…daher zweifelsfrei ergeben, dass der im gegenständlichen Verfahren relevante ESt Bescheid vom 3. Dezember 2013, dessen Abänderung der Bf gemäß § 295 Abs. 4 BAO begehrte, bereits zweimal gemäß § 295 Abs. 1 BO abgeändert wurde und daher jedenfalls nicht mehr im Rechtsbestand ist. III. Rechtliche Beurteilung…
…Sicht gegen nicht (mehr) existente Bescheide richten. Gemäß § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung ua. dann durch Bescheid zurückzuweisen, wenn sie unzulässig ist (lit. a leg. cit.). Unzulässig ist eine Berufung insbesondere auch dann, wenn der mit Berufung angefochtene Bescheid vor Berufungserledigung…
…die Stelle dieses Bescheides ist mit 3. August 2004 die Berufungsentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz getreten, mit welcher die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2003 vom 13. Februar 2004 als unbegründet abgewiesen wurde. Ein rechtlich nicht (mehr) existenter Bescheid kann nicht aufgehoben werden…
…darin, dass der angefochtene Bescheid dadurch, dass die Bf. seit mehr als siebeneinhalb Jahren (!) im Firmenbuch gelöscht worden wäre und steuerrechtlich nicht mehr existent sei, ein Nichtbescheid sei, weshalb er aus diesem Grund aufzuheben sei. Da der Verwaltungsgerichtshof die wesentliche Rechtsfrage noch nicht entschieden habe…
… 29 FinStrG erstattet“ wurde. Wir beantragen die ersatzlose Aufhebung des o.a. „Bescheides“ über einen Prüfungsauftrag. Begründung: -) Rechtlich nicht mehr existenter Bescheidadressat Aufgrund der beendeten Liquidation der Kapitalgesellschaft 2011, der Löschung aufgrund der beendeten Liquidation im Firmenbuch am 29.3.2011 und der Beendigung aller…
… 29 FinStrG erstattet“ wurde. Wir beantragen die ersatzlose Aufhebung des o.a. „Bescheides“ über einen Prüfungsauftrag. Begründung: -) Rechtlich nicht mehr existenter Bescheidadressat Aufgrund der beendeten Liquidation der Kapitalgesellschaft 2011, der Löschung aufgrund der beendeten Liquidation im Firmenbuch am 25.3.2011 und der Beendigung aller…
…Dezember 2012 gestellte Aussetzungsantrag (siehe Feststellung aus dem Akteninhalt) auf die nicht mehr existente – da gem. § 299 BAO aufgehobene - Berufungsentscheidung vom 12. November 2012. Ein Aussetzungsantrag betreffend einen nicht mehr bestehenden Bescheid geht damit ins Leere und ist daher im Sinne der obigen Ausführungen als…
…im Spruch näher bezeichneten im Jahr 2013 ergangenen Bescheide sind an den bereits am ***22*** verstorbenen ***Bf1***, geb. ***10***, ergangen (Zentrales Melderegister [ZMR] - Abfrage vom 6.12.2021). Da die beschwerdegegenständlichen Bescheide an einen Verstorbenen und somit an einen nicht mehr existenten Bescheidadressaten ergangen sind…
…Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid ist zurückzuweisen (VwGH 27.4.1995, 93/17/0075; VwGH 29.5.1995, 93/17/0318; Ritz, BAO5, § 260 Tz 5, 8). Wird - wie im vorliegenden Fall - eine Bescheidbeschwerde gegen einen mangels rechtmäßiger Zustellung nicht wirksam ergangenen Bescheid erhoben…
…die urgierten Bescheidausfertigungen zugegangen. Die gegenständlichen Berufungsschriftsätze vom 27. September 2010 habe er für die Bw. verfasst. Über Befragen der Referentin, mit wem Mag.N anlässlich des konkreten telefonischen Auskunftsersuchens gesprochen habe, gab selbiger an, dass er sich mangels schriftlichen Vermerkes zwar nicht mehr an…
