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UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 1/3

…erklärte Mag.N nach erneuter Unterlagendurchsicht, dass der Bw. solche Bescheidausfertigungen bisher nicht zugegangen seien. Am 21. November 2011 brachte die Referentin der Amtspartei die bisherigen zweitinstanzlichen Ermittlungsergebnisse und insbesondere das Vorbringen von Mag.N vom 16. November 2011 fernmündlich zur Kenntnis und ersuchte gleichzeitig…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

…als Bescheide intendierten verfahrensrechtlichen Erledigungen somit keinerlei Rechtswirkungen (normative Gestaltungswirkung, Ingangsetzung der Berufungsfrist etc.) entfaltet (VwGH 04.02.2009, 2008/15/0266; Ritz, BAO4 § 92 Rz 1, 2, § 97 Rz 1, § 245 Rz 4, 5). Insbesondere wurden durch diese mangels Bekanntgabe rechtlich nicht existent gewordenen…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 3/3

…das Finanzamt mit Rücksicht auf den Grundsatz "ne bis in idem" nicht berechtigt war, ohne wirksame Verfahrenstitel in der gleichen Sache neuerliche Sachbescheide betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 zu erlassen, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit spruchgemäß jeweils mit Berufungsentscheidung ersatzlos aufzuheben gewesen. Aufgrund dieser Bescheidaufhebungen gemäß …

UFSF RV/0526-F/07Wiederaufnahme des Verfahrens - Hervorkommen neuer Tatsachen (Investmentfonds - Blasebalgfall)?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2008

…Abs. 4 BAO nicht hinderlich ist, ist daher zusammenfassend zu sagen, dass diese im Zuge der obgenannten Außenprüfung erlangte Kenntnis eindeutig einen Fall des Neuhervorkommens von Tatsachen, welche zum Zeitpunkt der gegenständlichen Bescheiderlassung bereits existent waren und zu einem anders lautenden Bescheiden geführt hätten, darstellt…

UFSL RV/0871-L/05Zurückweisung einer gegen rechtlich nicht existenten Bescheid gerichteten Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 3/3

…wie im letzten Absatz festgehalten, nicht rechtlich existent geworden und ist eine gegen ihn gerichtete Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO ("Die Abgabenbehörde hat eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung unzulässig ist.") zurückzuweisen. Im Ergebnis ist daher der Spruch des Zurückweisungsbescheides…

UFSW FSRV/0089-W/11Erkenntnis des Spruchsenates lautend auf "Aliasnamen". Richtiger Bescheidadressat geht aus dem angefochtenen Erkenntnis nicht hervor und war dem Spruchsenat auch nicht bekannt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.02.2012

…nicht zurechenbar und konnte diesem gegenüber auch keine Rechtswirksamkeit entfalten. Vielmehr richtet sich das zugrunde liegende Erkenntnis des Spruchsenates an eine tatsächlich nicht existente Person, ist somit als Rechtsakt wirkungslos und als nicht existenter Bescheid anzusehen. Die Berufung gegen diesen "Nichtbescheid" war daher zurückzuweisen. Informativ…

UFSW RV/2362-W/02Schätzung eines Gastwirtes „Bier-KM-Fall“
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2004

…der neuen Tatsachen und die Ermessensgründe klar und eindeutig nachvollziehbar. Der Berufungseinwand ist daher unzutreffend und vermag keine Rechtswidrigkeit des bekämpften Bescheides aufzuzeigen. 1.2. Zurückweisung der Berufung betreffend nicht existenter Bescheide Die Berufung gegen Wiederaufnahmebescheide betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 1998 ist als unzulässig zurückzuweisen…

UFSI FSRV/0018-I/07Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen einen Landwirt bei behaupteter Überschreitung der Buchführungsgrenzen nach § 125 Abs. 1 lit. a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)16.04.2008

…3 Finanzbeamten ein rechtlich nicht existenter Bescheid zwecks Aufhebung des Bankgeheimnisses nach § 38 Abs. 2 Z. 1 BWG der Hausbank vorgelegt worden. Weiters sei der Erlass des Finanzministeriums vom 13.10.1988 missachtet worden. Es werde vom BMF angeordnet, dass die bescheidmäßige Einleitung in der…

UFSL RV/0980-L/101. Wiederaufnahme von Amts wegen ohne Angabe von Wiederaufnahmsgründen in der Bescheidbegründung 2. Berufung gegen einen danach aus dem Rechtsbestand ausgeschiedenen Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2010

…wegen dar, weil sie aufgrund bloßer Wiedergabe von gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen nicht erkennen lässt, welche im Zeitpunkt der früheren Bescheiderlassung bereits existent gewesenen Tatsachen bzw. Beweismittel (Sachverhaltsmomente) später neu hervorgekommen sind, und inwieweit diese geeignet gewesen wären, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen. Die Begründungen…

UFSL RV/0372-L/05Bescheidaufhebung von Amts wegen, keine Aufhebung einer Berufungsentscheidung durch Abgabenbehörde erster Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2005

