…dabei, dass nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existente Tatsachen bzw Beweismittel Wiederaufnahmsgründe sind. Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustandegekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Auf den vorliegenden Fall bezogen bedeutet dies, dass…
…Beweismittel sein. Nicht aber nach Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen oder später zustande gekommene Beweismittel." Die Vorinstanz erließ am 7.8.2008 eine abweisliche Berufungsvorentscheidung und hielt an der Auffassung fest, dass ein Wiederaufnahmsgrund im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO ( neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel…
…Von neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweismitteln kann nur dann gesprochen werden, wenn diese zur Zeit des nunmehr abgeschlossenen Verfahrens bereits existent waren, aber im Verfahren nicht berücksichtigt wurden; erst nach der Bescheiderlassung entstandene Tatsachen oder später zustande gekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die…
…Tatsachen oder Beweismittel gestützt werden, die beim Abschluss des wieder aufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde (so genannte novae causae repertae). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel bilden keine…
…Wiederaufnahmeantrag nur auf solche Tatsachen oder Beweismittel gestützt werden, die beim Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde (so genannte novae causae repertae). Erst nach der Bescheiderlassung zustande gekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die…
…89/3/283) dessen Existenz bekannt war. Neu entstandene Beweise (z.B. später errichtete Urkunden) bilden keinen Wiederaufnahmsgrund. Bei der vom Bw. vorgelegten Bestätigung von Fr. Susanne Gebhardt handelt es sich eindeutig um ein nachträglich zustande gekommenes Beweismittel. Die Bescheide betreffend das Jahr 1995 wurden…
…Instanz eingebracht werden, die im Zeitpunkt der Antragstellung zur Abgabenerhebung zuständig ist. (4) Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im…
…und Beweismittel gestützt werden. Das sind solche, die beim Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden waren, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (vgl Ellinger et al, BAO, § 303 Anm 11; Stoll, BAO, 2919). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen oder später zustande gekommene Beweismittel…
…Wiederaufnahmegründe. Hingegen bildeten nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen oder später zustande gekommene Beweismittel keine geeignete Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Über die Berufungen wurde erwogen: Von folgendem Sachverhalt ist auszugehen: Der Berufungswerber bezog in den Streitjahren eine (inländische) Pension von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA)…
…Von neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweismitteln kann nur dann gesprochen werden, wenn diese zur Zeit des nunmehr abgeschlossenen Verfahrens bereits existent waren, aber im Verfahren nicht berücksichtigt wurden; erst nach der Bescheiderlassung entstandene Tatsachen oder später zustande gekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die…
…93/14/0065, VwGH v. 20.11.1997, 96/15/0221). Erst nach der Bescheiderlassung entstandene Tatsachen (novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel sind keine tauglichen Wiederaufnahmsgründe. Tatsache im Sinne obiger Ausführungen ist das real Gegebene, das vergangene Geschehen, die tatbestandsmäßige Voraussetzung. Für…
…sohin schon damals so vollständig bekannt, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumption zu der nach durchgeführter Wiederaufnahme erlassenen Entscheidung hätte gelangen können 5.) Der mit der Finanzverwaltung zustande gekommene Vergleich stellt einen zivilrechtlichen Vergleich im Sinne der § I380 ff ABGB daher…
…S. 2922 2. Absatz). "Neu entstandene" Beweismittel, wie etwa später zustande gekommene Urkunden, bilden für sich keinen Wiederaufnahmsgrund (VwGH 10.7.1985, 85/3/41). Nicht das "neue" Führen eines Beweises, sondern die Beweisführung hinsichtlich eines Beweismittels, das im Zeitpunkt des abgeschlossenen Verfahrens bereits existent…
…Rechtsfrage. Die Beantwortung einer Rechtsfrage ist keine Feststellung eines entscheidungswesentlichen Sachverhaltes; infolgedessen ist mit ihrer Beantwortung keine Tatsache und kein Beweismittel neu hervor gekommen. Ein iZm den Beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften stehender Wiederaufnahmegrund wurde deshalb nicht benannt. - Ad. deshalb nicht abzugsfähiger Wirtschaftskammerbeitrag…
…hierbei um eine Vermittlungsleistung betreffend Verkauf . Nach Ansicht der Bp. steht diese Provision (Stornogebühr für nicht zustande gekommene Vermittlungsleistung Verkauf Liegenschaft) direkt im Zusammenhang mit unecht befreiten Umsätzen . Mit Schriftsatz vom 15. Jänner 2003 legte die Berufungswerberin eine Stellungnahme von RR SS K1 vom 9…
…der Bw. verfassungsrechtliche Bedenken äußert, ist lediglich festzustellen, dass die Abgabenbehörden verfassungsmäßig zustande gekommene Gesetze gemäß Artikel 18 Abs. 1 B-VG bis zu deren Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof jedenfalls zu vollziehen haben. Somit steht dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz die Beurteilung, ob…
…für sich alleine Zweifel offenlässt und darauf basierend die Ansicht vertritt, es wäre durch den in der Begründung angeführten Hinweis auf die mit Vorhaltsbeantwortung bekanntgegebenen nicht rückzahlbaren Zuschüssen eine wirksam zustande gekommene Wiederaufnahme des Verfahrens verfügt worden, so kann dem nicht zugestimmt werden. Die Überschrift…
…reperta). "Neu hervorgekommen" kann ein Beweismittel nur dann sein, wenn es als solches im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides existent, aber der Partei nicht bekannt war (und auch nicht bekannt sein konnte). "Neu entstandene" Beweismittel (nova producta), wie etwa später zustande gekommene Urkunden bilden für…
…zweckdienlich ist. Die v.a. Ausführungen zusammenfassend enthält der wortwörtlich zitierte Gesetzestext von § 20 BAO idgF weder neu hervor gekommene Tatsachen noch neu hervor gekommene Beweismittel: Festgestellt wird, dass mit dem wortwörtlich zitierten Gesetzestext kein Wiederaufnahmetatbestand im Sinne des § 303 Abs 4 BAO idgF beschrieben…
…Da die Geschäfte aber nicht zustande gekommen seien, wären die Gelder wieder retourniert worden. Dazu wurden - fast zwei Jahre nach Aufdeckung der Differenzen (eindreiviertel) - Rückzahlungsbestätigungen von ausländischen Personen vorgelegt. Diese Beweismittel sind aus folgenden Gründen als nicht glaubhaft zu beurteilen: - Wie erwähnt erfolgte die Verbuchung…