…Hinblick auf die Vorschriften, die zur Belastung mit Säumniszinsen führten, der Fehler nicht passieren dürfen. Dabei muss das Handeln des Lehrmädchens der Bf., die es nicht ausreichend informiert und daher unausreichend sorgfältig mit der Anwendung der einzuhaltenden Vorschriften belastet hat, zugerechnet werden. Der im Gegenstande…
…bekämpft den Schenkungssteuerbescheid zunächst mit der Argumentation, der Ver-tragserrichter habe sie über die Gebührenlast nicht ausreichend informiert. Auch sie selbst habe diesbezüglich nicht genügend Erkundigungen eingeholt. Sowohl die Höhe der festge-setzten Abgaben als auch das Honorar für die Vertragserrichtung erscheine ihr im Vergleich…
…bekämpft den Schenkungssteuerbescheid zunächst mit der Argumentation, der Vertragserrichter habe sie über die Gebührenlast nicht ausreichend informiert. Auch sie selbst habe diesbezüglich nicht genügend Erkundigungen eingeholt. Sowohl die Höhe der festgesetzten Abgaben als auch das Honorar für die Vertragserrichtung erscheine ihr im Vergleich zum geringen…
…In dieser Eingabe bringt der Bw. vor, dass er zum damaligen Zeitpunkt über die Zuschussleistung und die daraus etwaig resultierende Rückzahlungsverpflichtung nicht ausreichend informiert worden wäre. Auch ergebe sich aus den Antragsformularen keinesfalls eindeutig, dass es sich beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld um einen Kredit handle…
…zu leistenden Sicherheit nicht ausreichend informiert habe. Weiters bereue der Bf. die begangene Tat wobei er gleichzeitig auf bereits geleistete Monatszahlungen verweise. Mit Ergänzungsauftrag des Hauptzollamtes Wien vom 10. Februar 1998, Zl.: 100/73283/6/97 wurde der Bf. über die Möglichkeiten der Sicherheitsleistung informiert…
…über eventuelle Gebührenerhebungen nicht ausreichend informiert. Dies verstößt gegen die allgemeine Informationspflicht und Rechtssitten. In der Rechtsmittelbelehrung vom Unabhängigen Verwaltungssenat Wien vom 17. April 2007 steht: "Die Beschwerde muss von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein und ist mit 180,00 Euro zu vergebühren." Mehr nicht (Siehe…
…Wettbüro) mit Kaufvertrag vom 27.2.2004 erworben hat und weiter führe. Dabei habe sich die GmbH über aushaftende Abgabenverbindlichkeiten nicht ausreichend informiert. Die Unkenntnis dieser Abgabenverbindlichkeiten sei daher auf ein sorgloses Verhalten der GmbH bzw. deren Vertreters zurückzuführen. In der Berufung gegen den Bescheid…
…im übrigen bei der Befundaufnahme nicht persönlich anwesend und sein Vertreter damals nicht ausreichend informiert gewesen. In diesem Zusammenhang beantrage er daher nunmehr die Einvernahme des K als Zeugen zum Sachverhalt. Weiters entspreche die beschlagnahmte Vorlaufmenge von 4 Litern nicht der Realität und sei diese…
…Dienstgeber habe ihn nicht ausreichend informiert, ist zu bemerken, dass grundsätzlich jeder Steuerpflichtige für sein zu versteuerndes Einkommen selbst verantwortlich ist. Wenn ein Dienstgeber für seine Dienstnehmer die Lohnsteuer direkt an das Finanzamt abführt, so hat auch der jeweilige Dienstnehmer und nicht der Dienstgeber die…
…zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2004 herangezogen wurde. Wenn der Bw. weiters ausführt, dass er gem. § 16 KBGG vom zuständigen Krankenversicherungsträger über die Gewährung und Rückforderung nicht ausreichend informiert worden sei, ist darauf hinzuweisen, dass diese Ansicht in § 18 Abs. 1 KBGG keine Deckung findet…
