…sie sich inhaltlich auf eine durch die angefochtene Entscheidung mögliche Rechtsverletzung beziehen und sich daher innerhalb der Sache des Verwaltungsverfahrens bewegen. Im gegenständlichen Fall betrifft die Rechtsfrage die Beschwerdebefugnis für nicht existierende Personengemeinschaft. Dabei handelt es sich nicht um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung. Linz…
…der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden festgesetzt. Da der in der Strafverfügung vom 6. November 2023 festgesetzte Gesamtbetrag in Höhe von 60 Euro nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist getilgt wurde und auch kein fristgerechter Einspruch erfolgte, erinnerte die belangte Behörde mit Mahnung vom 11…
…2003) nicht existierten. Die (Erst-) Bescheide für die Einkommensteuer 1998 bis 2001 wurden erst rund ein halbes Jahr später erlassen (Bescheiddatum jeweils 29. Oktober 2003). Die Wiederaufnahme kann nur gegen einen das Verfahren abschließenden Bescheid begehrt werden, gegen den ein Rechtsmittel nicht oder nicht mehr…
…aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Am 30. September 2020 erließ die belangte Behörde gegenüber dem nunmehrigen Beschwerdeführer (in der Folge kurz Bf. genannt) einen…
…an das BFG vorgelegten, vermeintlichen Rechtsmitteln: von der steuerlVertreter1alterFirmenwortlaut, FN steuerlVertr1Firmenbuchnummer (nunmehriger Firmenwortlaut: steuerlVertr1neuerFirmenwortlaut) mit Schreiben vom 19.12.2013 für die nicht (mehr) parteifähige nunmehrFirmenwortlautExGeschäftsherrin (vormals alterFirmenwortlautExGeschäftsherrin) & atypisch stille Gesellschaft, Steuernummer 06-***BF1StNr1*** erhobene vermeintliche Berufung (nunmehr: vermeintliche Beschwerde) gegen Feststellungsbescheide nach § 92 iVm…
…insb. die angeführten Kraftfahrzeuge, sowie Rechte und Verbindlichkeiten, b) alle in der Einbringungsbilanz mangels Anschaffungswert nicht aufscheinende Rechte und Verbindlichkeiten des Unternehmens, wie Mietrechte, Nutzungs- und Patentrechte c) alle dienstrechtlichen Verpflichtungen einschließlich Anwartschaften. Die übernehmende Gesellschaft tritt an Stelle des Einbringenden in alle Rechtsverhältnisse ein…
…auf die GmbH war daher nicht fremdüblich. GmbH und Bw. sollten auf das Recht zur Anfechtung wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes verzichteten: Die österreichische Rechtsordnung kennt keinen Gesetzestatbestand "Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes". Einen nicht existierenden Rechtsanspruch als vorhanden anzunehmen…
…insb. die angeführten Kraftfahrzeuge, sowie Rechte und Verbindlichkeiten, b) alle in der Einbringungsbilanz mangels Anschaffungswert nicht aufscheinende Rechte und Verbindlichkeiten des Unternehmens, wie Mietrechte, Nutzungs- und Patentrechte c) alle dienstrechtlichen Verpflichtungen einschließlich Anwartschaften. Die übernehmende Gesellschaft tritt an Stelle des Einbringenden in alle Rechtsverhältnisse ein…
…Firma/alt war daher nicht fremdüblich. Firma/alt und GH sollten auf das Recht zur Anfechtung wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes verzichteten: Die österreichische Rechtsordnung kennt keinen Gesetzestatbestand "Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes". Einen nicht existierenden Rechtsanspruch als vorhanden anzunehmen…
