…Sicht gegen nicht (mehr) existente Bescheide richten. Gemäß § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung ua. dann durch Bescheid zurückzuweisen, wenn sie unzulässig ist (lit. a leg. cit.). Unzulässig ist eine Berufung insbesondere auch dann, wenn der mit Berufung angefochtene Bescheid vor Berufungserledigung…
…die Stelle dieses Bescheides ist mit 3. August 2004 die Berufungsentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz getreten, mit welcher die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2003 vom 13. Februar 2004 als unbegründet abgewiesen wurde. Ein rechtlich nicht (mehr) existenter Bescheid kann nicht aufgehoben werden…
…die urgierten Bescheidausfertigungen zugegangen. Die gegenständlichen Berufungsschriftsätze vom 27. September 2010 habe er für die Bw. verfasst. Über Befragen der Referentin, mit wem Mag.N anlässlich des konkreten telefonischen Auskunftsersuchens gesprochen habe, gab selbiger an, dass er sich mangels schriftlichen Vermerkes zwar nicht mehr an…
…iSd. § 34 Abs. 8 EStG mit der Folge entsprechender Einkommensteuernachforderungen nicht mehr zum Ansatz gebracht. Diese Bescheidausfertigungen sollten der Bw. verfügungsgemäß ebenfalls eigenhändig zugestellt werden und befanden sich anlässlich ihrer postalischen Beförderung in den Rsa - Briefkuverts, mit denen auch die "Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005, 2006…
…Unter der zu den Bescheidwirkungen zählenden materiellen Rechtskraft wird die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides verstanden (Ritz, BAO4, § 92 Tz 4). Die materielle Rechtskraft besteht also in der Bindung der Behörden an einen einmal erlassenen, formell rechtskräftigen (nicht mehr anfechtbaren) Bescheid. Mit der Rechtskraftwirkung…
…Abs. 4 BAO nicht hinderlich ist, ist daher zusammenfassend zu sagen, dass diese im Zuge der obgenannten Außenprüfung erlangte Kenntnis eindeutig einen Fall des Neuhervorkommens von Tatsachen, welche zum Zeitpunkt der gegenständlichen Bescheiderlassung bereits existent waren und zu einem anders lautenden Bescheiden geführt hätten, darstellt…
…Sind zwar die Bescheide an die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung nicht mehr existente H-GmbH&Mitges gerichtet, führen sie aber die einzelnen Beteiligten mit Name, Adresse, zuständigem Finanzamt und Steuernummer an, stehen die Bescheidadressaten unzweifelhaft fest. Dass gegen diese Bescheide innerhalb der Rechtsmittelfrist eine Berufung…
…12.1991, 91/17/0090, wo der VwGH die Säumnisbeschwerde einer im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung als Rechtsperson nicht mehr existenten GmbH mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückwies). Nach eingetretener Gesamtrechtsnachfolge können Bescheide nur mehr gegenüber dem Rechtsnachfolger erlassen werden (vgl. VwGH 7.8.1992, 89…
…2003 erloschenen Bw. gestellt worden. Dieser kam als rechtlich nicht mehr existenter GmbH keine Rechts- und Handlungsfähigkeit iSd § 79 BAO und folglich auch keine Berechtigung zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrages mehr zu. Der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagende Bescheid vom 11. 10. 2004 ist…
…vom Finanzamt nicht zu den verfahrensgegenständlichen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen und dem darauf gründenden angefochtenen Bescheid herangezogen werden. Ein solchermaßen erloschener, also nicht mehr existenter Anspruch könne schlechterdings nicht die Grundlage eines (neuerlichen) Verwaltungsaktes bilden. Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen könne der angefochtene Bescheid aber ohnehin…
…der neuen Tatsachen und die Ermessensgründe klar und eindeutig nachvollziehbar. Der Berufungseinwand ist daher unzutreffend und vermag keine Rechtswidrigkeit des bekämpften Bescheides aufzuzeigen. 1.2. Zurückweisung der Berufung betreffend nicht existenter Bescheide Die Berufung gegen Wiederaufnahmebescheide betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 1998 ist als unzulässig zurückzuweisen…
…3 Finanzbeamten ein rechtlich nicht existenter Bescheid zwecks Aufhebung des Bankgeheimnisses nach § 38 Abs. 2 Z. 1 BWG der Hausbank vorgelegt worden. Weiters sei der Erlass des Finanzministeriums vom 13.10.1988 missachtet worden. Es werde vom BMF angeordnet, dass die bescheidmäßige Einleitung in der…
…jedoch im Zuge der amtswegigen Löschung der Gesellschaft nicht erfolgt. Der ehemalige Geschäftsführer sei zu diesem Zeitpunkt zur Entgegennahme von Zustellungen für die Gesellschaft nicht mehr befugt gewesen. Mangels rechtswirksamer Zustellung liege im gegenständlichen Fall kein rechtlich existenter Bescheid vor. Dem Vorlageantrag wurden eine Zustimmung…
…richtet sich demnach gegen einen nicht mehr dem Rechtsbestand angehörenden Bescheid und war daher gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig geworden zurückzuweisen (Ritz, BAO - Kommentar, 2. Auflage, Anm. 12 z. § 273). c.) Gewerbesteuer 1988 Gewerbesteuer(messt)bescheid und Einkommensteuerbescheid sind verfahrensrechtlich insoweit…
…kein rechtlich existenter Grundlagenbescheid vorhanden ist und das Berufungsverfahren nicht zulässig war, gibt es auch keine mittelbare Abhängigkeit gemäß § 209a Abs. 2 BAO. Der am 18.04.1997 gemäß § 295 BAO erlassene Einkommensteuerbescheid 1989 ist rechtswirksam erlassen und rechtskräftig geworden." Gegen den Bescheid vom 24…
…er einen Käufer für diese gehabt hätte, das sei Marks und Spencer gewesen, dazu sei es aber nicht mehr gekommen. Herr N sei ein schwer zu findender Mann gewesen, hätte aber gute Verbindungen gehabt und viele Leute gekannt. Im Immobiliengeschäft seien gute Informationen einfach alles…
…Mit keinem Wort werde darauf eingegangen, dass die Nachforderung ihre Ursache in einer nach der Konkurseröffnung durchgeführten Betriebs- und Lohnsteuerprüfung habe. Wie soll er hinsichtlich für ihn nicht existenter Steuern dartun, wie viele Mittel zu den jeweiligen Fälligkeits- bzw. Zahlungszeitpunkten zur Verfügung gestanden haben und…
…von 2003 bis 2005: "Rechtsanwälte B&C&D". Per 31.12.2005 sei die Gesellschaft "Rechtsanwälte B&C&D " aufgelöst worden. Sie sei seit 1.1.2006 nicht mehr existent, es gebe auch keine Nachfolgegesellschaft. Die angefochtenen Feststellungbescheide für 2002 bis 2005 würden aber alle…
…gelautet: "RABC" und von 2003 bis 2005: "RABCD". Per 31.12.2005 sei die Gesellschaft "RABCD " aufgelöst worden. Sie sei seit 1.1.2006 nicht mehr existent, es gebe auch keine Nachfolgegesellschaft. Die angefochtenen Feststellungbescheide für 2002 bis 2005 würden aber alle auf "Dr.BD…
…zu konstruieren. Wie und wann diese Zahlung geleistet wurde und durch welchen "Beleg" diese "Verrechnung" "funktioniert" hat, kann der Bw. offensichtlich nicht mehr nachvollziehen (siehe weitere Ausführungen unten). Wie der Bw. selbst mehrfach zutreffend betont, handelt es sich bei seiner Firma und jener seiner Mutter…