…ersten Säumniszuschlages eingetreten. In dem Vorlageantrag vom 31. Jänner 2006 wurde vorgebracht, dass das neuerliche Zahlungserleichterungsansuchen am 28. November 2005 demnach vor Ablauf einer Monatsfrist nach Erlassung des Abweisungsbescheides gestellt worden sei und folglich rechtzeitig eingebracht wurde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 217 Abs…
…bestehenden Abgabenrückstand ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht, welches mit Bescheid vom 26. April 2010 bewilligt wurde, doch handelt es sich bei der Zahlungsfrist, vor deren Ablauf das neuerliche Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht wurde, um ein solches gemäß § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO. Keine hemmende Wirkung haben Zahlungserleichterungsansuchen…
…Stundungsansuchen fristgerecht eingebracht worden sei. Dieses Zahlungserleichterungsansuchen sei mit Bescheid vom 29. September 2005 abgewiesen worden, wobei vom Finanzamt eine Nachfrist zur Entrichtung bis 4. November 2005 gesetzt worden sei. Am 3. November 2005 sei ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht worden, wobei die fällige Umsatzsteuer am…
…14. November 2006 und am 30. April 2007 Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht, welche das Finanzamt jeweils unter Festsetzung einer bestimmten monatlichen Rate bewilligt hat. Mit Datum 13. August 2008 hat der Bf. nunmehr ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen gestellt, mit welchem er unter Hinweis auf seine hohen Schulden, sonstigen…
…Zahlungserleichterungsansuchen mit Bescheid vom 20. Mai 2010 abgewiesen. Mit Schreiben vom 14. Juni 2010 ersuchte der Beschwerdeführer bezugnehmend auf seine Vorsprache von Anfang Juni 2010 aufgrund seiner gravierenden gesundheitlichen Situation (Lähmungen im rechten Arm, dreimalige Therapie wöchentlich) und der damit verbundenen stark eingeschränkten Arbeitsfähigkeit neuerlich…
…dieser Beschwerdeentscheidung hat der Beschwerdeführer am 8. März 2010 ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht, mit welchem er beantragte, bis Ende August 2010 eine monatliche Rückzahlung von € 50,00 leisten zu können. Das Finanzamt Innsbruck hat dieses Zahlungserleichterungsansuchen mit Bescheid vom 20. Mai 2010 abgewiesen. Laut…
…auch wenn es innerhalb der Nachfrist eingebracht werde, sei verspätet im Sinne des § 230 BAO. Am 17. September 2008 sei ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen (keine Berufung) eingebracht worden, welches am 19. September 2008 wegen Gefährdung der Einbringlichkeit abgewiesen worden sei. Die Ansuchen vom 28. September 2008…
…Bw. sei derzeit mit der Ausarbeitung der Steuererklärungen für die Jahre 2002 bis 2004 befasst, jedoch sei mit keiner Gutschrift, sondern mit "mehr oder weniger weiteren Belastungen" zu rechnen. Das Finanzamt wertete diese Eingabe als neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen, dem es mit Bescheid vom 14. 3. 2005…
…00 reduzieren und werde den dadurch entstehenden Differenzbetrag zur genehmigten Ratenzahlung "ehestbaldigst" erbringen. Eine neue Abgabenschuld sei seit der Beantragung der Ratenzahlung nicht angefallen. Das Finanzamt wertete diese Eingabe als neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen und wies dieses mit Bescheid vom 15. November 2010 mit der Begründung ab…
…18. Dezember 2000 habe der Bw. ein Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht, welches mit Bescheid vom 20. Dezember 2000 stattgebend erledigt worden sei. Die erste Rate sei am 4. Jänner 2001 fällig gewesen. Am 4. Jänner 2001 sei ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht worden, welches bewilligt worden sei. Die…
…für diese Beträge eine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeigen nicht zum Tragen kommen. Die Beschwerdeausführungen, ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen für den Restrückstand von € 11.370,26 sei von der Behörde bewilligt worden (Bescheid vom 28. Juni 2007) und Terminverlust (Anmerkung: für diese Ratenbewilligung) sei nicht eingetreten…
…pro Monat nicht zu den vereinbarten Terminen entrichten können. Dadurch sei Terminverlust eingetreten, der Bf. habe es verabsäumt, sofort ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen einzureichen. Da der Bf. grundsätzlich gewillt sei, den Rückstand in der vorgesehenen Zeit zu begleichen, er aus Gründen, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen…
…18. Dezember 2000 habe der Bw. ein Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht, welches mit Bescheid vom 20. Dezember 2000 stattgebend erledigt worden sei. Die erste Rate sei am 4. Jänner 2001 fällig gewesen. Am 4. Jänner 2001 sei ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht worden, welches bewilligt worden sei. Die…
…Bf. unter Hinweis auf die Ersatzfreiheitsstrafe(n) aufgefordert, den angeführten Rückstand binnen 14 Tagen abzudecken bzw. allenfalls ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen einzubringen. Mit Schreiben vom 26. November 2004 gab der Bf. bekannt, dass er in Folge seiner derzeitigen Arbeitslosigkeit (kein Arbeitslosengeld) nicht in der Lage sei…
…hat nach Ablauf dieser Frist ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen gestellt. Über dieses ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften zu entscheiden. Allenfalls rechtswidrige frühere Genehmigungen von Zahlungserleichterungen, ohne dass die gesetzlichen Erfordernisse vorgelegen sind, führen nicht zu einem Rechtsanspruch des Berufungsführers auf Genehmigung eines neuerlichen Ansuchens. Gemäß …
…Abgaben zusammengefasst verbucht wird (§ 213), erstrecken. Obwohl die im Vorlageantrag beantragte Stundungsfrist bis 30. April 2006 kein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen darstellt, weil auf Abänderungs- oder Erweiterungsanbringen zu einem bereits eingebrachten Ansuchen Bedacht zu nehmen ist, war jedoch der begehrte Stundungstermin (30. April 2006) dennoch im Zeitpunkt…
…31. Jänner 2004 bzw. letztlich bis 31. Dezember 2004 kein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen darstellen, weil auf Abänderungs- oder Erweiterungsanbringen zu einem bereits eingebrachten Ansuchen Bedacht zu nehmen ist. Da jedoch der begehrte Stundungstermin (somit der 31. Dezember 2004) dennoch im Zeitpunkt der Berufungserledigung bereits überschritten ist…
…zugrunde liegt. Im Hinblick auf die oben angeführte Rechtslage waren daher Stundungszinsen ab 18. Oktober 2002 zu berechnen. Am 18. Dezember 2002 brachte der Bw. ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen, in dem er um Herabsetzung der Ratenhöhe ersuchte, ein. Diesem Antrag wurde mit Bescheid vom 21. Jänner…
…Dafür ist aber erforderlich, dass vor Ablauf der Zahlungsfrist wiederum zeitgerecht ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht wird und damit zwischen zwei Aufschüben keine Lücke entsteht. Ist bereits während des Laufs der ersten Ratenbewilligung durch die nicht zeitgerechte Entrichtung einer Rate Terminverlust eingetreten, wurde den Bedingungen des…
…20. März 2002 seien Zahlungserleichterungsansuchen über den Rückstand von 66.043,45 € bewilligt worden, welches mit Verständigung vom 9. April 2002 vom Terminverlust konsumiert worden wäre, jedoch mit Bescheid vom 29. Juli 2002 ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen über 94.145,65 € bewilligt worden wäre…