… 304 iVm § 209a BAO in Betracht. Mit Erkenntnis 2010/15/0064 hat der Verwaltungsgerichtshof die im angefochtenen Berufungsbescheid vertretene rechtliche Beurteilung, dass in der Qualifikation als Nichtbescheid im Grundlagenverfahren durch den VwGH keine neue Tatsache zu erblicken ist, geteilt. Der hohe Gerichtshof hat diesbezüglich ausgeführt…
…entspricht die im Berufungsschriftsatz vom 24.04.2009 vertretene Rechtsansicht, eine Berufung gegen den neu erlassenen Einkommensteuerbescheid wäre bei Nichtigkeit des Grundlagenbescheides gemäß § 252 BAO abgewiesen worden, nicht herrschender Lehre und Rechtsprechung, wozu bereits der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis VwGH 26.02.2013, 2010/15/0064…
…entspricht die im Berufungsschriftsatz vom 30.01.2009 vertretene Rechtsansicht, eine Berufung gegen den neu erlassenen Einkommensteuerbescheid wäre bei Nichtigkeit des Grundlagenbescheides gemäß § 252 BAO abgewiesen worden, nicht herrschender Lehre und Rechtsprechung, wozu bereits der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis VwGH 26.02.2013, 2010/15/0064…
…Beurteilung (vgl in diesem Zusammenhang zB VwGH 31.3.2011, 2008/15/0215, wonach neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung keine Tatsachen sind). Auf welche tatsächlichen Umstände die belangte Behörde diese rechtliche Beurteilung stützt, ist dem Wiederaufnahmebescheid nicht zu entnehmen. Ob allenfalls der…
…von Werbungskosten stellt jedoch keine neue Tatsache aus Sicht des Bf. dar, da ihm das Vorliegen derselben im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bekannt gewesen sein musste. Die Beschwerden waren aufgrund der obgenannten Ausführungen abzuweisen. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision…
…Sachverhalt das Erkenntnis des VwGH vom 23.9.2010, 2007/15/0206). Der in der Folge ergangene Bescheid vom 19.6.2006 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2005 sowie die gleichzeitig mit dem Bescheid betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens ergangene neue Sachentscheidung bezüglich…
…gleichem Sachverhalt das Erkenntnis des VwGH vom 23.9.2010, 2007/15/0206). Der in der Folge ergangene Bescheid vom 21.6.2006 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2005 sowie die gleichzeitig mit dem Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens ergangene neue Sachentscheidung bezüglich…
…hatte (siehe mit gleichem Sachverhalt das Erkenntnis des VwGH vom 23.9.2010, 2007/15/0206). Der in der Folge ergangene Bescheid vom 19.6.2006 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2005 sowie die gleichzeitig ergangene neue Sachentscheidung bezüglich Einkommensteuer 2005 (Einkommensteuernachforderung in…
…oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Neue Erkenntnisse in Bezug…
…EStG 1988 für das Jahr 2012 zugesprochen worden. Es ist somit als erwiesen anzunehmen, dass die belangte Behörde die neuen Erkenntnisse in Bezug auf die abgabenrechtliche Beurteilung der vom Bf. in den Jahren 2012 bis 2014 gekauften Medikamente erst nach Eintritt der Rechtskraft bei den…
…1 lit. b BAO, sondern lediglich um eine Tatsachenwürdigung, d.h. um neue Erkenntnisse in bezug auf die Beurteilung der im wiederaufzunehmenden Verfahren bereits festgestellten Forschungsaufwendungen, und zwar insofern, als diese, soweit sie zu einer volkswirtschaftlich wertvollen Erfindung geführt haben, im Rahmen der Investitionsbegünstigung des…
…BVE) vom 25.3.2021 wies das Finanzamt die Beschwerde ab und begründete gleichlautend in allen Jahren, dass nach einhelliger Literatur und Rechtsprechung neue Erkenntnisse - hier VwGH vom 11.12.2019, Ro 2018/13/0008 - in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen keine Wiederaufnahmegründe…
…denn neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung gewonnen werden, stellen ebenso wie Entscheidungen von Gerichten, bzw. höchstgerichtliche Erkenntnisse, keine neue Tatsachen dar. Weiters hat…
…Falles zweckdienlich ist (zB Urkunden, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten oder Augenschein). 3. Keine neu hervorgekommenen Tatsachen und folglich keine Wiederaufnahmegründe sind neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen (VwGH 27.01.2011, 2007/15/0262; VwGH 31.03.2011, 2008/15/0215) oder das…
…bereits bestehenden Sachverhalts anzusehen sei. Abgesehen davon sei diese Qualifikation erst nach Bescheiderlassung vorgenommen worden und sei somit nicht als neuer Umstand zu werten. Dem Hinweis auf das Erkenntnis des VfGH vom 6.12.1999 (gemeint wohl: 1990) sei entgegenzuhalten, dass sich in dieser Fallkonstellation…
…gebracht) geführt hätten. Tatsachen sind nicht nur sinnlich wahrnehmbare Umstände, sondern auch innere Vorgänge, soweit sie rational feststellbar sind. Keine Wiederaufnahmsgründe sind hingegen neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen sowie Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden (Ritz, BAO6, § 303 BAO, Tz 21ff…
…ob ein späteres Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes, das eine andere Rechtsmeinung als die belangte Behörde im Einkommensteuerbescheid 2013 vertritt, einen Wiederaufnahmegrund darstellt. Zu prüfen ist daher, ob nach dem im gegenständlichen Beschwerdefall zur Anwendung kommenden Tatbestand des lit b Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind. Tatsachen…
…die beim Abschluss des wieder aufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden gewesen seien, deren Verwertung aber erst nachträglich möglich geworden sei. Neue rechtliche Erkenntnisse stellten keine die Wiederaufnahme begründenden Tatsachen dar. Die Bw selbst gebe an, Anfang Juli 2008 von ähnlichen Fällen ihrer Kolleginnen und Kollegen gehört…
…Keine Wiederaufnahmsgründe (keine Tatsachen) sind hingegen etwa - neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden, - höchstgerichtliche Erkenntnisse (vgl. Ritz…
…eine Änderung eingetreten, wird entgegengehalten, dass neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, ob diese nun nach vorangehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage gewonnen worden sind, keine neuen Tatsachen im Sinne des § 303 BAO darstellen (VwGH vom 19.5.1993, 91/13…