…schon mangels einer Rechnung nicht zu. Dies betrifft den Aufwand von ATS 152.470,67 netto und die darauf entfallende Vorsteuer von ATS 30.494,13. Hinsichtlich des restlichen Vorsteuerbetrages, für den Rechnungen vorliegen, die aber als leistenden Unternehmer die nicht existierende P-Transporte-KEG…
… 284 Abs 7 BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe bisheriger Verfahrensverlauf: Im Anschluss an ein Außenprüfungsverfahren hat das Finanzamt Salzburg-Land (FA) folgende Bescheide erlassen: - Bescheid über die Haftung…
…die "Verlassenschaft nach MK" gerichteten Einkommensteuerbescheide 1997 und 2005, hat die Verlassenschaft als Steuersubjekt nicht mehr bestanden. Die an die Verlassenschaft gerichteten Bescheide des Finanzamtes gingen daher ins Leere, weil sie an ein nicht mehr existierendes Rechtssubjekt gerichtet waren. Sie entfalteten somit keine Rechtswirkung (vgl…
…der Höhe von 309,12 € (für 2007) und 287,13 € (für 2008) fest. Ein Bescheid über die Festsetzung eines Säumniszuschlages wurde nach der Aktenlage am 4. November 2010 seitens des Finanzamtes nicht erlassen. In der Eingabe vom 9. Dezember 2010 erhob der Bw…
…GmbH beabsichtigt, im Rahmen welcher er eine Tätigkeit selbständig ausüben möchte, eine Gründung in der Folge jedoch unterlässt, könnten von der handelnden (natürlichen) Person erbrachte Leistungen nur der natürlichen Person zugerechnet werden. Weisen die Rechnungen einen gar nicht existierenden leistenden Unternehmer aus, wobei hinzukommt, dass…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Eckhardt Wirtschaftsprüfung und SteuerberatungsgmbH als Vertreter der zum Berufungszeitpunkt nicht mehr existierenden Gesellschaft1 KEG, Adresse, vertreten durch Eckhardt Wirtschaftsprüfung und SteuerberatungsgmbH, 7033 Pöttsching, Hauptstraße 58, vom 29. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt…
…des Unternehmens fällt zeitlich mit der ersten Rechnungslegung über € 207.000,-- zusammen. Dies würde bedeuten, dass die Fa B. ein noch nicht existierendes Unternehmen in Malta mit den Leistungen beauftragt hat. Laut Vertrag vom 18.12.03, abgeschlossen am 19.12.03, vorletzte Seite…
…darüber getroffen zu haben, dass an Ihn oder in sein Portal (an dessen Einrichtung im Jahr 2005 It. Auszug des BFM A61 er sich nicht einmal mehr erinnern kann) Post der damals noch gar nicht existierenden betr. GmbH eingestellt werden dürfen. Überdies scheint hier auch…
…Bescheides. Entgegen der diesbezüglichen Berufungsargumentation konnte somit bei Zutreffen der (behaupteten) Nichtzustellung die Vorlageantragsfrist nicht "erst am 26. Februar 2009" (Tag der Akteneinsicht mit Aushändigung der abgelichteten Berufungsvorentscheidung) "frühestens zu laufen beginnen". Da gegen eine nicht existierende Berufungsvorentscheidung kein Vorlageantrag zulässig eingebracht werden kann, entscheidet…
…Bescheides. Entgegen der diesbezüglichen Berufungsargumentation konnte somit bei Zutreffen der (behaupteten) Nichtzustellung die Vorlageantragsfrist nicht "erst am 26. Februar 2009" (Tag der Akteneinsicht mit Aushändigung der abgelichteten Berufungsvorentscheidung) "frühestens zu laufen beginnen". Da gegen eine nicht existierende Berufungsvorentscheidung kein Vorlageantrag zulässig eingebracht werden kann, entscheidet…
…andernfalls der Prüfer einen nicht existierenden Vergütungsantrag geprüft hätte. Der im Bescheid vom 5.7.2012 dargestellte Sachverhalt, dass der Antrag auf Vergütung gemäß § 7 Abs. 1 MinStG für 2010 erst am 21.2.2012 eingebracht worden wäre, entspreche daher nicht den Tatsachen. Mit Berufungsvorentscheidung…