der abgelichteten Berufungsvorentscheidung) "frühestens zu laufen beginnen". Da gegen eine nicht existierende Berufungsvorentscheidung kein Vorlageantrag zulässig eingebracht werden kann, entscheidet…
…Bescheides. Entgegen der diesbezüglichen Berufungsargumentation konnte somit bei Zutreffen der (behaupteten) Nichtzustellung die Vorlageantragsfrist nicht "erst am 26. Februar 2009" (Tag der Akteneinsicht mit Aushändigung der abgelichteten Berufungsvorentscheidung) "frühestens zu laufen beginnen". Da gegen eine nicht existierende Berufungsvorentscheidung kein Vorlageantrag zulässig eingebracht werden kann, entscheidet…
…und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von vornherein zu unterbleiben hatte, sind die an die "P.undMitbes." gerichteten Erledigungen des FA an eine nicht existierende Gesellschaft ergangen und kommt ihnen als solche keine Bescheidqualität zu bzw. vermögen sie keine Rechtswirkungen zu entfalten…
…hätten nicht existiert. Rücksprachen mit den zuständigen Hausverwaltungen und örtliche Besichtigungen durch die Finanzbehörden hätten ergeben, dass die Fa HB GmbH dort nie tätig gewesen wäre. Außerdem sei darauf zu verweisen, dass die Straßenbezeichnung immer falsch angegeben worden wäre, nämlich mit WBG1. Tatsächlich existiere in…
…jedoch an A B und Mitgesellschafter und nicht an die die zuletzt beteiligten Gesellschafter gerichtet, was deren rechtliche Existenz als Feststellungsbescheide (siehe die oben dargelegten Gedanken) ausschließt. Die gegenständliche Berufung und der Vorlageantrag richten sich daher gegen nicht existierende Bescheide und ist die Berufung gemäß…
…Finanzstrafverfahren einzuleiten und führte zur Begründung aus, dass der Bf. mittels Abgabe unrichtiger Voranmeldungen dadurch Umsatzsteuerverkürzungen bewirkt habe, dass Rechnungen von nicht existierenden Firmen in die Buchhaltung aufgenommen und dadurch unrechtmäßig Vorsteuern geltend gemacht worden waren. Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster…
…abgesehen wäre es der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland auch faktisch nicht möglich gewesen, dem Unabhängigen Finanzsenat eine Weisung zu erteilen, da alle Finanzlandesdirektionen ab 1. Mai 2004 nicht existierende Behörden sind (siehe AVOG-Nov BGBl I 2003/124). IV. Entscheidung über den Devolutionsantrag: …
…sein, da zum damaligen Zeitpunkt noch das FA für Körperschaft für die Neuaufnahme zuständig war. Nach dem Vorhalt, dass dieses Schreiben an das falsche und ein zu dem damaligen Zeitpunkt unter dieser Bezeichnung noch nicht existierende Finanzamt gerichtet ist, zog es Mag. Schreiner sofort zurück…
…K.) zur Ergänzung der Einkommensteuererklärungen bekannt gegeben (z.B Abrechnung P.H. für 1998 Beilage 3). Diese Abrechnungen wurden von den Mitunternehmern ordnungsgemäß datiert. ad. nicht existierende Adresse: An der Adresse 1190 Wien, P-Gasse (vorher V-Gasse) hatte der Geschäftsführer der Rechnungsausstellerin, Herr Ing…