…ausgewiesen. Der Verwendungszweck ist mit "Islamologische Enzyklopädie" angegeben. Als Auftraggeberin/Einzahlerin ist nicht die Berufungswerberin, sondern eine dritte Person angeführt. Eine steuerliche Berücksichtigung kann schon deshalb nicht erfolgen. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass Aufwendungen für Lexika idR nicht abzugsfähig sind (vgl. Jakom/Lenneis, EStG…
…Wohnung nicht für die Fenster in Deutschland geeignet wären, vermag der Bw. nichts für gegenständliche Berufung zu gewinnen. Mit dieser Argumentation übersieht der Bw., dass selbst im Falle einer beruflich bedingten Übersiedlung Anschaffungskosten für den Hausrat der Wohnung am Beschäftigungsort niemals zu den abzugsfähigen Kosten…
…durch ... Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind" nicht abzugsfähig. Die Gewinnausschüttung sei aber kein Gesellschaftszweck, sondern ein Gesellschafterrecht, von Seiten der Gesellschaft also eine Verpflichtung. Gemäß § 12 Abs. 2 KStG 1988 seien "Aufwendungen ..., soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Vermögensvermehrungen und Einnahmen oder mit Kapitalerträgen iSd …
…6). Somit teilt der Zusammenhang dieser Lehrbehelfe mit Aus- oder Fortbildungskosten das rechtliche Schicksal dieser Qualifikation. Fachliteratur muss im übrigen eindeutig und ausschließlich mit der Einkünfteerzielung in Zusammenhang stehen, andernfalls das Aufteilungsverbot diese zu nicht abzugsfähigen Aufwendungen qualifiziert (VwGH 24.4.1997, 95/15/0175…
…wäre - unter Heranziehung der gem § 4 Z 1 lit c UmgrStG erforderlichen Voraussetzungen - daraus für die Bw. hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der Verluste nichts zu gewinnen. Lit c enthält eine weitere Einschränkung bezüglich des Fortbestandes der Verluste bzw. Verlustvorträge sowohl der übertragenden als auch der übernehmenden…
…trennen lässt. Ist eine solche Trennung der Aufwendungen nicht einwandfrei durchführbar, dann gehört der Gesamtbetrag derartiger Aufwendungen zu den nicht abzugsfähigen Ausgaben (zB VwGH 23.04.1985, 84/14/0119). Im Sinne des § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 in der für die Streitjahre…
…August 2010 verfügt die Amtspartei die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen. Laut Bescheidbegründung sei erst durch das nachfolgende Vorhalteverfahren hervorgekommen, dass als Fortbildungskosten eine aufgrund eines Mischprogramms nichtabzugsfähige Reise nach Portugal als Werbungskosten beantragt worden sei. Dies stelle eine neue Tatsache gemäß § 303 Abs…
…Wiederaufnahmsbescheid die durch die Vorhaltsbeantwortungen vom 28.12.2009 und vom 31.05.2010 (richtig vom 29.05.2010) neu hervorgekommene Tatsache einer nichtabzugsfähigen Reise infolge Vorliegens eines Mischprogramms als Wiederaufnahmsgründe an. Die Amtspartei hat aufgrund dieser beiden Schriftsätze folgende neuen Fakten erfahren: Bewilligung eines…
…weshalb auch die RiAA-Reise 2008 nicht zu Werbungskosten führt. Die Beurteilung der RiAA-Reise 2008 durch die Amtspartei als nicht abzugsfähig ist daher nicht zu beanstanden. Das Reiseprogramm bestimmt erst die Reise als Vertragsgegenstand und ist daher wesentlicher Vertragsbestandteil des Rechtsgeschäftes mit dem Reiseunternehmer…
…nunmehr Werbungskosten von 883,19 € in Abzug gebracht wurden. Begründend ist dazu angeführt, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Kurse für NLP nicht abzugsfähig seien. Hinsichtlich der übrigen Fortbildungskosten (186,20 €) und der Differenzwerbungskosten (332,20 €) sei dem Berufungsbegehren gefolgt worden. Literatur…
…die Kompensation körperlicher Behinderungen oder Mängel (z.B. Sehschwächen) gehören zu den gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 EStG nicht abzugsfähigen Kosten der Lebenshaltung, weil sie stets auch die allgemeine Lebensführung betreffen, und zwar auch dann, wenn der Behelf ausschließlich bei der Berufstätigkeit verwendet werden…
…der Disponenten vorhanden seien. Vom UFS wurden die Provisionszahlungen - wie den vorstehenden Ausführungen zu entnehmen ist - auch nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Der UFS kommt auf Grund seiner Beweiswürdigung zu dem Schluss, dass die Zahlungen nicht abzugsfähig sind. Für die Betriebsprüfung ist weiters laut Bericht fraglich…
…Einfuhren, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 oder der §§ 8 Abs. 2 und 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 sind, nicht als für das Unternehmen ausgeführt. Die…
…EStG 1988 ist somit die, dass gemischt veranlasste Aufwendungen, also Aufwendungen mit einer privaten und einer betrieblichen Veranlassung, nicht abzugsfähig sind. Der Bundesfinanzhof misst der dem § 20 Abs.1 Z 2 lit a EStG vergleichbaren Bestimmung des § 12 Nr.1 dEStG daher auch die Bedeutung…
…insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen (§ 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988) würden. Im Erkenntnis vom 16.12.2003, 2003/15/0021 stellte der Verwaltungsgerichtshof fest, dass Unterhaltsleistungen an Angehörige nicht nur…
…Ebene der Einkünfteerzielung, ist daher nicht möglich. Die Berücksichtigung der geltend gemachten Beträge als außergewöhnliche Belastung scheitert hingegen an der Legaldefinition der außergewöhnlichen Belastung in § 34 Abs 1 EStG, wonach die Belastung (neben anderen Voraussetzungen) zwangsläufig erwachsen muss, um steuerlich abzugsfähig zu sein. Dieses Kriterium…
…einer Risikoablebensversicherung. Einkommensteuerrechtlich ist zwischen der Renten- und der Tilgungsversicherung zu unterscheiden. Bei der nicht steuerbaren Versicherungsleistung aus der Tilgungsversicherung sind sämtliche Ausgaben, die damit wirtschaftlich zusammenhängen nicht abzugsfähig. Bei der privaten Rentenversicherung stellen dagegen die Kreditvermittlungs- und Versicherungsvermittlungsgebühren soweit sie die Rentenversicherung betreffen im…
…geklagt wird und im Prozess unterliegt (vgl E 19.3.1998, 95/15/0024, 1999, 40). 3. Nicht abzugsfähig sind daher Kosten für Prozesse über - Kosten im Zusammenhang mit einer einvernehmlichen Ehescheidung (E 13.3.1991, 90/13/0034, 1992, 402; E 26.1.1993…
… VwGH 19.12.2000, 99/14/0294). Prozesskosten in einem Zivilrechtsstreit sind daher nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn sie lediglich Folge der Klagsführung durch den Steuerpflichtigen (VwGH 19.12.2000, 99/14/0294) oder sonst Folge eines vom Steuerpflichtigen gesetzten Verhaltens sind. Lehre und…
…und zwar auch dann, wenn nicht der Steuerpflichtige selbst, sondern sein mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebender (Ehe)Partner (§ 106 Abs. 3 EStG) Anspruch auf diese Beträge hat. (Z 4) Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden…