UFSW RV/0355-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006 …Die Aufwendungen für 336,50 Nicht-Klientenstunden der KG im Jahr 1996 in Höhe von S 163.202,50 wurden bereits durch die Veranlagung ausgeschieden.
1997: Es wurden seitens der T GesmbH nur die tatsächlich für die KG erbrachten Leistungen verrechnet und als Betriebsausgabe berücksichtigt…
UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden.
3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 1/3 …jedoch den Klienten gegenüber im eigenen Namen fakturiert habe, aber für Rechnung der KG, die die Leistungen erbracht habe, tätig geworden sei. Es sei nicht erkennbar, ob diese bezogenen Leistungen im Erlös der KG enthalten seien. Aufgrund der Ertragslage der Gesellschaften sei es auch unerklärlich…
UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden.
3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 2/3 …Herrn P unterblieb. Mit der Erbringung der Leistung durch die KG ist die Forderung entstanden und finden sich keine Hinweise darauf, dass die Forderung weggefallen sei. Es kann wohl nicht davon ausgegangen werden, dass die Leistungen unentgeltlich erbracht wurden.
Aber auch die Ausführungen, in der…
UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden.
3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 3/3 …von Dr. G als geschäftsführenden Gesellschafter der S GesmbH bei den Klienten kassiert und mit Forderungen für durch die S GesmbH erbrachten Leistungen aufzurechnen.
Dieses Vorbringen kann nicht widerlegt werden. Selbst Dr. Ni führt in der Berufung aus, dass der Gewinnanteil nicht Dr. G sondern…
UFSW RV/1888-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005 …Die Aufwendungen für 336,50
Nicht-Klientenstunden der KG im Jahr 1996 in Höhe von S 163.202,50
wurden bereits durch die Veranlagung ausgeschieden.
1997: Es wurden seitens der Tax GesmbH nur die
tatsächlich für die KG erbrachten Leistungen verrechnet und als
Betriebsausgabe berücksichtigt…
UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 1/3 …jedoch den Klienten gegenüber im eigenen Namen fakturiert habe, aber
für Rechnung der KG, die die Leistungen erbracht habe, tätig geworden
sei. Es sei nicht erkennbar, ob diese bezogenen Leistungen im Erlös der KG
enthalten seien. Aufgrund der Ertragslage der Gesellschaften sei es auch
unerklärlich…
UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 2/3 …Herrn P unterblieb. Mit der Erbringung der Leistung durch die KG ist die
Forderung entstanden und finden sich keine Hinweise darauf, dass die Forderung
weggefallen sei. Es kann wohl nicht davon ausgegangen werden, dass die
Leistungen unentgeltlich erbracht wurden.
Aber auch die Ausführungen, in der…
UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 3/3 …von Dr. G als
geschäftsführenden Gesellschafter der Se GesmbH bei den Klienten
kassiert und mit Forderungen für durch die Se GesmbH erbrachten Leistungen
aufzurechnen.
Dieses Vorbringen kann nicht widerlegt werden. Selbst Dr.
Ni führt in der Berufung aus, dass der Gewinnanteil nicht Dr. G sondern…
UFSW RV/0776-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwet ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005 …Die Aufwendungen für 336,50
Nicht-Klientenstunden der KG im Jahr 1996 in Höhe von S 163.202,50
wurden bereits durch die Veranlagung ausgeschieden.
1997: Es wurden seitens der T GesmbH nur die
tatsächlich für die KG erbrachten Leistungen verrechnet und als
Betriebsausgabe berücksichtigt…
UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 1/3 …jedoch den Klienten gegenüber im eigenen Namen fakturiert habe, aber
für Rechnung der KG, die die Leistungen erbracht habe, tätig geworden
sei. Es sei nicht erkennbar, ob diese bezogenen Leistungen im Erlös der KG
enthalten seien. Aufgrund der Ertragslage der Gesellschaften sei es auch
unerklärlich…
UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 2/3 …Herrn P unterblieb. Mit der Erbringung der Leistung durch die KG ist die
Forderung entstanden und finden sich keine Hinweise darauf, dass die Forderung
weggefallen sei. Es kann wohl nicht davon ausgegangen werden, dass die
Leistungen unentgeltlich erbracht wurden.
