… 304 iVm § 209a BAO in Betracht. Mit Erkenntnis 2010/15/0064 hat der Verwaltungsgerichtshof die im angefochtenen Berufungsbescheid vertretene rechtliche Beurteilung, dass in der Qualifikation als Nichtbescheid im Grundlagenverfahren durch den VwGH keine neue Tatsache zu erblicken ist, geteilt. Der hohe Gerichtshof hat diesbezüglich ausgeführt…
…entspricht die im Berufungsschriftsatz vom 24.04.2009 vertretene Rechtsansicht, eine Berufung gegen den neu erlassenen Einkommensteuerbescheid wäre bei Nichtigkeit des Grundlagenbescheides gemäß § 252 BAO abgewiesen worden, nicht herrschender Lehre und Rechtsprechung, wozu bereits der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis VwGH 26.02.2013, 2010/15/0064…
…entspricht die im Berufungsschriftsatz vom 30.01.2009 vertretene Rechtsansicht, eine Berufung gegen den neu erlassenen Einkommensteuerbescheid wäre bei Nichtigkeit des Grundlagenbescheides gemäß § 252 BAO abgewiesen worden, nicht herrschender Lehre und Rechtsprechung, wozu bereits der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis VwGH 26.02.2013, 2010/15/0064…
…gleichem Sachverhalt das Erkenntnis des VwGH vom 23.9.2010, 2007/15/0206). Der in der Folge ergangene Bescheid vom 21.6.2006 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2005 sowie die gleichzeitig mit dem Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens ergangene neue Sachentscheidung bezüglich…
…1 lit. b BAO, sondern lediglich um eine Tatsachenwürdigung, d.h. um neue Erkenntnisse in bezug auf die Beurteilung der im wiederaufzunehmenden Verfahren bereits festgestellten Forschungsaufwendungen, und zwar insofern, als diese, soweit sie zu einer volkswirtschaftlich wertvollen Erfindung geführt haben, im Rahmen der Investitionsbegünstigung des…
…denn neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung gewonnen werden, stellen ebenso wie Entscheidungen von Gerichten, bzw. höchstgerichtliche Erkenntnisse, keine neue Tatsachen dar. Weiters hat…
…die beim Abschluss des wieder aufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden gewesen seien, deren Verwertung aber erst nachträglich möglich geworden sei. Neue rechtliche Erkenntnisse stellten keine die Wiederaufnahme begründenden Tatsachen dar. Die Bw selbst gebe an, Anfang Juli 2008 von ähnlichen Fällen ihrer Kolleginnen und Kollegen gehört…
…Keine Wiederaufnahmsgründe (keine Tatsachen) sind hingegen etwa - neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden, - höchstgerichtliche Erkenntnisse (vgl. Ritz…
…eine Änderung eingetreten, wird entgegengehalten, dass neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, ob diese nun nach vorangehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage gewonnen worden sind, keine neuen Tatsachen im Sinne des § 303 BAO darstellen (VwGH vom 19.5.1993, 91/13…
…BAO-Kommentar, Band 3, Seite 2.920). Keine Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 1 und 4 BAO sind dagegen neue Erkenntnisse in Bezug auf die Beurteilung von Tatsachen, die im vorangehenden, also im wiederaufzunehmenden Verfahren, den Sachverhalt gebildet haben (VwGH 11.2.1988, 86…
…gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden (VwGH 19.5.1993, 91/13/0224; 19.11.1998, 96/15/0148) keine neuen Tatsachen. Die geänderte Auslegung von Gesetzen…
…etwa Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gewonnen aus der Änderung der Rechtsprechung oder eigenständig nach vorheriger Fehlbeurteilung - sind keine Tatsachen im Sinne des § 165 FinStrG (für viele zB VwGH 21.11.2007, 2006/13/0107;…
…Wiederaufnahme zu bewilligen gewesen und durch eine ergänzende Befragung im wieder aufgenommenen Verfahren eine exakte Klärung des Sachverhaltes vorzunehmen gewesen. Mit Erkenntnis vom 26. März 2003, 98/13/0142 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wird ausgeführt, dass "...wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen…
…einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Keine Wiederaufnahmsgründe (keine Tatsachen) wären neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 21…
…keine "neuen Tatsachen" im Sinne des § 303 BAO mehr festgestellt wurden. Tatsachen im Sinne des § 303 BAO sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen Ergebnis geführt hätten. Neue Erkenntnisse in Bezug…
…Beziehungen und Eigenschaften. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neue Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen (vgl. VwGH 26…
…die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch vorhergehende Fehlbeurteilungen oder Unkenntnis der Rechtslage gewonnen worden seien. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, dass der neue Tatbestand erst mit dem Antrag auf Wiederaufnahme der Haftungs- und Abgabenbescheide relevant geworden sei. Es liege ein neuer Tatbestand vor und…
…303, Tz.7). Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet nämlich die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen; sie dient aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offengelegten Sachverhaltes zu beseitigen (VwGH-Erkenntnis vom 9…
…Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften. Keine Tatsachen hingegen sind etwa neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse auf eine Änderung der Rechtssprechung oder eine vorhergehende Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage zurückzuführen sind (vgl. z.B. VwGH…