…Ein rechtlich nicht (mehr) existenter Bescheid kann nicht aufgehoben werden, folglich kann der Aufhebungsbescheid nur mehr als gegen die Berufungsentscheidung gerichtet gesehen werden. Da aber, wie obenstehend ausführlich dargestellt, die Abgabenbehörde erster Instanz aufgrund des Gesetzeswortlautes des § 299 Abs 1 BAO nur einen Bescheid der…

UFSL RV/0140-L/08Zurückweisung einer Berufung mangels existenter Bescheide gemäß § 205 BAO (Anspruchszinsen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2011

…für diese beiden Veranlagungsjahre keine Anspruchszinsenbescheide erlassen. Die Berufung gegen die Anspruchszinsenbescheide für die Jahre 2005 und 2006 richtet sich somit gegen nicht existente Bescheide. Eine Berufung dagegen ist somit nicht zulässig. Die Berufung war daher insoweit nicht meritorisch zu behandeln, sondern als unzulässig zurückzuweisen. …

UFSW RV/0150-W/02Keine Betriebsausgabe aufgrund einer Provisionsvereinbarung mit einer nicht existenten englischen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2004

…Karin Krammer, betreffend Einkommen- und Gewerbesteuer für das Jahr 1990 nach in Wien durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht…

UFSK RV/0175-K/07Haftung bei nicht ausreichenden Mitteln zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Primärschuldnerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2007

…Mit keinem Wort werde darauf eingegangen, dass die Nachforderung ihre Ursache in einer nach der Konkurseröffnung durchgeführten Betriebs- und Lohnsteuerprüfung habe. Wie soll er hinsichtlich für ihn nicht existenter Steuern dartun, wie viele Mittel zu den jeweiligen Fälligkeits- bzw. Zahlungszeitpunkten zur Verfügung gestanden haben und…

UFSW RV/1538-W/05Aufhebung des angefochtenen Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2006

…Betracht kommt was dann der Fall ist, wenn - wie im gegenständlichen Fall - ein nicht existenter Antrag abgewiesen wird (so auch: (Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar², Tz 7 zu § 289). Der angefochtene Bescheid war daher ersatzlos aufzuheben. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 24…

UFSW RV/0090-W/08Bescheidadressat nach Konkurseröffnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2008

…an den Gemeinschuldner gerichteten Bescheides vom 7. August 2007 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2006 an den Masseverwalter ist dieser Bescheid dem Masseverwalter gegenüber nicht wirksam geworden (vgl. VwGH 2.3.2006, 2006/15/0087). Mangels rechtswirksamer Zustellung liegt kein rechtlich existenter Bescheid vor, weshalb…

UFSW RV/1656-W/03Weiterleitung einer irrtümlichen Zahlung Dritter und nicht fremdübliche Subhonorare an nahe Angehörige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.02.2004

…und den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…

UFSW RV/0238-W/06Bescheidadressat nach Beendigung einer Personenvereinigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.10.2006

…eine Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO gerechtfertigt sei. In der Gegenäußerung zur Stellungnahme wiederholte der steuerliche Vertreter der Bw. die Ansicht, dass, da die Personengemeinschaft bereits vor Bescheidzustellung aufgelöst gewesen sei, der "Nichtfeststellungsbescheid" an jeden einzelnen "Beteiligten" zuzustellen gewesen wäre, andernfalls der Bescheid rechtlich nicht existent…

UFSI RV/0352-I/02Bewertung eines schenkungsweise zugewendeten Fruchtgenussrechtes; nicht ordnungsgemäß zugestellte BVE
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2004

…über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz erfolgte daher gleich einer unmittelbaren Vorlage der Berufung an die Oberbehörde bei nicht existenter Berufungsvorentscheidung. In Anbetracht obiger Sach- und Rechtslage konnte daher der Berufung insgesamt kein Erfolg beschieden sein und war spruchgemäß zu entscheiden.   Innsbruck…

UFSW RV/1979-W/04Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2010Teil 1/2

…und Umsatzsteuerbescheide der Jahre 1995,1996 1997 und 1998 Berufung ein und ersuchte um Vorlage der Berufung des Jahres 1997 an die zweite Instanz. Die in den Bescheiden ausgewiesenen Besteuerungsgrundlagen würden nicht den wirtschaftlichen Tatsachen entsprechen, da die ausgewiesenen Fremdleistungen erbracht worden seien. Am 2…

UFSW RV/1878-W/12Zurückweisung einer unzulässigen und mangelhaften Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2012

…Betriebsprüfung amtswegig zu überprüfen. Es ist eine unrichtige Forderung in der Dimension von € 100.000,-- seitens des Finanzamts festgesetzt worden und ein um mehr als € 500.000,-- nicht existenter Umsatz im Jahr 2007 fehlerhaft als Grundlage dazu herangezogen worden. Von einer Zurücknahme bzw…