…ersten Säumniszuschlages eingetreten. In dem Vorlageantrag vom 31. Jänner 2006 wurde vorgebracht, dass das neuerliche Zahlungserleichterungsansuchen am 28. November 2005 demnach vor Ablauf einer Monatsfrist nach Erlassung des Abweisungsbescheides gestellt worden sei und folglich rechtzeitig eingebracht wurde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 217 Abs…
…Juni 2012 entrichtet wurde. In ihrer elektronisch eingebrachten Berufung beantragte die Berufungswerberin (Bw.) den Säumniszuschlag zu stornieren, weil innerhalb der Stundungsfrist laut Zahlungserleichterungsbescheid vom 24. Mai 2012 ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen gestellt wurde, das noch nicht bearbeitet wurde. In seiner Berufungsvorentscheidung verwies das Finanzamt, dass gemäß …
…beantragte Stundungsfrist bis 31. Dezember 2023 kein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen darstellt, weil auf Abänderungs- oder Erweiterungsanbringen zu einem bereits eingebrachten Ansuchen Bedacht zu nehmen ist, ist jedoch der begehrte Stundungstermin (31. Dezember 2023) dennoch nunmehr bereits überschritten. Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Berufung oder…
…bestehenden Abgabenrückstand ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht, welches mit Bescheid vom 26. April 2010 bewilligt wurde, doch handelt es sich bei der Zahlungsfrist, vor deren Ablauf das neuerliche Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht wurde, um ein solches gemäß § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO. Keine hemmende Wirkung haben Zahlungserleichterungsansuchen…
…Stundungsansuchen fristgerecht eingebracht worden sei. Dieses Zahlungserleichterungsansuchen sei mit Bescheid vom 29. September 2005 abgewiesen worden, wobei vom Finanzamt eine Nachfrist zur Entrichtung bis 4. November 2005 gesetzt worden sei. Am 3. November 2005 sei ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht worden, wobei die fällige Umsatzsteuer am…
…14. November 2006 und am 30. April 2007 Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht, welche das Finanzamt jeweils unter Festsetzung einer bestimmten monatlichen Rate bewilligt hat. Mit Datum 13. August 2008 hat der Bf. nunmehr ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen gestellt, mit welchem er unter Hinweis auf seine hohen Schulden, sonstigen…
… 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO im Falle der Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung die Nachfrist nur für die Entrichtung, nicht aber für ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen genutzt werden kann, um die Verwirkung eines Säumniszuschlages zu verhindern (UFS 26.4.2013, RV/2136-W/12). Somit…
…und § 217 Abs. 4 lit. b BAO), werde hingegen ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht, so vermöge dieses die Säumniszuschlagsvorschreibung nicht zu verhindern. Da die im Bescheid vom 12. März 2013 genannte Frist bis zum 19. April 2013 nicht zur Entrichtung der fälligen Zahlung genutzt worden sei…
…98/13/0227). Die Nachfristen des § 212 Abs. 3 BAO können zwar durch Zahlung, nicht jedoch für ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen genützt werden. 16.6. Bewilligung einer Zahlungserleichterung (§ 230 Abs. 5 BAO) Rz 1445: Wurde eine Zahlungserleichterung bewilligt, so sind im Fall eines Terminverlustes Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich…
…Purkersdorf vom 21. Juni 2016 wurde ein (neuerliches) Zahlungserleichterungsansuchen von A. (in weiterer Folge: Bf.) vom 6. Juni 2016 auf Ratenzahlung von monatlich € 4.000,00 unter anderem mit der Begründung abgewiesen, dass die neuerliche Einbringung eines Zahlungserleichterungsansuchens nur als Verzögerungsmaßnahme diene, um den…
…Zahlungserleichterungsansuchen mit Bescheid vom 20. Mai 2010 abgewiesen. Mit Schreiben vom 14. Juni 2010 ersuchte der Beschwerdeführer bezugnehmend auf seine Vorsprache von Anfang Juni 2010 aufgrund seiner gravierenden gesundheitlichen Situation (Lähmungen im rechten Arm, dreimalige Therapie wöchentlich) und der damit verbundenen stark eingeschränkten Arbeitsfähigkeit neuerlich…
…dieser Beschwerdeentscheidung hat der Beschwerdeführer am 8. März 2010 ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht, mit welchem er beantragte, bis Ende August 2010 eine monatliche Rückzahlung von € 50,00 leisten zu können. Das Finanzamt Innsbruck hat dieses Zahlungserleichterungsansuchen mit Bescheid vom 20. Mai 2010 abgewiesen. Laut…
…auch wenn es innerhalb der Nachfrist eingebracht werde, sei verspätet im Sinne des § 230 BAO. Am 17. September 2008 sei ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen (keine Berufung) eingebracht worden, welches am 19. September 2008 wegen Gefährdung der Einbringlichkeit abgewiesen worden sei. Die Ansuchen vom 28. September 2008…
…Bw. sei derzeit mit der Ausarbeitung der Steuererklärungen für die Jahre 2002 bis 2004 befasst, jedoch sei mit keiner Gutschrift, sondern mit "mehr oder weniger weiteren Belastungen" zu rechnen. Das Finanzamt wertete diese Eingabe als neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen, dem es mit Bescheid vom 14. 3. 2005…
…gestellten Abgabenschuldigkeiten bis 28. November 2013 entrichte. Ein allenfalls innerhalb der genannten Frist eingebrachtes neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen gelte als rechtzeitig. Mit Bescheiden vom 9. Dezember 2013 setzte das Finanzamt sowohl Säumniszuschläge in Höhe von Euro 464,74 und Euro 164,08 fest, da die Umsatzsteuer 04…
…00 reduzieren und werde den dadurch entstehenden Differenzbetrag zur genehmigten Ratenzahlung "ehestbaldigst" erbringen. Eine neue Abgabenschuld sei seit der Beantragung der Ratenzahlung nicht angefallen. Das Finanzamt wertete diese Eingabe als neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen und wies dieses mit Bescheid vom 15. November 2010 mit der Begründung ab…
…18. Dezember 2000 habe der Bw. ein Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht, welches mit Bescheid vom 20. Dezember 2000 stattgebend erledigt worden sei. Die erste Rate sei am 4. Jänner 2001 fällig gewesen. Am 4. Jänner 2001 sei ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht worden, welches bewilligt worden sei. Die…
…für diese Beträge eine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeigen nicht zum Tragen kommen. Die Beschwerdeausführungen, ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen für den Restrückstand von € 11.370,26 sei von der Behörde bewilligt worden (Bescheid vom 28. Juni 2007) und Terminverlust (Anmerkung: für diese Ratenbewilligung) sei nicht eingetreten…
…pro Monat nicht zu den vereinbarten Terminen entrichten können. Dadurch sei Terminverlust eingetreten, der Bf. habe es verabsäumt, sofort ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen einzureichen. Da der Bf. grundsätzlich gewillt sei, den Rückstand in der vorgesehenen Zeit zu begleichen, er aus Gründen, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen…
…18. Dezember 2000 habe der Bw. ein Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht, welches mit Bescheid vom 20. Dezember 2000 stattgebend erledigt worden sei. Die erste Rate sei am 4. Jänner 2001 fällig gewesen. Am 4. Jänner 2001 sei ein neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht worden, welches bewilligt worden sei. Die…