…erklärte Mag.N nach erneuter Unterlagendurchsicht, dass der Bw. solche Bescheidausfertigungen bisher nicht zugegangen seien. Am 21. November 2011 brachte die Referentin der Amtspartei die bisherigen zweitinstanzlichen Ermittlungsergebnisse und insbesondere das Vorbringen von Mag.N vom 16. November 2011 fernmündlich zur Kenntnis und ersuchte gleichzeitig…
…als Bescheide intendierten verfahrensrechtlichen Erledigungen somit keinerlei Rechtswirkungen (normative Gestaltungswirkung, Ingangsetzung der Berufungsfrist etc.) entfaltet (VwGH 04.02.2009, 2008/15/0266; Ritz, BAO4 § 92 Rz 1, 2, § 97 Rz 1, § 245 Rz 4, 5). Insbesondere wurden durch diese mangels Bekanntgabe rechtlich nicht existent gewordenen…
…das Finanzamt mit Rücksicht auf den Grundsatz "ne bis in idem" nicht berechtigt war, ohne wirksame Verfahrenstitel in der gleichen Sache neuerliche Sachbescheide betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 zu erlassen, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit spruchgemäß jeweils mit Berufungsentscheidung ersatzlos aufzuheben gewesen. Aufgrund dieser Bescheidaufhebungen gemäß …
…Abs. 4 BAO nicht hinderlich ist, ist daher zusammenfassend zu sagen, dass diese im Zuge der obgenannten Außenprüfung erlangte Kenntnis eindeutig einen Fall des Neuhervorkommens von Tatsachen, welche zum Zeitpunkt der gegenständlichen Bescheiderlassung bereits existent waren und zu einem anders lautenden Bescheiden geführt hätten, darstellt…
…wie im letzten Absatz festgehalten, nicht rechtlich existent geworden und ist eine gegen ihn gerichtete Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO ("Die Abgabenbehörde hat eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung unzulässig ist.") zurückzuweisen. Im Ergebnis ist daher der Spruch des Zurückweisungsbescheides…
…nicht zurechenbar und konnte diesem gegenüber auch keine Rechtswirksamkeit entfalten. Vielmehr richtet sich das zugrunde liegende Erkenntnis des Spruchsenates an eine tatsächlich nicht existente Person, ist somit als Rechtsakt wirkungslos und als nicht existenter Bescheid anzusehen. Die Berufung gegen diesen "Nichtbescheid" war daher zurückzuweisen. Informativ…
…der neuen Tatsachen und die Ermessensgründe klar und eindeutig nachvollziehbar. Der Berufungseinwand ist daher unzutreffend und vermag keine Rechtswidrigkeit des bekämpften Bescheides aufzuzeigen. 1.2. Zurückweisung der Berufung betreffend nicht existenter Bescheide Die Berufung gegen Wiederaufnahmebescheide betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 1998 ist als unzulässig zurückzuweisen…
…3 Finanzbeamten ein rechtlich nicht existenter Bescheid zwecks Aufhebung des Bankgeheimnisses nach § 38 Abs. 2 Z. 1 BWG der Hausbank vorgelegt worden. Weiters sei der Erlass des Finanzministeriums vom 13.10.1988 missachtet worden. Es werde vom BMF angeordnet, dass die bescheidmäßige Einleitung in der…
…wegen dar, weil sie aufgrund bloßer Wiedergabe von gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen nicht erkennen lässt, welche im Zeitpunkt der früheren Bescheiderlassung bereits existent gewesenen Tatsachen bzw. Beweismittel (Sachverhaltsmomente) später neu hervorgekommen sind, und inwieweit diese geeignet gewesen wären, einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeizuführen. Die Begründungen…
…Ein rechtlich nicht (mehr) existenter Bescheid kann nicht aufgehoben werden, folglich kann der Aufhebungsbescheid nur mehr als gegen die Berufungsentscheidung gerichtet gesehen werden. Da aber, wie obenstehend ausführlich dargestellt, die Abgabenbehörde erster Instanz aufgrund des Gesetzeswortlautes des § 299 Abs 1 BAO nur einen Bescheid der…
…für diese beiden Veranlagungsjahre keine Anspruchszinsenbescheide erlassen. Die Berufung gegen die Anspruchszinsenbescheide für die Jahre 2005 und 2006 richtet sich somit gegen nicht existente Bescheide. Eine Berufung dagegen ist somit nicht zulässig. Die Berufung war daher insoweit nicht meritorisch zu behandeln, sondern als unzulässig zurückzuweisen. …
…Karin Krammer, betreffend Einkommen- und Gewerbesteuer für das Jahr 1990 nach in Wien durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht…
…Mit keinem Wort werde darauf eingegangen, dass die Nachforderung ihre Ursache in einer nach der Konkurseröffnung durchgeführten Betriebs- und Lohnsteuerprüfung habe. Wie soll er hinsichtlich für ihn nicht existenter Steuern dartun, wie viele Mittel zu den jeweiligen Fälligkeits- bzw. Zahlungszeitpunkten zur Verfügung gestanden haben und…
…Betracht kommt was dann der Fall ist, wenn - wie im gegenständlichen Fall - ein nicht existenter Antrag abgewiesen wird (so auch: (Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar², Tz 7 zu § 289). Der angefochtene Bescheid war daher ersatzlos aufzuheben. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 24…
…an den Gemeinschuldner gerichteten Bescheides vom 7. August 2007 betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2006 an den Masseverwalter ist dieser Bescheid dem Masseverwalter gegenüber nicht wirksam geworden (vgl. VwGH 2.3.2006, 2006/15/0087). Mangels rechtswirksamer Zustellung liegt kein rechtlich existenter Bescheid vor, weshalb…
…und den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…
…eine Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO gerechtfertigt sei. In der Gegenäußerung zur Stellungnahme wiederholte der steuerliche Vertreter der Bw. die Ansicht, dass, da die Personengemeinschaft bereits vor Bescheidzustellung aufgelöst gewesen sei, der "Nichtfeststellungsbescheid" an jeden einzelnen "Beteiligten" zuzustellen gewesen wäre, andernfalls der Bescheid rechtlich nicht existent…
…über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz erfolgte daher gleich einer unmittelbaren Vorlage der Berufung an die Oberbehörde bei nicht existenter Berufungsvorentscheidung. In Anbetracht obiger Sach- und Rechtslage konnte daher der Berufung insgesamt kein Erfolg beschieden sein und war spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck…
…und Umsatzsteuerbescheide der Jahre 1995,1996 1997 und 1998 Berufung ein und ersuchte um Vorlage der Berufung des Jahres 1997 an die zweite Instanz. Die in den Bescheiden ausgewiesenen Besteuerungsgrundlagen würden nicht den wirtschaftlichen Tatsachen entsprechen, da die ausgewiesenen Fremdleistungen erbracht worden seien. Am 2…
…Betriebsprüfung amtswegig zu überprüfen. Es ist eine unrichtige Forderung in der Dimension von € 100.000,-- seitens des Finanzamts festgesetzt worden und ein um mehr als € 500.000,-- nicht existenter Umsatz im Jahr 2007 fehlerhaft als Grundlage dazu herangezogen worden. Von einer Zurücknahme bzw…