Aber auch die Ausführungen, in der…
UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 3/3 …von Dr. G als
geschäftsführenden Gesellschafter der Se GesmbH bei den Klienten
kassiert und mit Forderungen für durch die Se GesmbH erbrachten Leistungen
aufzurechnen.
Dieses Vorbringen kann nicht widerlegt werden. Selbst Dr.
Ni führt in der Berufung aus, dass der Gewinnanteil nicht Dr. G sondern…
UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 1/3 …jedoch den Klienten gegenüber im eigenen Namen fakturiert habe, aber
für Rechnung der Bw, die die Leistungen erbracht habe, tätig geworden
sei. Es sei nicht erkennbar, ob diese bezogenen Leistungen im Erlös der Bw
enthalten seien. Aufgrund der Ertragslage der Gesellschaften sei es auch
unerklärlich…
UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 2/3 …Herrn Pe unterblieb. Mit der Erbringung der Leistung durch die Bw ist die
Forderung entstanden und finden sich keine Hinweise darauf, dass die Forderung
weggefallen sei. Es kann wohl nicht davon ausgegangen werden, dass die
Leistungen unentgeltlich erbracht wurden.
Aber auch die Ausführungen, in der…
UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 3/3 …von Dr. G als
geschäftsführenden Gesellschafter der Se GesmbH bei den Klienten
kassiert und mit Forderungen für durch die Se GesmbH erbrachten Leistungen
aufzurechnen.
Dieses Vorbringen kann nicht widerlegt werden. Selbst Dr.
Ni führt in der Berufung aus, dass der Gewinnanteil nicht Dr. G sondern…
UFSW RV/1680-W/04Nicht erbrachte Leistungen als Betriebsausgaben.
AfA Firmenwert stellt abnutzbares Anlagevermögen dar.
Luxustangente ist bei luxuriösen Fahrzeugen auszuscheiden.
Bilanzberichtigung bei Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG zur Bildung Rückstellungen nicht zulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004 …Die Aufwendungen für 336,50
Nicht-Klientenstunden der Bw im Jahr 1996 in Höhe von S 163.202,50
wurden bereits durch die Veranlagung ausgeschieden.
1997: Es wurden seitens der Ta GesmbH nur die
tatsächlich für die Bw erbrachten Leistungen verrechnet und als
Betriebsausgabe berücksichtigt…
UFSS RV/0011-S/11Scheinrechnungen, Buchführungsmängel und Schätzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2013Teil 1/3 …FL_13 und GF_FL_9, in welchen diese angaben, dass sie die laut den vorliegenden Eingangsrechnungen verrechneten Leistungen nicht erbracht haben sowie die Rechnungen nicht erstellt haben?
A: Es gibt einen Herrn Objektleiter_Bw.
über den ich alles ausgemacht habe, er war mein Objektleiter…
UFSS RV/0011-S/11Scheinrechnungen, Buchführungsmängel und Schätzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2013Teil 3/3 …und keine sonstigen Beweise, dass die verrechneten Leistungen tatsächlich erbracht wurden und ein Zahlungsfluss stattfand, folgt der Berufungssenat den Aussagen des FL_13, wonach die streitgegenständlichen Rechnungen als Scheinrechnungen zu beurteilen sind, denen kein dementsprechender Leistungsaustausch gegenübersteht.
FL_13 gab aber an, im Jahr 2007…
UFSW RV/0774-W/05Aufteilung der in einer Rechnung ausgewiesenen Vorsteuern in einen abziehbaren und nichtabziehbaren Teil für erbrachte bzw. nicht erbrachte Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005 …133.035,50 zu kürzen, was durch die Berufungsentscheidung richtig zu stellen ist.
Im Jahr 1997 wurden lediglich die tatsächlich erbrachten Leistungen an die KG weiterverrechnet und war eine Rechnungsberichtigung nicht erforderlich. Die in den verrechneten Leistungen betreffend Werksvertragsaufwand Dr. Ma enthaltene Umsatzsteuer ist somit…