…iSd. § 34 Abs. 8 EStG mit der Folge entsprechender Einkommensteuernachforderungen nicht mehr zum Ansatz gebracht. Diese Bescheidausfertigungen sollten der Bw. verfügungsgemäß ebenfalls eigenhändig zugestellt werden und befanden sich anlässlich ihrer postalischen Beförderung in den Rsa - Briefkuverts, mit denen auch die "Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005, 2006…
…Unter der zu den Bescheidwirkungen zählenden materiellen Rechtskraft wird die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides verstanden (Ritz, BAO4, § 92 Tz 4). Die materielle Rechtskraft besteht also in der Bindung der Behörden an einen einmal erlassenen, formell rechtskräftigen (nicht mehr anfechtbaren) Bescheid. Mit der Rechtskraftwirkung…
…Abs. 4 BAO nicht hinderlich ist, ist daher zusammenfassend zu sagen, dass diese im Zuge der obgenannten Außenprüfung erlangte Kenntnis eindeutig einen Fall des Neuhervorkommens von Tatsachen, welche zum Zeitpunkt der gegenständlichen Bescheiderlassung bereits existent waren und zu einem anders lautenden Bescheiden geführt hätten, darstellt…
…eine rechtlich nicht (mehr) existente noch an eine nicht (mehr) handlungsfähige Personen. Im Übrigen hat auch der VwGH in seinem Erkenntnis vom 05.09.2012, 2011/15/0024, dem eine behördliche Erledigung, datierend mit November 2006 zugrunde lag, die - wie im gegenständlichen Fall - nicht allen…
…Sind zwar die Bescheide an die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung nicht mehr existente H-GmbH&Mitges gerichtet, führen sie aber die einzelnen Beteiligten mit Name, Adresse, zuständigem Finanzamt und Steuernummer an, stehen die Bescheidadressaten unzweifelhaft fest. Dass gegen diese Bescheide innerhalb der Rechtsmittelfrist eine Berufung…
…12.1991, 91/17/0090, wo der VwGH die Säumnisbeschwerde einer im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung als Rechtsperson nicht mehr existenten GmbH mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückwies). Nach eingetretener Gesamtrechtsnachfolge können Bescheide nur mehr gegenüber dem Rechtsnachfolger erlassen werden (vgl. VwGH 7.8.1992, 89…
…2003 erloschenen Bw. gestellt worden. Dieser kam als rechtlich nicht mehr existenter GmbH keine Rechts- und Handlungsfähigkeit iSd § 79 BAO und folglich auch keine Berechtigung zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrages mehr zu. Der die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagende Bescheid vom 11. 10. 2004 ist…
…vom Finanzamt nicht zu den verfahrensgegenständlichen Änderungen der Besteuerungsgrundlagen und dem darauf gründenden angefochtenen Bescheid herangezogen werden. Ein solchermaßen erloschener, also nicht mehr existenter Anspruch könne schlechterdings nicht die Grundlage eines (neuerlichen) Verwaltungsaktes bilden. Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen könne der angefochtene Bescheid aber ohnehin…
…der neuen Tatsachen und die Ermessensgründe klar und eindeutig nachvollziehbar. Der Berufungseinwand ist daher unzutreffend und vermag keine Rechtswidrigkeit des bekämpften Bescheides aufzuzeigen. 1.2. Zurückweisung der Berufung betreffend nicht existenter Bescheide Die Berufung gegen Wiederaufnahmebescheide betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 1998 ist als unzulässig zurückzuweisen…
…B Datenverarbeitungs OEG. Im Zeitpunkt der intendierten Bescheiderlassung im Jahr 2008 existierte die A B Datenverarbeitungs OEG zufolge Einbringung in die D E Gesellschaft m.b.H. und spätere BCA EDV-Beratung GmbH im Jahr 2006 nicht mehr. Der vermeintliche Feststellungsbescheid vom 11.2.2008…