…Gelder bekanntzugeben. Dies wird wiederum nur möglich sein, wenn der Bw. über die Inhalte und Parameter der Gelddeckungsrechnung ausreichend informiert wird. Die Schwiegermutter BG müsste hinsichtlich vorhandener Nachweise zur finanziellen Unterstützung des Bw. befragt werden, ob ein Darlehen (oder allenfalls eine Schenkung) vorlag, ebenso zum…
…habe den Betrieb nicht von Daliborka M übernommen, sondern vom Besitzer des Gasthofes gepachtet. Die Bw. habe sich ausreichend informiert, sodass die Unkenntnis nicht auf sorgloses Verhalten, sondern auf eine Falschinformation der Daliborka M zurückzuführen sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 25.7.2003 wies das Finanzamt…
…ein zumindest leicht fahrlässiges Verhalten dar, wenn man sich über die Kosten der einzelnen Leistungen der steuerlichen Vertretung nicht im Voraus ausreichend informiert, und sich dann mit Honorarforderungen konfrontiert sieht, die nicht mehr bedient werden können. Es geht nicht an, dass ein Vertreter im Sinne…
…3.2010 auch mit e-Mail und telefonisch Kontakt zwischen Bf. und dem Betriebsprüfungsorgan gegeben, sodass dem Argument, vom Zollamt diesbezüglich nicht ausreichend informiert worden zu sein, keine Berechtigung zukommt. Im Übrigen muss von jemandem, der auf einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 die "Erklärung des Ausführers…
…gegenständlichen Fall wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wesentlichen damit begründet, dass der zuständige Sachbearbeiter des Finanzamtes dem steuerlich nicht vertretenen Bw. eine unrichtige Auskunft gegeben hätte bzw. nicht ausreichend informiert habe. Seinem (erkennbaren) Inhalt nach laufen die Ausführungen damit im Ergebnis auf…
…auf die rechtliche Qualifikation der selbstständigen Subunternehmer als unter die unechte Steuerbefreiung fallende Kleinunternehmer nicht ausreichend informiert zu haben. Genau für derartige Zwecke, nämlich zum Erkennen und Aufzeigen der in diesem Zusammenhang auch für steuerlich geschulte Personen von vornherein nicht sehr leicht zu lösenden Rechtsfragen…
…die Steuerberatungskanzlei verlassen, ein Grund für ein Misstrauen gegen diese Personen bzw. die Institution liege nach der Aktenlage nicht vor. Möglicherweise sei der Beschuldigte von Gattin und Schwiegermutter bewusst - siehe Entlohnung der Frau - nicht ausreichend informiert worden. Die Hinweise der Steuerberatung F. durch die Ermittlung…
…Bw. übernommen habe und erst bei der Terminfestsetzung für den Erörterungstermin von den gegenständlichen laufenden Abgabenverfahren Kenntnis erlangt habe. Sie sei daher zu diesem Zeitpunkt über den tatsächlichen Sachverhalt nicht ausreichend informiert gewesen. Nachdem sie nun auch damals handelnde Personen von der Finanzgeberseite befragt habe…
…setzen ist. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in ständiger Judikatur festgehalten, dass die Grundsätze eines fairen Verfahrens verletzt werden, wenn eine Partei durch die Behörde vom Vorbringen der Gegenseite nicht ausreichend informiert wird. Von einer solchen ausreichenden Information kann hier keine Rede sein!!!…
…wird". Auch nach Ruppe (UStG-Kommentar Rz 134 f zu § 2) seien Vorbereitungshandlungen ausreichend. Würden die ernsthaften Vorbereitungshandlungen nicht in Leistungen münden, sondern werde die Tätigkeit abgebrochen bevor Leistungen erbracht und Einnahmen erzielt würden (erfolglose Vorbereitungshandlungen), ändere dies nichts am Recht auf Vorsteuerabzug. Entscheidend sei…