…UFS-Abweisung seines Antrages gekommen. Nun sei er nach einigen Schwierigkeiten am 30.11.2005 in den Besitz der entsprechenden Unterlagen, die die neuen Beweismittel darstellten, gekommen. Gemäß der Mustervereinbarung sei bezüglich Kündigung der Gesellschaft der bisherige Gesellschaftsvertrag folgendermaßen abgeändert worden: "Der bisherige Text des…
…ist und a) der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten…
…Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen , die im abgeschlossenen Verfahren ohne "grobes" Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid…
…März 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO für das Jahr 1998 abgewiesen wird. Im Begründungsteil hat das Finanzamt ausgeführt: "Es sind keine Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen, die im abgeschlossenen Verfahren eine Wiederaufnahme des Verfahrens für das Jahr 1998 rechtfertigen. Im Übrigen wird…
… 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem in den Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen…
…ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten…
…oder nicht; unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Bestätigung einer schon vor dieser Entscheidung vertretenen Rechtsansicht handelt oder nicht - keine neu hervor gekommenen Tatsachen bzw. Beweismittel. Nach der v.a. Beschreibung der als Wiederaufnahmegrund heran zu ziehenden Umstände ist der Bw. davon ausgegangen…
…offenbar nicht bekannte) Umstand, dass ab August 2005 ausschließlich die GesmbH eine Geschäftstätigkeit entfaltete bzw. entsprechende Umsätze iSd. UStG 1994 tätigte, eine, sich aus dem neu entstandenen Beweismittel erschließende, allenfalls eine wiederaufnahmetaugliche neue Tatsache dar (vgl. VwGH vom 24. Februar 1998, 98/13/0074, bzw…
…1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und in Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einem im Spruch anders lautenden…
…deutlich, dass das Finanzamt den Antrag des Bw. auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgewiesen hat, ohne sich (mit Ausnahme der Frage des "neuen" Beweismittels) mit den geltend gemachten Wiederaufnahmegründen auseinandergesetzt zu haben. Dadurch wurden wesentliche Ermittlungen unterlassen, die zu einem anders lautenden Bescheid führen hätten können…
… 303 Abs. 4 BAO, weil Beweismittel neu hervorgekommen sind, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte." 2) Einkommensteuerbescheid 2000: Die…
…b BAO ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne "grobes" Verschulden der Partei nicht geltend gemacht…
…Purkersdorf leitete den Antrag daher zuständigkeitshalber (§ 305 Abs. 2 BAO) an das Finanzamt Linz weiter. Die Sachwalterin stützte den Wiederaufnahmeantrag auf zwei neue Beweismittel, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden nicht geltend gemacht werden hätten können, und zwar eine Stellungnahme des OS vom 19…
…Dem Bescheid ist beispielsweise nicht zu entnehmen, dass dem Finanzamt neue Tatsachen oder neue Beweismittel bekannt geworden wären. Auch in der Niederschrift über die Schlussbesprechung (auf die im angefochtenen Bescheid verwiesen wurde) ist nur von verschiedenen Rechtsstandpunkten die Rede. Der angefochtene Bescheid war daher aus…
…ausgegangen, dass ein Antrag der Bw. auf Wiederaufnahme der Verfahren für diese Jahre vorgelegen sei. Aus Sicht des UFS ist jedoch festzuhalten, dass die Bw. zwar zweifelsfrei neue Beweismittel für diese Veranlagungsjahre vorgelegt hat, die möglicherweise zu einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs…
…diese Urkunden auch zum Wiederaufnahmeverfahren vorgelegt wurden, gehe zumindest konkludent aus den Berufungsschriften hervor. Da diese im Sinn neuer Beweismittel erst im Oktober 2007 ausgestellt wurden, sei das Wiederaufnahmebegehren auch rechtzeitig (innerhalb von drei Monaten ab Ausstellung) erfolgt. Die Nichtgeltendmachung der Familienheimfahrten im abgeschlossenen Verfahren…
…diese Urkunden auch zum Wiederaufnahmeverfahren vorgelegt wurden, gehe zumindest konkludent aus den Berufungsschriften hervor. Da diese im Sinn neuer Beweismittel erst im Oktober 2007 ausgestellt wurden, sei das Wiederaufnahmebegehren auch rechtzeitig (innerhalb von drei Monaten ab Ausstellung) erfolgt. Die Nichtgeltendmachung der Familienheimfahrten im abgeschlossenen Verfahren…
…diese Urkunden auch zum Wiederaufnahmeverfahren vorgelegt wurden, gehe zumindest konkludent aus den Berufungsschriften hervor. Da diese im Sinn neuer Beweismittel erst im Oktober 2007 ausgestellt wurden, sei das Wiederaufnahmebegehren auch rechtzeitig (innerhalb von drei Monaten ab Ausstellung) erfolgt. Die Nichtgeltendmachung der Familienheimfahrten im abgeschlossenen Verfahren…
…o.a. Beträge nicht bekannt gewesen sei, hätten neue Beweismittel vorgelegen, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden seien und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit den sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme…
…ein, es seien Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen, die zu im Spruch anders lautenden Bescheiden geführt hätten. Seitens des Unabhängigen Finanzsenates wurden ein Vorhalteverfahren und eine mündliche Berufungsverhandlung durchgeführt. Über die Berufung wurde erwogen: Als Ergebnis der erst- und zweitinstanzlichen Ermittlungsverfahren konnte der Unabhängige Finanzsenat…